Neugliederung des Bundesgebietes

Hallo,

Meint ihr es ist möglich die bestehenden 16 Länder zu zwei großen Ländern zusammenzufassen? (Nord- und Südstaat die beide ungefähr dieselbe Größe haben) Die Neugliederung soll gem. Art. 29II GG erfolgen…
Verfassungsrechtlich zulässig?

Ich tendiere zu nein… kann es aber nicht richtig begründen… habe auch keine Literatur zu diesem Thema finden können… auch nicht in beck-online… könnt Ihr mir da weiterhelfen? Es kann doch nicht sein dass es zu dieser Problematik keine Aufsätze gibt oder?

Liebe Grüße und vielen Dank,
Kerstin =)