Servus,
dass diese Angabe nur zur Erwerbsminderungsrente zu finden ist, kommt daher, dass es diese Grenze nur bei der Erwerbsminderungsrente und der vorgezogenen Altersrente gibt.
Bei Grundsicherung im Alter gibt es eine derartige allgemeine Grenze nicht, bis zu der Einnahmen nicht angerechnet werden.
Die Einnahmen sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb - die Abgrenzung spielt keine Rolle, weil die Konsequenzen die selben sind.
Ab dem ersten Euro positiven Ertrags.
Den Verzicht auf Veranlagung bei Einkünften bis 410 € im Jahr gibt es nur, wenn gleichzeitig Einkünfte vorliegen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Einfacher wird das übrigens, wenn Du Dich vom „Währungsschleier“ löst: Es gibt keinen Zusammenhang im EStG oder einem SGB, in dem etwas von der Währung abhängig ist, in der etwas bezahlt wird; Euro, Bitcoin, Deputatskohle und Dampfnudeln werden da genau gleich behandelt.
Schöne Grüße
MM