Neues Zahlungsziel nach Email-Verkehr?

Hallo,

ich hab folgende Frage:

Ich habe eine Rechnung mit Zahlungsziel bekommen.
Rechnungsdatum: 5.3.2013
„Zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung“.

Diesen Hinweis hatte ich zunächst übersehen und hatte die Rechnung noch nicht überwiesen, da ich auch mit dem Betrag nicht einverstanden war, da ich seine Leistungen kürzer als vereinbart in Anspruch genommen habe. Ich wurde vom Rechnungssteller per Email freundlich gebeten, dass ich die Rechnung schnell begleichen soll.
„Daher möchte ich Dich bitten, die Rechnung bis nunmehr spätestens zum 6.4.2013 zu überweisen“.

In diesem Email-verkehr hat der Rechnungssteller auch abgelehnt den Rechnungsbetrag wegen der kürzeren Inanspruchnahme zu reduzieren.

Nach dem Email-Verkehr musste ich also die Rechnung in vollem Betrag akzeptieren.
Ich bin davon ausgegangen, dass das nun das neue Zahlungsziel der 6.4.2013 ist. Am 11.4.2013 habe ich allerdings ein Aufforderung vom Anwalt bekommen nun den Betrag inklusiver seiner Anwaltskosten nun an ihn zu überweisen.

War ich nun wirklich schon im Verzug oder kann man den Email-verkehr so auslegen, dass das neue, ausschlaggebende Zahlungsziel der 6.4.2013 war?

Danek für die Info

Auf jeden Fall nicht die Anwaltskosten zahlen, wohl ist es ratsam die Mahnungsgebühr, aber davon lese ich hier nichts.