Hallo,
wir haben vor kurzem einen Vorwerkstaubsauger erhalten. Dieser wurde jedoch nicht von uns bestellt. Die Bestellung soll über den Vorwerk Onlineshop getätigt worden sein. Der §241a des BGB sagt hier, wer unbestellt Ware bekommt kann mit dieser machen was er will, nur verkaufen ist nicht ohne weiters möglich da ich nur Besitzer nicht Eigentümer bin. Wir haben nach dem 2. Paket mit Vorwerkzubehör Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt erstattet.
Meine Frage nun trifft das was in §241a BGB beschrieben ist in diesem Falle zu so das ich den Vorwerk ohne weiteres behalten kann?