LIebe Experten.
Person A ist nebenberuflich Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung, verdient nur geringfügig.
Person A braucht ein neues Auto, hat beim Händler einen Freiberuflerrabatt angeboten bekommen.
Den möchte Person A natürlich nutzen, wäre ja von Vorteil.
Frage, geht, das so einfach wenn die Freiberuflichkeit, geringfügig und nebenberuflich ist?
Das Auto soll als Familienauto benutzt werden, geht das dann noch?
Enstehen irgendwelche steuerlichen Verpflichtungen oder Probleme deswegen?
Person A möchte das Auto bei der Steuer nicht als Betriebsvermögen oder ähnliches angeben weder abschreiben noch sonstwas.
Muss es zwingend in der Steuererklärung angegeben werden, weil man wegen der Freiberuflichkeit einen Rabatt bekommen hat?
Person möchte lediglich den Rabatt aufgrund der Freiberuflichkeit bekommen.
Gibt es etwas zu beachten?
Danke.