Neukundengewinnung / Kaltakquise an der Haustür erlaubt? (B2C)

Wenn man von einem anderen Kunden eine Empfehlung eines potentiellen Neukundens hat, darf man diesen dann privat an seiner Haustüre aufsuchen und Werbung machen, oder braucht man dafür vorher von ihm eine Erlaubnis?

Danke.

Warum nicht?
Hab noch nicht gehört, dass Jehovas Zeugen dafür verklagt wurden.

Haustürgeschäfte sind (leider) wohl noch erlaubt, allerdings steht auf einem anderen Blatt ob es das wirklich bringt (Seriösität, Kosten-Nutzen, etc.) und im Zweifelsfall nicht auch schlecht ausgehen kann „warum hast Du dem und dem meinen Namen genannt? Das ist nicht nett. Da müssen wir über „unsere“ Geschäftsbeziehung dann doch nochmal nachdenken…“ …
Aber das muß wie immer jeder selbst entscheiden.

Hallo,

die Vorgehensweise fände ich schon ungewöhnlich und ich wüsste auch nicht, ob ich begeistert davon wäre, wenn ungefragt Leute an meine Tür kämen und mir erzählten, dass sie meinen Namen von einem Bekannten haben.

Besser fände ich, wenn der andere Kunde den potentiellen Neukunden anspräche und erfragt, ob er dessen Namen und Kontaktdaten an Dich weitergeben darf. Dann ist er zumindest Herr des Verfahrens und kann sich überlegen, ob er die Kontaktaufnahme überhaupt will.

Gruß
C.

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Das ist so nicht erlaubt, weil die Zustimmung des Betroffenen für Speicherung und Nutzung der Daten fehlt.

Die Nutzen keine Empfehlung sondern tingeln Von Tür zu Tür.