Hallo. Jetzt möchte ich auch nochmal um Rat fragen da ich Behörden nicht so traue und kein Mathegenie bin.
Es soll ja nichts fremdes sein wenn man oft über seine Ansprüche nicht vollends aufgeklärt wird.
Ich beziehe schon lange EU Rente. Zwischen 1994 bis 1998 bezoge ich mal Arbeitslosenhilfe. Es wurde nur der tatsächliche Bezug an die Rentenstelle gemeldet. Im Jahre 2008 bekam ich Wind von einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das entschied das Im genannten Zeitraum doppelt soviel vom Arbeitsamt hätte geadelt werden müssen an Arbeitslosenhilfe. Ich stellte ein Antrag auf Überprüfung meiner Rentenbetechnung und bekam ein paar Tausend Euro nachgezahlt. Meine Rente verdoppelte sich fast.
Nun kommt dieses neue Urteil, das Menschen die in der Zeit von 2001 bis 2018 in Rente gegangen sind, nicht soviel hohe Abschläge hätten berechnet kriegen dürfen wie andere die später in Rente gegangen sind. Ab nächstes Jahr soll es also für diese Rentner eine pauschale Erhöhung geben die zuvor das nachsehen hatten.
Nun frage ich mich ob dieses neue Urteil nicht auch rückwirkend Auswirkungen auf meine damalige neue Rentenberechnung haben müsste? Diese wurde ja mit den damaligen Abschlägen neu berechnet.
Wie gesagt bin kein politisches und mathematisches Genie.
Sollte ich nochmal eine Überprüfung veranlassen?
Danke fur gute Ratschläge oder Erklärungen.