Neupreisentschädigungsoption?!?

Guten Tag.
Mich würde folgendes interessieren.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich habe eine KFZ-Vollkaskoversicherung mit einer 18monatigen Neuwagenentschädigung bei einem Totalschaden.
(Huk24 Select).
Nun überlege ich, ob ich doch noch die Zusatzoption Plus
nachträglich hinzubuchen soll, damit ich statt 18 Monate nun 24 Monate Neuwagenentschädigung hätte.
Mein Wagen ist jetzt 17 Monate alt.

Wer kann mir sagen (außer HUK24 natürlich. Ist jedoch schwer, telefonsich jemand zu erreichen), ob das nachträglich überhaupt möglich ist.
Und falls ja, ob mein KFZ dann wirklich eine 24 Monate Neuwagenentschädigung statt 18 Monate hat.

Dankeschön

Hallo Mrymen,

ich sehe grundsätzlich kein Problem, auch nachträglich die gewünschte Erweiterung einzuschließen. Aber erster Ansprechpartner sollte Deine Versicherung sein.

Bei der HUK24 handelt es sich um einen Online-Versicherer. Sie sollte deshalb per E-Mail nicht sooo schwer zu erreichen sein. :wink:

Schönen Gruß
Bernd

Hallo,

leider weiß ich nicht, ob das bei der HUK24 nachträglich möglich ist, diese Option dazuzubuchen, damit sie dann auch greift.

Gruß,
Micha

da kann ich leider nicht helfen. Da die HUK24 kein Service-Telefon hat, einfach mal in der Schadensabteilug anrufen und sich in die Vertragsabteilung verbinden lassen.

Einfach eine e-Mail Anfrage an die HUK 24 senden.

Hallo,

ich bin Experte für die Pflege und Pflegeversicherung. Bei KFZ kann ich leider nicht helfen.

Herzliche Grüße

Applefan

Hochbuchen in einen teureren Tarif ist fast immer möglich. Der neue Tarif läuft dann aber im gesamten Versicherungsjahr, also auch noch, wenn Ihr Auto 25 oder 26 Monate alt ist. Dann müssten Sie ihn wieder kündigen. Diese Option greift auch nur bei einem Totalschaden, wenn also die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert. Die Chance, dass Sie die Neuwagenregelung in Anspruch nehmen, ist also sehr gering.

Hallo,

erstmal kann ich mir einen kleinen Seitenhieb nicht verkneifen zum Punkt „telefonisch schwer zu erreichen“. Wer sich für HUK24 entscheidet sollte wissen das man ohne Beratung gebucht hat. Aber egal nun zu Ihrer Frage. Normalerweise ist die Dauer der Neupreisentschädigung ein Tarifmerkmal was bei Abschluss festgelegt wird. Ich kann jetzt zwar nur von uns (AXA) sprechen da gibt es zwei Tarife. Einen mit 12 und einmal mit 24 Monaten. Um das zu ändern müsste der Kunde den kompletten Tarif wechseln der dann diese 24 Monate hat. Dieser Tarif (Komforttarif)hat dann aber noch andere Leistungsverbesserungen und ist teurer. Einzeln geht das nicht. Ich denke bei HUK wird dies ähnlich sein. Die Neupreisentschädigung gilt dann wirklich 24 Monate gerechnet vom Erstzulassungsdatum. Ob dieser Tarifwechsel preislich bei einem 17 Monate alten Wagen noch Sinn macht kann ich nicht beurteilen. Hängt vom Preisunterschied ab.

VG Niels

Es gibt einige wenige Versicherer, die 24 Monate Neuwertentschädigung bieten.
Allerdings ist dazu ein kompl. Vers.-Wechsel erforderlich, der i. d. R. nur zur Hauptfälligkeit (meist 01.01.) möglich ist.

Die Sache mit der schweren Erreichbarkeit der HUK24 kauft man sich bei einem Direktversicherer wissentlich mit ein. Das hat kein Mitleid verdient.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung (z. B. f. d. Beantwortung solcher Fragen) im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de