Hallo,
ich bin ein Mitglied eines „Brettsportvereins“. Dieser Verein ist, weil wir alle noch relativ jung und nicht so das Geld haben, nihct im Handelsregister eingetragen.
Agieren dennoch wie ein richtiger Verein: Haben Monatsbeiträge, Vereinssatzung und Mitgliederversammlungen.
Über die fast vier jahre, in den unser Verein für seine Interessen kämpft (Erhaltung und Neubau vpn Skateplätzen etc.) haben wir auch mal das ein oder andere T-Shirt verkauft um unsere Vereinskasse wieder ein bisschen ins Plus zu drücken.
Nun haben wir den Fall das unser nichteingetragener Verein in unserer nährern Umgebung ziemlich stark bekannt wird. Freunde die unsere Interessen teilen wollen uns unterstützen (und das sind nicht wenige!) und fragen nach den T-Shirts und Pullis.
Nun nach langem googlen und voll frustation über die völlig erhöhten Preisen für bedruckte Shirts, kam ich auf eine Seite eines Herstellers mit guten Preisen un dem Hinweis:
„Unser Angebot richtet sich nur an Firmen, Industrie, Vereine oder Verbände, öffentliche Einrichtungen oder ähnliche Institutionen. Eine Belieferung an Privatpersonen ist nicht möglich.“
Voller Optimissmus bestellte ich gleich den Katalog und musste danach auf deren Seite lesen:
Händler Unterlagen:
Den von uns benötigten Gewerbenachweis senden Sie bitte an Fax Nr. ******
Alternativ können Sie uns diesen auch als Anhang per E-Mail zusenden
Nun meine Frage:
Brauchen wir als nichteingetragener Verein ein Gewerbe wenn wir zur erreichung unseres Zieles Klamotten verkaufen und dürfen wir das überhaupt als nichteingetragner Verein oder kommen wir um ein eintrag ins Handelsregister nicht drum herum?