Hallo zusammen,
ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema der Aufnahme von neuem Kapital & eines neuen Gesellschafters in eine GmbH. Ziel ist es, die GmbH mit zusätzlichem Kapital auszustatten.
Folgende Fragen habe ich dazu:
Welche Formen der Kapitalerhöhung an der Beteiligung einer GmbH gibt es? Müssen diesen dabei Anteile erhalten bzw. ein Gesellschafter der GmbH werden?
Für den Fall, dass ein neuer Gesellschafter integriert wird.
Passen sich die Anteile der Gesellschafter durch eine Erhöhung der Stammeinlage an diese neu an? Wie sollte die Bewertung (der Preis) über die Höhe der notwendigen Erhöhung anfallen (am Stammkapital oder Unternehmenswert)?
Vielen Dank
Chris