Nicht angeschnallt + Führerschein vergessen

Hallo zusammen,

angenommen, jemand wird angehalten, die Polizei stellt fest, dass er nicht angeschnallt ist. Führerschein und Fahrzeugpapiere hat er auch nicht dabei.

Es gibt € 30,- Strafe für nicht angeschnallt und € 10,- für Führerschein nicht dabei.

Ist es rechtens, dass es dann auch 1 Punkt gibt?
Den gibt es ja ab Strafen ab 40 €. Aber darf das zusammengefasst werden?

MfG

Hallo!

Wird m.E. nicht addiert, es wird der „schwerere“ Verstoß berechnet.

Mfg
duck313

Es gibt € 30,- Strafe für nicht angeschnallt und € 10,- für
Führerschein nicht dabei.

Ist es rechtens, dass es dann auch 1 Punkt gibt?
Den gibt es ja ab Strafen ab 40 €. Aber darf das
zusammengefasst werden?

Wer sagt denn das es hier einen Punkt gibt?

Ausschlaggebend ist der Bußgeldkatalog und der jeweilige Tatbestand, nicht die Summe mehrerer Verwarnungsgelder.
Es sind also 30€ + 10€ zu zahlen da hier Tatmehrheit vorliegt, Punkte gibt es aber nicht.

Gruß Crack

Naja, auf dem fiktiven Bussgeldbescheid steht aber halt, dass es einen Punkt gibt.
Wofür genau nicht.
Was sollte man da jetzt tun?

Naja, auf dem fiktiven Bussgeldbescheid steht aber halt, dass
es einen Punkt gibt.

Kann nicht sein, denn der Bußgeldkatalog sieht keinen Punkt vor.

121172 Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
§ 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat
30€ Verwarnungsgeld, kein Punkt

204100 Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mit.
§ 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10€ Verwarnungsgeld, kein Punkt

Was sollte man da jetzt tun?

Einspruch einlegen.

Gruß Crack

Hallo!

Das hier:

Was sollte man da jetzt tun?

Einspruch einlegen.

ist sicher ein sehr guter Rat, da aus zwei Verwarnungsgeldern mE nicht einfach durch die Höhe ein Bußgeld gebastelt werden kann. Und wenn die beiden so aufgeführt sind, darf man das Schreiben natürlich auch nciht „Bußgeldbescheid“ nennen. Schon seltsam.

Aber wie begründest Du Deine Ansicht, dass es sich um Tatmehrheit handelt? Es ist doch nur ein einziges Verhalten, bei dem die beiden Tatbestände verwirklicht werden, nämlich das Autofahren.

1 Like

Hi
wenn das so im BG steht: Einspruch einlegen.
Beide „Taten“ haben üblicherweise nichts miteinander zu tun, werden somit tatmehrheitlich begangen. D.H. jede Handlung ist für sich selbst zu ahnden und die Geldbuße muss gesondert angegeben werden.
ME hätte es sogar bei zwei Verwarnungen bleiben können.

(zur Unterscheidung: Tatmehrheit heißt, dass zwei OWis unabhängig voneinander begangen werden - wenn auch gleichzeitig, wo wie hier.
Tateinheit heißt, dass durch eine Handlung zwei OWis begangen werden - Beispiel ist das Überholen im Überholverbot mit gleichzeitiger Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit)

Gruß
HaweThie