Neues Halteverbot

Gibt es ein Gesetz, dass die Bürger vor willkürlichen Änderungen im Strassenverkehr schützt, welche eine Umstellung von Gewohnheiten für den Autofahrer bedeutet?

An einer Strasse in welcher regelmaessig geparkt wird, wird das Verkehrsrecht derart verändert, dass ein Parken nichtmehr möglich ist. Es wird ein Halteverbot an der ganzen Strasse aufgestellt. Überraschte und terminlich gebundene Autofahrer parken trotzdem. Auf dem Rückweg hängen an allen Autos Strafzettel.

Ist es legitim ohne Ankündigung die Gewohnheiten der Autofahrer und Bürger so auf die Proble zu stellen?

Hallo!

So wie beschrieben NEIN.

Wenn in einer Straße z.B. wegen einer Baumaßnahme auf einer Straßenseite nun Parkverbot herrschen soll, dann muss die Gemeinde einige Tage vorher die Schilder mit dem Hinweis „Gültig ab …“ aufstelle.
So werden Autofahrer(Dauerparker) informiert.

Das ist m.E. bei geplanten dauerhaften Änderungen nicht so.
Da muss man als Gemeinde einfach darauf vertrauen, Autofahrer erkennen die neuen Schilder und die neue Anordnung. Meist ja auch mit einem Umbau der Straße verbunden.
Sicherlich wird so etwas auch in der örtlichen Presse behandelt und angekündigt.
Vielleicht gibt’s auch eine kurze „Eingewöhnungszeit“ in der die Verwaltung statt Knöllchen nur einen Infozettel anheftet mit der Erläuterung, was nun neu ist mit der Bitte um Beachtung.

Aber dann muss das klappen.

MfG
duck313

Bist Du nicht vorab gefragt worden, ob Du mit dieser Änderung einverstanden bist? - Sachen gibt´s…

Änderungen der Verkehrsführung fallen nicht vom Himmel.Solche Dinge werden vom Rat der jeweiligen Stadt beschlossen.Wann und was in den Ratssitzungen beschlossen wird,ist rechtzeitig vorher im jeweiligen Amtsblatt der Kommune angekündigt.
Dieses kann man im Rathaus am „schwarzen Brett“ einsehen oder bei den meistens Kommunen auch im Internet.

sehe ich auch so, ich weiß aber, dass z.b. berufspendler, die eine bestimmte strecke regelmäßig (also eher täglich) fahren, nicht direkt für geschwindigkeitsverstöße herangezogen werden können, wenn sie nicht die vorherig erlaubte überschritten haben. frag mich jetzt aber nicht, wo das begründet wurde, aber ich meine, da gab es ein urteil zu. ähnlich müsste es doch auch bei „gewohnheitsparkern“ sein, oder? ich schaue ja auch nicht jeden morgen vorm losfahren nach, ob nicht evt. über nacht die Richtung der einbahnstr. geändert wurde…

Hallo

Wenn in einer Straße z.B. wegen einer Baumaßnahme auf einer
Straßenseite nun Parkverbot herrschen soll, dann muss die
Gemeinde einige Tage vorher die Schilder mit dem Hinweis
„Gültig ab …“ aufstelle.
So werden Autofahrer(Dauerparker) informiert.

Ja, aber das macht man in dem Fall deswegen so, damit die Dauerparker, die zum Zeitpunkt der Aufstellung schon dort stehen, rechtzeitig vor Wirksamwerden wegfahren können, denn gerade bei Baumaßnahmen ist sonst ein teures Umsetzen die zwangsläufige Folge.
Darum wird dort auch ein Fahrzeugprotokoll angefertigt, das ausweist, wer zum Zeitpunkt der Aufstellung bereits dort stand.

Bei einer dauerhaften Änderung der Beschilderung wird man eine entsprechende Zahl von Karenztagen für die zum Zeitpunkt der Enrichtung des Haltverbots dort Parkenden erwarten dürfen, bevor man dort Verwarnungen verteilt. Wer sich allerdings aus Schusseligkeit oder Zeitnot in ein bereits bestehendes Haltverbot stellt, ist selbst schuld. Niemand hat im Straßenverkehr ein Gewohnheitsrecht.

Gruß
s.

Dass Verkehrsschilder vom Rat beschlossen würden, ist mir neu.
Vielleicht ist das in kleineren Vewaltungseinheiten :wink: so, aber in größeren dürfte es sich um eine reine Verwaltungssache handeln.
ist aber im ergebnis egal, da Beschilderungen nur dort angeordnet werden dürfen, wo sie erforderlich sind.

Hallo,
willkürliche Veränderungen der Verkehrsregelungen sind nicht zulässig, vielmehr muss jede Änderung erforderlich sein. Ein Brief an die anordnende Verkehrsbehörde, in dem um die Gründe gefragt wird, kann vielleicht helfen.
Abgesehen davon:
Ich glaube nicht, dass bereits am ersten Tag der Änderung Knöllchen verteilt wurden (wäre arg unüblich).
Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr.
Es gibt keinen Anspruch darauf, sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum abstellen zu können - vielmehr ist es Sache des Kfz-Halters bzw. (hier) des Arbeitgebers für Abstellfläche zu sorgen.
Oder der Arbeitnehmer muss irgendwie anderweitig zur Arbeit kommen.

Gruß
haWeThie

oder andere Verkehrregelungen…