Neufeststellung behindertengrad

bin mit 70%behindert wg. brustkrebs und 10% wg. restless legs,hatte jetzt Meningeon-op und habe neufeststellung beantragt wurde aber abgelehnt.warum? soll ich widerspruch machen oder bekomme ich keine erhöhung

ich denke mal, daß es derzeit nicht möglich sein wird, daß Sie über 70 % GdB bekommen. Warten Sie einfach noch 1 Jahr und stellen Sie dann einen Verschlimmerungsantrag.
Grüße aus Bonn…siebengebirgler

bin mit 70%behindert wg. brustkrebs und 10% wg. restless
legs,hatte jetzt Meningeon-op und habe neufeststellung
beantragt wurde aber abgelehnt.warum? soll ich widerspruch
machen oder bekomme ich keine erhöhung

Woher soll ich das wissen ?
Du mußt schon etwas mehr schreiben.
Stelle hier den anonymisierten Text ein, den Du an das versorgungsamt geschrieben hattest als Antragsbegründung. Und stelle auch die Antwort des VA hier ein. Welche Frist wurde für den Widerspruch gesetzt ?

bin mit 70%behindert wg. brustkrebs und 10% wg. restless
legs,hatte jetzt Meningeon-op und habe neufeststellung
beantragt wurde aber abgelehnt.warum? soll ich widerspruch
machen oder bekomme ich keine erhöhung

Hallo,

Widerspruch lohnt sich immer bei Ablehnung und gleich Begründung, warum und wodurch es Dir schlechter geht. Dann kommt sicherlich Gutachtertermin und dann wird neu entschieden.

Viel Glück und liebe Grüße
Meggie

bin mit 70%behindert wg. brustkrebs und 10% wg. restless
legs,hatte jetzt Meningeon-op und habe neufeststellung
beantragt wurde aber abgelehnt.warum? soll ich widerspruch
machen oder bekomme ich keine erhöhung

Hallo,
auf jeden Fall Wiederspruch einlegen. Kann ich mir auch nicht erklären, warum die Neufeststellung abgelehnt wurde. Vielleicht, weil Sie bezüglich des Krebses nun operiert wurden, aber selbst dann wäre es eigenartig, wenn Sie gleich auf Null rutschen. Ob Sie nun eine erhöhung bekommen kann ich schlecht sagen, dazu kenne ich Ihre Gesundheitsgeschichte und zustand zu schlecht. Wenn es Ihnen jedoch nicht zu indeskret ist geben Sie mir einfach noch ein paar Auskünfte mehr und dann kann ich Ihnen vielleicht mehr helfen. So nur der Ratschlag Widederspruch einlegen.
MfG, Lars Horst

bin mit 70%behindert wg. brustkrebs und 10% wg. restless
legs,hatte jetzt Meningeon-op und habe neufeststellung
beantragt wurde aber abgelehnt.warum? soll ich widerspruch
machen oder bekomme ich keine erhöhung

Ich kann dir mit dieser Frage nicht weiterhelfen.

Sorry
-schoenf

bin mit 70%behindert wg. brustkrebs und 10% wg. restless
legs,hatte jetzt Meningeon-op und habe neufeststellung
beantragt wurde aber abgelehnt.warum? soll ich widerspruch
machen oder bekomme ich keine erhöhung

vielen dank für deine anfrage…auf alle fälle musst du widerspruch einlegen…hilft das nicht…musst du weiter gehen…über anwalt…oder vdk…leider konnte ich dir nicht sehr helfen…lg kobold

Hallo,
ich nehme an, sie haben einen „Änderungsantrag“ gestellt, keinen „Neuantrag“, da Sie bereits einen Gdb von 70% haben. Innerhalb von 4 Wochen können Sie Wiederspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen. Das würde ich nach Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt in Erwägung ziehen, bzw. wenn Sie das bereits getan haben.
Das geht ganz formlos. Schreiben Sie als Betreff das Aktenzeichen des Bescheids an und formulieren Sie wie folgt: Ich erhebe gegen Ihren Bescheid vom „Datum“
Widerspruch (Widerspruch mittig und fett geschrieben)
Dann schreiben Sie, dass man Ihre gesundheitliche Situation falsch eingeschätzt hätte und Ihnen ihre physische aber auch psychische Belastung sehr zu schaffen mache.
In wieweit Sie durch diese OP einen höheren Grad der behinderung bekommen können, hängt von der Schaädigung ab, die dadurch entstanden ist. Sind durch die OP keine
gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu den bereits bestehenden hinzu gekommen, erhöht sich der GdB nicht.
Ein GdB von 70% ist schon hoch.
Sie können, um die Frist zu waren, erst einmal Widerspruch einlegen und schreiben Begründung folgt noch. Dann können Sie sich noch Zeit lassen und die Begründung für den Widerspruch nachher schicken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Schönen Gruß

Uwe H.