Neues Urheberrecht: Sind MD-Recorder jetzt illegal

Hallo zusammen,

hier herrscht ja einige Verwirrung, was die neue Gesetzeslage ahgeht, v.a. auch bei mir. Kopieren scheint privat noch erlaubt zu sein, aber nur wenn man keinen Kopierschutz umgeht. Der bereits erwähnte spiegel.de-Bericht sagt dann wieder:
„Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutz-Maßnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es „nicht schließlich zum eigenen Gebrauch des Täters“ oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient.“

Aber das scheint ja eine Fehlinformation zu sein.
Analoge Kopien auf Kassette sind scheinbar auch noch erlaubt. Und was ist mit der Minidisc? Damit kann man digitale Kopien von CDs machen und der Kopierschutz greift auch nicht. Habe ich den dann „geknackt“ und mich strafbar gemacht? Sind all die schönen, neuen MD-Recorder von Sony, Sharp und Co., die in den letzten Monaten auf den Markt gekommen sind jetzt wertlos, weil es bespielte MD so gut wie nicht gibt und das selber bespielen illegal ist?

Verwirrte Grüße,
Roland

AFAIK ist es verboten, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, wenn er aber gegen die gewünschte Art der Vervielfältigung (zB optisches digital out) nicht wirksam ist, ist das kein Problem.
Die erstellten MD-Kopien sind als Privatkopien natürlich legal, mit allen Einschränkungen.

LG
Stuffi

witzig…
hallo roland,
du bist ja da auf eine richtig lustige lücke gestoßen… :wink:

Analoge Kopien auf Kassette sind scheinbar auch noch erlaubt.

ich würde mal ein klares jein aussprechen. wenn du damit einen kopierschutz umgehst, liegt es in der willkür der behörden.

Und was ist mit der Minidisc? Damit kann man digitale Kopien
von CDs machen und der Kopierschutz greift auch nicht. Habe
ich den dann „geknackt“ und mich strafbar gemacht?

wie stuffi schon sagte: umgangen. und das ist ebenso illegal.

Sind all
die schönen, neuen MD-Recorder von Sony, Sharp und Co., die in
den letzten Monaten auf den Markt gekommen sind jetzt wertlos,
weil es bespielte MD so gut wie nicht gibt und das selber
bespielen illegal ist?

harhar (sorry, nicht gegen dich :wink: das ist wohl tatsächlich so. da wollte firma sony sich wohl nicht ins eigene knie schießen…
und bei sinkender nachfrage wird sich das problem dann von alleine klären.
wie groß du nun das risiko für dich selber einschätzt, ist eine recht subjektive angelegenheit…

(imho)
don’t worry
bernd

Und was ist mit der Minidisc? Damit kann man digitale Kopien
von CDs machen und der Kopierschutz greift auch nicht. Habe
ich den dann „geknackt“ und mich strafbar gemacht?

wie stuffi schon sagte: umgangen. und das ist ebenso illegal.

Nein, das habe nicht so gemeint:
IMHO zielt der Kopierschutz auf CDs darauf ab, das Abspielen in CD-Rom Laufwerken zu verhindern, aber nicht in normalen CD-Playern. Deshalb ist er für eine Kopie via optischem Kabel nicht „wirksam“. Das heißt: es ist nichts da, was umgangen werden könnte - für eine Privatkopie vollkommen legal.

LG
Stuffi

Die erstellten MD-Kopien sind als Privatkopien natürlich
legal, mit allen Einschränkungen.

Äußerst praktisch, dass mein MD-Recorder und mein CD-Player (beide Baujahr Anfang der 90er) einen Koax-Digital-Out und meine Soundkarte einen ebensolchen Digital-In haben… :wink:

Auch interessant (was ich andernorts schon erwähnte), dass mein CD-ROM sich seit einem Firmware-Update (aus anderen Gründen!) nicht mehr um irgendeinen Kopierschutz schert.

Bin ich jetzt kriminell? Komm ich jetzt ins Fernsehn?

Der Ausdruck „Kopierschutz umgehen“ ist wohl dehnbar wie kaum was anderes…?!

Gruß, Markus

nope
moin stuffi,
ich verstehe bestens, dass du vehement das verteidigst, was anderswo selbstverständliches konsumentenrecht ist. wie alle anderen wirst du dich hier leider wohl daran gewöhnen müssen, ab jetzt kriminell zu sein (aber: gangstaizm rules awright :wink:
denn mit dieser spitzfindigkeit hier kannst du keinen staatsanwalt beeindrucken:

IMHO zielt der Kopierschutz auf CDs darauf ab, das Abspielen
in CD-Rom Laufwerken zu verhindern,

die einrichtung heißt kopier schutz- welche technik du nutzt ist dem gesetz herzlich brause.

Das heißt: es ist nichts da, was umgangen
werden könnte -

leider leider etwas naiv: auch wenn dir dein auto „rechts vor links“ nicht meldet, musst du’s trotzdem beachten…

schönen tach noch
bernd

keineswegs
tja-
harte zeiten, markus :wink:

Bin ich jetzt kriminell?

genau das.

Komm ich jetzt ins Fernsehn?

solange du keinen bewaffneten widerstand leistest, wird wohl nix aus dieser karriere (aber vielleicht kannst du ja mal „didä“ fragen… ;o)

Der Ausdruck „Kopierschutz umgehen“ ist wohl dehnbar wie kaum
was anderes…?!

auch nicht: daran ist imho überhaupt nix dehnbares. die willkür wird dadurch entstehen, dass die behörden weder lust noch geld haben, nun hinter selbstgebrannten einzeln herzurennen…

greetings
bernd

die einrichtung heißt kopier schutz- welche technik du
nutzt ist dem gesetz herzlich brause.

Es heißt „wirksamer“ Kopierschutz - grammatikalisch erschließt sich dieses Wort als Einschränkung zu „Kopierschutz“. Es gäbe nun 2 Extrempositionen zur Interpretation:

  • wirksam heißt: Schutz verhindert Kopie in jedem Fall - dadurch wird die gesamte Aussage sinnlos
  • wirksam heißt: gar nichts - dann hätte man sich die Beifügung auch sparen können (da Juristen im Allgemeinen recht exakt formulieren, hätten sie das Wort wohl weggelassen, wenn das ihre Intention gewesen wäre)

Da beide Extrem-Interpretationen offensichtlich falsch sind muß die Wahrheit irgendwo dazwischen zu finden sein.
Woher soll der Kunde denn wissen, daß sein Datenträger überhaupt kopiergeschützt ist?
Für eine direkte digitale Kopie existiert übrigens ein Schutz: Die „serial copy protection bits“ - diese rauszufiltern wäre IMHO illegal, eine einfache Kopie ohne Anwendung irgendwelcher Tricks jedoch nicht.

Wie das wirklich zu verstehen ist wird wohl erst ausjudiziert werden müssen. Übrigens: In de.soc.recht.marken&urheber gibt gerade ein paar threads, die das Thema sehr eingehend behandeln.

LG
Stuffi

aber hallo

Woher soll der Kunde denn wissen, daß sein Datenträger
überhaupt kopiergeschützt ist?

Das ist ein Ansatz. Ein anderer wäre die Intrpretation des Wortes „Umgehung“. Dies setzt ein aktives Handeln voraus, daß nicht dem gewöhnlichen Handeln entspricht, also der gewöhnlichen Verwendung der CD, so z.B. den Einsatz von spezieller, auf die Umgehung ausgerichteter Hard- und/oder Software. Das gewöhnliche Überspielen per MD-Recorder gehört m.E. ganz sicher nicht in diese Kategorie.

Allerdings ist das eh bald wurscht, denn die neueren Recorder haben ohnehin schon eine Sperre eingebaut, mit der sich kopiergeschützte CD´s nicht aufnehmen lassen. Wohl dem, der noch ein altes Gerät hat, daß stur alles kopierte äh aufnahm.

Gruß,
Christian

puh :wink:
hi stuffi,

Es heißt „wirksamer“ Kopierschutz - grammatikalisch erschließt
sich dieses Wort als Einschränkung zu „Kopierschutz“.

scho recht: bist du jurist? :wink:
ich für meinen teil werde mir mit der haarspalterei lieber nicht das gemüt beschweren und abwarten, was die gerichte denn so sagen werden. das muss ja mit logik nix zu tun haben. spannend wird es dann, wenn erstmals gelangweilte gesetzeshüter bei einer verkehrskontrolle selbstgebrannte finden und zur überprüfung schreiten…

Da beide Extrem-Interpretationen offensichtlich falsch sind
muß die Wahrheit irgendwo dazwischen zu finden sein.

ja- du denkst logisch *handschüttel* :wink: nur leider ist das gesetz nicht logisch…

Woher soll der Kunde denn wissen, daß sein Datenträger
überhaupt kopiergeschützt ist?

wenn das laufwerk kaputt geht… (:wink:
und afaik muss irgendein hinweis zumindest kleingedruckt draufstehen.

Wie das wirklich zu verstehen ist wird wohl erst ausjudiziert
werden müssen.

schön gesagt…
…und wo das enden mag, weiß keiner.

na denn prost
bernd

Firmware-Update
Das ist praktisch. Meine Laufwerke sind beide so alt, dass ich auch noch nie Probleme hatte. „Umgehen“ tue ich damit doch streng genommen nichts, oder!?