Hallo liebe Leute,
zur Zeit befinde ich mich in so einer richtig schönen Stammtischdiskussion.
Im Rahmen dieser Diskussion stellte ich die These auf, dass KFZ-Kennzeichen nach der Abmeldung eines Fahrzeuges eine bestimmte Zeit nicht mehr neu benutzt werden dürfen. Ich bin mir zwar sicher, dass ich damit recht habe, kann aber keinen Text o.ä. finden in dem das explizit geklärt ist. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung habe ich schon durchgesehen.
Weiß einer von Euch was genaueres?
Danke für Eure Hilfe!
Euer
Ebenezer