Neugerät gekauft Gebrauchtes bekommen Kabelbrand

Hallo zusammen
Habe vor nem halben Jahr bei einer großen Elektronikmarkt kette einen Reseiver gekauft zum Neupreiss nun wunderts mich warum es Plötzlch verbrannt stinkt … der Reseiver hat übelst geraucht und war wohl kurz davor in flammen auzugehen zum Glück war ich zuhause als ich dann die Qittung in der Schachtel gesucht habe ist mir ein Reparaturschein in die Hand gefallen der 6 monate vor meinem Kauf ausgestellt wurde und der keinen fehler festgestellt hat somit muss ja einer vor mir den schon besessen haben und ihn als Defekt zurückgegeben haben den ich nun als „NEU“ erworben habe.Erstens eine unverschämtheit mir ein offensichtlich gebrauchtes Gerät zu verkaufen das nicht sachgemäß geprüft wurde und 2tens kann ich dagegen rechtlich vorgehen das war ja ein Sicherheitsrisiko und ich hatte Glück das meine Bude nich abgefackelt ist. Ich hoffe das wer Antwort weiss.

Mfg Sascha

Kann ich

dagegen rechtlich vorgehen das war ja ein Sicherheitsrisiko
und ich hatte Glück das meine Bude nich abgefackelt ist. Ich
hoffe das wer Antwort weiss.

Mfg Sascha

Hallo.

ja, zum Verkäufer (am besten mit Zeugen) gehen und Geld zurückverlangen
oder Neulieferung. Nicht abspeisen lassen! Keine Nachbesserung aufschwatzen lassen! Verkäufer hat den Kaufvertrag noch nicht erfüllt, denn er ist zur Lieferung eines neuen Gerätes verpflichtet, hat er bisher nicht getan! Keine Originale aus der Hand geben! Kaufpreisquittung (Kassenbon) und Reparaturschein nur in Kopie weggeben!

viele Grüße

Andreas Kleiner

Hallo.

ja, zum Verkäufer (am besten mit Zeugen) gehen und Geld
zurückverlangen
oder Neulieferung. Nicht abspeisen lassen! Keine Nachbesserung
aufschwatzen lassen! Verkäufer hat den Kaufvertrag noch nicht
erfüllt, denn er ist zur Lieferung eines neuen Gerätes
verpflichtet, hat er bisher nicht getan! Keine Originale aus
der Hand geben! Kaufpreisquittung (Kassenbon) und
Reparaturschein nur in Kopie weggeben!

viele Grüße

Andreas Kleiner

Ja aber die Frage stellt sich ja ob ich nicht getäuscht wurde da ich ja offentsichtlich ein gebrauchtes Gerät erworben habe und kein neues da das Gerät ja schon mal als Defekt zurückgegeben wurde. Würde ich ein gebrauchtes Gerät als Neuware verkaufen würde es nicht lange gehen und ich hätte eine Klage am Hals.

Mfg Sascha

Das kann natürlich sein, kann sich aber auch um ein Versehen / Irrtum handeln - die Täuschunsgabsicht wird schwer zu beweisen sein, an der zivilrechtlichen Beurteilung ändert das kaum etwas.
v.G.