Neuvergabe von KFZ-Kennzeichen

Hallo liebe Leute,

zur Zeit befinde ich mich in so einer richtig schönen Stammtischdiskussion.

Im Rahmen dieser Diskussion stellte ich die These auf, dass KFZ-Kennzeichen nach der Abmeldung eines Fahrzeuges eine bestimmte Zeit nicht mehr neu benutzt werden dürfen. Ich bin mir zwar sicher, dass ich damit recht habe, kann aber keinen Text o.ä. finden in dem das explizit geklärt ist. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung habe ich schon durchgesehen.

Weiß einer von Euch was genaueres?

Danke für Eure Hilfe!

Euer
Ebenezer

hallo.

Im Rahmen dieser Diskussion stellte ich die These auf, dass
KFZ-Kennzeichen nach der Abmeldung eines Fahrzeuges eine
bestimmte Zeit nicht mehr neu benutzt werden dürfen.

in bayern war das früher mal so. mittlerweile kann man das alte schild sofort ans neue auto machen.

in hessen geht man wohl sogar noch einen schritt weiter, evtl. übernehmen das demnächst auch andere länder:
http://www1.wdr.de/themen/panorama/nummernschild100…

Ich bin
mir zwar sicher, dass ich damit recht habe, kann aber keinen
Text o.ä. finden in dem das explizit geklärt ist. Die
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung habe ich schon durchgesehen.

explizit erwähnt ist es dort nicht, aber immerhin heißt es in §14:
„Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.“

gruß

michael

Hallo Michael,

schade, dachte ich läge mit meiner These richtig.

Danke für Deine Antwort!

Dein
Ebenezer

Früher hättest Du richtig gelegen. Es gab bei abgemeldeten Fahrzeugen eine Wartefrist bis zur Neuvergabe der Nummenr von 2 Jahren plus 3 Monate Überliegefrist. Jetzt kann man sein Kennzeichen, wenn man es behalten will, übernehmen. Es gibt Modellversuche,dass man innerhalb eines Bundeslandes sein Kennzeichen behalten kann wenn man umzieht.

Du bist nur ein paar Tage zu spät :smile:

JW III