Hallo liebe www-Gemeinde,
ich wohne in einer WEG mit 24 Wohneinheiten in 2Häusern.
Die WEG hat eine gemeinsame Tiefgarage mit einer Ein/Ausfahrt.
Von der TG kommt man über 2 Türen in die entsprechenden Kellerräume der jeweiligen Häuser und von dort weiter in die Wohnungen.
Da die Türen von der TG in die Keller kein Schloss haben, kann theoretisch (und praktisch!) ein Einbrecher in aller Ruhe die Keller ausräumen und über die TG ungehindert die Anlage verlassen.
Die Eigentümer hätten gerne, dass die Eingänge von der TG zu den Kellern nur mittels Schlüssel zu öffnen sind.
Dies lehnt die Verwaltung mit dem Hinweis auf feuerpolizeiliche Gründe ab, angeblich dürfen die Fluchtwege nicht verschlossen sein.
Trotz intensiven Suchens haben die Eigentümer bisher keine Fundstelle zu dieser Aussage der Verwaltung gefunden.
Könnt Ihr mir einen Tipp oder Hinweis geben, wo das stehen soll, oder stimmt die Aussage der Verwaltung überhaupt nicht!
Gruss Hermann47
Hallo,
natürlich darf eine Fluchttür nicht abgeschlossen sein (falls denn die Türen im Keller als Fluchtwege gekennzeichnet sind).
In solchen Fällen kann man doch innen einen Beschlag mit Klinke anbringen, von außen wäre die Türe dann nur mit einem Schlüssel zu öffnen.
Ich bin aber kein „Feuerpolizist“…
Gerhard
Hallo Gerhard,
In solchen Fällen kann man doch innen einen Beschlag mit
Klinke anbringen, von außen wäre die Türe dann nur mit einem
Schlüssel zu öffnen.
umgekehrt wird ein Schuh daraus!
Die Türen sind wahrscheinlich Fluchttüren, um aus der Tiefgarage heraus zu kommen wenn dort brennt.
Daher wäre Deine Lösung eben keine.
Gandalf
Hallo Hermann,
Dies lehnt die Verwaltung mit dem Hinweis auf
feuerpolizeiliche Gründe ab, angeblich dürfen die Fluchtwege
nicht verschlossen sein.
Womit sie vermutlich recht haben.
Trotz intensiven Suchens haben die Eigentümer bisher keine
Fundstelle zu dieser Aussage der Verwaltung gefunden.
Könnt Ihr mir einen Tipp oder Hinweis geben, wo das stehen
soll, oder stimmt die Aussage der Verwaltung überhaupt nicht!
Schriftliches kann ich jetzt auch nicht bieten, aber es gibt eine Brandschutzverordnung, die eine maximale Länge von Fluchtwege und minimale Anzahl von Fluchttüren vorschreibt.
Näheres sollte die örtliche Feuerwehr oder das Bauamt sagen können.
Gandalf
Hallo Gandalf,
ob nun in die eine odere andere Richtung, auch ich würde darauf drängen, daß es keinen „öffentlichen“ Zugang zu den Kellerräumen bzw. zum ganzen Haus gibt.
Gerhard
hi hermann,
da ist bei uns genauso.
vor nicht allzu langer zeit ist eine person
hier in augsburg in einer tiefgarage verbrannt,
da kein fluchtweg vorhanden. d.h. in den
kellertrakt.
bei älteren anlagen, wenn schlösser vorhanden,
dürfen die bleiben. bei neu gebauten
anlagen daf kein schloss angebracht sein.
schriftlich kann ich es leider nicht belegen.
sicher wird im google etwas zu finden sein.
wir haben übrigens die schließzeit des tiefgaragentores
verkürzt. beim einfahren kurz warten bis das tor zugeht.
ist ja im interesse aller.
cu
alex
Hallo Ilja, Gandalf, Gerhard,
danke für eure Antworten.
Zum einen weiß ich, daß es wahrscheinlich nicht geht, die Türen abzuschliessen, auch wenn wir bisher keine gekennzeichnete Fluchtwege! besitzen, was aber nachgeholt(gekennzeichnet) werden wird.
Die Schließzeit des Garagentores zu verkürzen scheidet aus, da wir einige grosse Mercedesfahrer haben, die beim Kurvenfahren in engen Räumen Riesenprobleme haben und entsprechend rangieren müssen(Diese wollten sogar die Offnungszeit von 30 auf 60 sec durchsetzen.
2 Typen brauchen füs Ausfahren sage und schreibe 90 sec, dafür fahren Sie aber ne E-Klasse!!)
Was ich aber noch nicht ganz gerafft habe:
Nur Eigentümer haben in der TG was zu suchen, diese kommen entweder mit Sender oder mit Schlüssel rein.
Da jeder dann in seinen Keller oder seine Wohnung will, muss er ja seinen Schlüssel dabei haben. Warum kann ich dann mit dem Schlüssel nicht die Türe zu den Kellertabteilen aufsperren und das dürfte Mann/Frau auch im Stress können.
PS: in der TG dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden!
Gruss Hermann 47
Hallo Hermann,
Dein Problem kann man aus der Ferne leider nicht konkret beantworten. Dazu braucht man Unterlagen und Kenntnisse über das Objekt, die hier nicht darstellbar sind (die Baugenehmigung, Baubeschreibung und Grundrisspläne, Nutzung des Objekts etc.).
Einige Hinweise kann ich Dir aber geben:
Die „feuerpolizeiliche“ Auflage den Rettungsweg unverschlossen zu lassen, wird wahrscheinlich in der Baugenehmigung zum Objekt gemacht. Wenn dem so ist, könnt Ihr daran nur etwas ändern, wenn durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen das Schutzziel weiter erreicht wird. Da müßte dann aber wirklich ein Fachmann vor Ort ran, der möglichst auch über gute Verbindungen zum Bauamt bzw. zum örtlichen VB (Vorbeugender Brandschutz) verfügt. Wobei man auch damit rechnen muß, daß es keine bezahlbare Lösung geben könnte… (dann „ein Hoch auf den Planer“)
Rechtlicher Hintergrund wird die Garagenverordnung (GaVO)sein: http://www.sidiblume.de/info-rom/bau_re/z_bl/lsa/gav… (Hinweis: Baurecht ist Ländersache. Ob die GaVO in allen Bundesländern direkt gilt, weiß ich nicht. Aber sie spiegelt den derzeitigen Stand der Technik und wird bei der Baugenehmigung entsprechend berücksichtigt).
Die eindeutige Aussage, daß Rettungswege unverschlossen zu sein haben, findet sich dort nicht. In §18 aber die Forderung „Rettungwsege … sind … frei zu halten“. Wie man diesen Satz nun interpretiert, wird regional sehr unterschiedlich gesehen, da kann es zwischen Nachbargemeinden schon erhebliche Differenzen geben…(
Aber ich verstehe nicht, warum ihr Euch von (der von Euch bezahlten) Hausverwaltung mit einem lapidaren Hinweis auf „feuerpolizeiliche Gründe“ abspeisen laßt. Sie sollten Euch doch die genaueren Hintergründe erläutern können…
Wenn Ihr dann konkret wißt, wie die Hausverwaltung zu ihrer Einschätzung kommt, könnt Ihr Euch einen Fachmann vor Ort suchen, der prüft, ob es Abhilfemöglichkeiten gibt.
Zwei Antworten zu Deinem letzten Posting möchte ich noch loswerden:
PS: in der TG dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert werden!
Ein Brand ist aus verschiedenen Ursachen auch hier jederzeit möglich. Und Brände in Tiefgaragen können sich zu wahren Höllenfeuern entwickeln, erst vor wenigen Monaten sind in der Schweiz bei solch einem Feuer einige Feuerwehrleute ums Leben gekommen (die Garage ist in Folge der Brandeinwirkung schlagartig und ohne Vorwarnung eingestürzt). Kraftfahrzeuge brennen leider recht gut…
Nur Eigentümer haben in der TG was zu suchen, diese kommen entweder mit Sender oder mit Schlüssel rein.
Im Falle eines Brandes ist es egal, ob die zu rettende Person „etwas in der Garage zu suchen“ hatte, sie muß sich retten können. Ist es sicher gewährleistet, daß nur Eigentümer sich in der Garage aufhalten?
Da jeder dann in seinen Keller oder seine Wohnung will, muss er ja seinen Schlüssel dabei haben. Warum kann ich dann mit dem Schlüssel nicht die Türe zu den Kellertabteilen aufsperren und das dürfte Mann/Frau auch im Stress können.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen: Man hat den Schlüssel im Ablagefach des Wagens. Nach der Einfahrt bemerkt man einen sich rasch entwickelnden Brand, flüchtet in Panik aus dem Auto und läßt den Schlüssel dann sicher liegen…
Und es auch sichere Erkenntnis, daß Menschen in Panik ein Schlüsselloch nicht zwingend finden… Der „gesunde Menschenverstand“ ist zur Beurteilung solcher Fragen nicht hilfreich, weil er solche Situationen meist noch nie erlebt hat und sich deshalb nicht in sie hineinversetzen kann. Ein in Panik geratener Mensch ist nicht mehr zu rationalem Handeln fähig. Und vor der Gefahr der Panik ist wirklich niemand gefeit!
Gruß Stefan
Das ist ein durchschlagendes Argument, vielen Dank - denn ich hatte gerade in einem ähnlichen Fall bei mir im Haus einen Rundumschlag vor - das habe ich mir und der Verwaltung nun erspart. Ohne Schlüssel stehst Du blöd da, also Ängste raus, Vertrauen rein
Liebe Grüße