Neuwagenautokauf - Freiberufler-Rabatt

LIebe Experten.

Person A ist nebenberuflich Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung, verdient nur geringfügig.
Person A braucht ein neues Auto, hat beim Händler einen Freiberuflerrabatt angeboten bekommen.
Den möchte Person A natürlich nutzen, wäre ja von Vorteil.
Frage, geht, das so einfach wenn die Freiberuflichkeit, geringfügig und nebenberuflich ist?
Das Auto soll als Familienauto benutzt werden, geht das dann noch?

Enstehen irgendwelche steuerlichen Verpflichtungen oder Probleme deswegen?
Person A möchte das Auto bei der Steuer nicht als Betriebsvermögen oder ähnliches angeben weder abschreiben noch sonstwas.
Muss es zwingend in der Steuererklärung angegeben werden, weil man wegen der Freiberuflichkeit einen Rabatt bekommen hat?

Person möchte lediglich den Rabatt aufgrund der Freiberuflichkeit bekommen.
Gibt es etwas zu beachten?
Danke.

Ob der Händler Dir nun einen „Freiberuflerrabatt“, einen „Beamtenrabatt“, einen „Schlagmichtot-Rabatt“ oder einfach nur x% auf den Listenpreis gibt, hat nichts mit der steuerlichen Sache zu tun. Wenn Du das Ding privat bezahlst, und der Händler dir bzgl. dieses „Freiberuflerrabatts“ keine besonderen Dinge abverlangt, die dich dazu zwingen würden, das Ding tatsächlich ins Geschäftsvermögen zu nehmen und dies nachzuweisen, dann taucht der Wagen steuerlich nicht in deinem Gewerbe auf, und gut ist.