Nicht bestellte Warensendung bei mir eingetroffen

Hi,

habe eine kurze Frage und zwar ist bei mir Post(2Päckchen) eingetroffen.
Meine unwissenden Großeltern bezahlten diese da das Päckchen via Nachnahme kam und auf meinen Namen addressiert war. Die Summe waren ca 113 €. Als ich die Post öffnete später zu Hause waren im einem Päckchen 2 Erotikfilme und im anderen ein Erotikfilm, welche ich mit Sicherheit nicht bestellt hatte. Am Folgetag kam wieder ein Paket wo ich die Annahme verweigert habe. Ich rief dort bei dem Versand an und man sagte mir, dass ich hier ein Account hätte und meine sämtlichen Daten hier liegen. Diesen lies ich sperren und man sagte mir das Anmeldezeit und die ip-addresse vorliegt. Das darf jedoch nur der Polizei dann übergeben werden.
In welcher Sache hat sich Herr „(Noch)unbekannt“ strafbar gemacht?

Danke im vorraus

Hallo,

der Schilderung nach hat jemand unbefugt Name und Adresse für eine Bestellung missbraucht. Das ist kein Betrug, weil niemand einen Vermögensvorteil hat. Das Versandhaus hat außer den Versandkosten auch keinen Schaden. Die Versandkosten fallen nicht unter Betrugsschaden, solange niemand einen Vorteil hat.

Wäre mit Postkarte bestellt worden, so wäre eine Urkundenfälschung passiert - hinsichtlich des Absenders wurde getäuscht. Im Internet fällt das unter § 269 StGB, mehr dazu: http://www.mediendelikte.de/bt269.htm - Fälschung beweiserheblicher Daten.

Kommt das öfter vor, könnte „Stalking“ vorliegen: http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html :
„§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich…
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt …
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt,…“

Zunächst liegt aber erstmal nur § 269 StGB vor.

Sowas passiert normalerweise im engeren Bekanntenkreis. Streit mit jemandem? Jemandem den Laufpass gegeben?

Gruß
polos

Hallo,
die Polizei wird vermutlich erst mal eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges aufnehmen. Abhängig ist hier jedoch die Zueignungsabsicht. Hätte der Täter an die Waren kommen können (ergo wäre für ihn oder einen Dritten ein Vermögensgewinn entstanden). Egal was letztlich bei der Anzeige raus kommt, ich würde auf jeden Fall zeitnahm zur nächsten Polizeisdienststelle gehen und Anzeige erstatten. Bitte alles mit nehmen. Also Zahlungsbelege, Rechnung und was sonst noch vorl liegt. Auch die genaue Internetadresse und am besten von dieser aus dem Impressum die genaue Firmenbezeichnung. Schätzungsweise hat sich da jemand einen ziemlich blöden Scherz erlaubt (einfach mal überlegen, gibt es mit irgendwem Ärger?
Hoffe, dass ich helfen konnte.
MfG
K.K.

Hi,

also in diesem Fall ist es so viel ich weiss so, dass sich die unbekannte Person des Betruges und des Vortäuschens einer falschen Identität strafbar gemacht hat. Der Versandhandel muss Ihnen die Kosten der Filme, soweit diese noch original verpackt sind und ein Zeitraum seit der Bestellung bis dato von 2 Wochen nicht überschritten wurde, zurückerstatten. Sollte eine Rückerstattung nciht möglich sein, müssen die Kosten der Filme eigeklagt werden, eventuell auch zivilrechtlich. Aufjedenfall sollten Sie Strafanzeige gegen den Besitzer der IP-Adresse erstatten, für die Polizei ist es ein Leichtes, diesen herauszubekommen.
Ich hoffe ich konnte helfen,
LG
Lukas D.

Guten Tag,

ich würde diese Frage besser an einen IT Spezialisten richten.
Muß ja erst mal geklärt werden, wie die Fa zu den Daten gekommen ist.

Ansonsten hat sich die Person des Betruges schuldig gemacht,
darüber hinaus eventuell des Ausspähens von Daten.

Ich würde Anzeige erstatten!!!

Gruß M.Urbschat

Hallo MrY

Hier hat sich der Unbekannte einer Urkundenfälschung strafbar gemacht, da er einen Vorgang in deinem Namen veranlasst hat. Das genaue Strafmaß und den Paragraphen wird dir die Polizeidienststelle aber auch mitteilen können.
Da du hier auch noch einen Vermögensschaden erlitten hast, den du in einem weiteren Zivilprozess einklagen müsstest, empfehle ich dir beim Stellen der Anzeige bei der Polizei gleich auch noch einen Adhäsionsverfahren gemäß §403 StPO (Strafprozessordnung) zu beantragen. Dadurch wird der Schaden, den deine Großeltern erlitten haben auch gleich noch in dem Strafverfahren mitverhandelt.

Du solltest also zunächst einmal bei deiner örtlichen Polizeidienststelle anrufen. Dort kannst du den Fall schildern und sie werden dich dann an ein spezialisiertes Kommissariat weiterverbinden. Dort wirst du dann deine Anzeige stellen können. Du solltest dann alle Schriftstücke und potentiellen Beweismittel mitbringen, das werden sie dir aber auch noch mal sagen.
Ich muß dich leider nur schon mal vorwarnen, dass die Aussichten auf einen Erfolg eher gering sind, da nach der Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung den Polizeibehörden die Ermittlung im Internet wesentlich erschwert wurden. Dennoch solltest du auf jeden Fall eine Anzeige stellen, da immer noch eine gewisse Erfolgschance besteht, vor allem, wenn der Fall noch nicht allzu lange her ist.

Ich wünsche die viel Erfolg und hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben.

Hey!

Da mir die Intention dieser Anmeldung beim Erotikversand durch den unbekannten nicht ganz klar ist, folgendes:

Es könnte sich zum einen um einen Betrugsversuch handeln, die Videos unter falschem Namen zu erlangen.

Zum anderen hast du evtl. mit jemandem Ärger? Denn ich könnte mir auch vorstellen, dass da ein anderer Hintergrund vorliegt. Da es sich aber um so einiges handeln könnte kann ich vorerst keine weiteren Angaben dazu machen.

MfG

Hallo,
auf die Schnelle:

§ 267 StGB
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Tschüss

Sorry, ich klinke mich aus als Tipgeber in Strafrecht. Ich habe einfach keine Zeit mehr. Es gibt im www allerdings genügend Alternativen. Viel Glück

Das kommt darauf an, wie es die Staatsanwaltschaft bewertet. Wahrscheinlich wird er wegen Betruges angeklagt.

Ich kann Ihnen diese Frage nicht ohne Weiteres beantworten. Es könnte ein Fall des Betruges vorliegen. Dazu müsste man aber abwarten, was der Verursacher dazu sagt. Für Sie ist es ja wichtiger, diese Sendungen nicht bezahlen zu müssen. Ich würde bei der Polizei eine Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände machen, um ihr die Möglichkeit zu bieten, die Sache überhaupt verfolgen zu können und die erforderlichen Informationen zu erhalten. MfG

Wende dich bitte an einen Rechtsanwalt.