Nicht eingetragener Verein und Gewerbe

Hallo,
ich bin ein Mitglied eines „Brettsportvereins“. Dieser Verein ist, weil wir alle noch relativ jung und nicht so das Geld haben, nihct im Handelsregister eingetragen.
Agieren dennoch wie ein richtiger Verein: Haben Monatsbeiträge, Vereinssatzung und Mitgliederversammlungen.

Über die fast vier jahre, in den unser Verein für seine Interessen kämpft (Erhaltung und Neubau vpn Skateplätzen etc.) haben wir auch mal das ein oder andere T-Shirt verkauft um unsere Vereinskasse wieder ein bisschen ins Plus zu drücken.

Nun haben wir den Fall das unser nichteingetragener Verein in unserer nährern Umgebung ziemlich stark bekannt wird. Freunde die unsere Interessen teilen wollen uns unterstützen (und das sind nicht wenige!) und fragen nach den T-Shirts und Pullis.

Nun nach langem googlen und voll frustation über die völlig erhöhten Preisen für bedruckte Shirts, kam ich auf eine Seite eines Herstellers mit guten Preisen un dem Hinweis:

„Unser Angebot richtet sich nur an Firmen, Industrie, Vereine oder Verbände, öffentliche Einrichtungen oder ähnliche Institutionen. Eine Belieferung an Privatpersonen ist nicht möglich.“

Voller Optimissmus bestellte ich gleich den Katalog und musste danach auf deren Seite lesen:

Händler Unterlagen:
Den von uns benötigten Gewerbenachweis senden Sie bitte an Fax Nr. ******
Alternativ können Sie uns diesen auch als Anhang per E-Mail zusenden

Nun meine Frage:
Brauchen wir als nichteingetragener Verein ein Gewerbe wenn wir zur erreichung unseres Zieles Klamotten verkaufen und dürfen wir das überhaupt als nichteingetragner Verein oder kommen wir um ein eintrag ins Handelsregister nicht drum herum?

Hallo
ein Verein wird nicht im Handelsregister eingetragen, sondern ins Vereinsregister, und das ist gar nicht teuer : ca. 30 €
Aber das hat mit Eurem Problem nix zu tun.
Wieviel Geschäft ihr machen könnt, interessiert vor allem das Finanzamt.
Ich würde einfach dort hingehen und fragen.
Das kostet gar nix und Ihr wisst verbindlich Bescheid.
mfg
Hermann 36

  1. es geht um einen Eintrag ins Vereinsregister und nicht ins Handelsregister.

  2. der Vorsitzender und Kassenwart brauchen eine beglaubigte Unterschriftsleistung vor der Eintragung.

  3. wenn gewerbsmäßiger Vertrieb der T-shorts angestrebt wird, bedarfs eines Gewerbescheines und einer Steuernummer für die Umsatzsteuervoranmeldung
    Bassis unter 1000,00 € jährlich unter 6000,00 € quartalsmäßig und >=6000,00 € mtl. Umsatzsteuer -Vorsteuer = Zahllast.

  4. es bedarf aber der Eintragung ins Vereinsregister mit der Zielerkennung des Vereins.

viel Glück
HHi

Okay das ein Eintrag in „vereinsregister“ als gewerblicher Verein nicht einfach sein soll habe ich schon oft gehört.

Also kann man doch einfach den n. eV. so weiter existieren lassen und man gründet paralell ein Kleinunternehmen ( was widerrum ziemlich einfach anzumelden ist) und schon umgeht man dem ganzen Streß und sehr warscheinlich sehr viel rennerei (bzgl „gewerblicher“ verein).

So laufen die Monatsbeiträge des Vereins weiter in den Verein und zusätzlich „spendet“ das Unternehmen sein Gewinn dem Verein.

Ist doch legal oder? Oder ürden mir somit wichtige Vorteile die man als gewerblichen Verein hat engehen?

Guten Tag,
Vereine werden nicht im Handelsregister sondern im Vereinsregister eingetragen. Das geht recht einfach und kostet nicht viel. Voraussetzung: Eine Satzung, welche von der mindestens einmal jährlich stattfindenen Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit genehmigt wurde, 1 Kassenprüfer, 1 Kassierer, 1 Vorstand. Mustersatzungen gibt es auch bei google oder so. Damit geht man dann zum Notar und der regelt alles.
Selbstverständlich kann man eine Satzung auch völlig frei erfinden. Lediglich ein gewisser „Rumpf“ ist Pflicht, sprich eine Person, die sich für verantwortlich erklärt also der Vorstand oder Vorsitzende und die Mitgliederversammlung,nebst Kassenprüfer.
Dann muß noch eine Steuernummer beantragt werden beim Finanzamt nach Eintrag ins Vereinsregister. Nun darf man einen kleinen Gewinn machen ohne Einkommensteuern dafür zu bezahlen. Wie hoch dieser sein darf, kann der Notar evtl. sagen, das habe ich vergessen.
In Deutschland muß eben alles seine Ordnung haben. Mit Anarchie kommen wir nur schlecht klar.
Der Notar berät Sie vermutlich vorab gerne kostenlos, nachfragen kostet jedenfalls nix.
Sobald das alles steht, können Sie auf den Verein auch ein Konto eröffnen. Da die Gerichte überlastet sind, kann die ganze Sache schonmal 6 bis 8 Wochen dauern.
Ansonsten handeln Sie lediglich als Privatperson, die behauptet, für einen Verein zu kaufen um sich dadurch Vorteile zu schaffen aber den Beweis nicht erbringen kann, daß dahinter wirklich ein Verein steht.
-Da könnte ja jeder kommen, nicht wahr?-
Viele Grüße

Hallo Wolle Schafkopp

Ich würde bei der Firma nachfragen, ob die Kopie eines Gewerbescheines ausreicht.

Zum Gewerbeschein:
http://www.rechtslexikon-online.de/Gewerbeschein.html

Der Gewerbeschein wird beim Ordnungsamt beantragt. Dieser ist dann ebenso notwendig, wie eine Steuernummer. Eine Eintragung ins Handelregister, ist bei der angestrebten Größenordnung und Struktur nicht notwendig, weil der Verein mit seinem Schwerpunkt nicht dem Verkauf dienen soll. Aus dieser Größenordnung resultiert auch meine oben gestellte Frage an die Firma, welche die T-Shirts anbietet. Verkauft sie die T-Shirts zu dem günstigen Preis auch an „kleinere Fische“?

Zum Handelsregister:
http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/allgemeine_re…

Problematisch wird die Situation, wenn die Person, die den Gewerbeschein beantragen will, Leistungen nach ALG II bezieht. Aber dies ist dann eine andere Fragestellung.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Polakowski
(Felsenstein)

Hallo!
Ein großer und wichtiger Unterschied zum eingetragenen Verein ist, dass die Mitglieder mit ihrem PRIVATvermögen mithaften für alles was der Vorstand tut. Dies sollte unbedingt jedes Mitglied wissen. Aus diesem Grund empfehle ich DRINGEND eine Eintragung ins VEREINSREGISTER. Die Kosten halten sich in Grenzen und sollten durch Verkauf von Pullis etc. locker drin sein. Die größte Hürde nämlich Formulierung einer Satzung etc. haben Sie ja schon überstanden!!
Ich empfehle dasa Buch „der eingetragene Verein“ von Sauter, Schweyer und Waldner. Hier steht auch etwas über den nicht eingetragenen Verein drin und über die Gebühren zur Eintragung ins Register, Anträge, Satzungen etc.

In Ihrem Fall glaube ich, ist es eine Ermessensfrage der Firma, ob sie einen nichteingetragenen Verein zu Vereinspreisen beliefert oder nicht. Ein Gewerbe anmelden ist wesentlich teurer und schwieriger als einen Verein eintragen zu lassen! Sprechen Sie die Personen direkt an, ggf. müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass es diesen Verein wirklich gibt.

Der nicht eingetragene Verein ist zwar anders als der eingetragene Verein keine juristische Person, wird aber dennoch dem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt. Die Rechtsprechung wendet auf ihn die Regeln für den rechtsfähigen Verein (§§ 21 – 79 BGB) an.Seit einem Grundsatzurteil des BGH zur BGB-Gesellschaft im Jahr 2001 besteht kein Zweifel mehr, dass auch der nicht eingetragene Verein (teil-)rechtsfähig und damit parteifähig ist.

Noch einfacher ist es, wenn Sie sich die Gemeinnützigkeit eintragen lassen - das können Sie auch als nicht eingetragener Verein! So wie ich das sehe, sind Sie gemeinnützig - also nicht Sie sondern der Verein natürlich :wink:
Lesen Sie hierzu nach:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Hoffe Ihnen geholfen zu haben!

Moin moin,

ein Verein muß nicht im Vereinsregister (wird oft geführt beim Amtsgericht) eingetragen sein.
Wenn ein gemeinnütziger Zweck dahinter steckt und man Spenden-Quittungen ausstellen möchte, die derjenige Spender Steuermindern beim Finanzamt angeben will, dann wird eine Satzung die gemeinnützigfähig ist nötig sein und der Eintrag (also als e.V.) im Vereinsregister nötig.
Damit zusammen hängt dann eine jährliche JHV und Kassenprüfung und zu Anfang eine jährliche Prüfung vom Finanzamt, ob die Ausgaben des Vereins auch der Gemeinützigkeit entsprechen.
Da Ihr ja ein Verein ohne e.V (eingetragener Verein) seit, habt Ihr mit der Finanzprüfung nix zu tun.
Dem Hersteller von T-Shirts würde ich Unterlagen der Gründungsversammlung zusenden(Kopie der Gründungsmitglieder-Unterschriftenliste) und die Satzung. Die Ihr hoffentlich habt. Und die T-Shirt werden an Vereinsmitglieder verkauft. Was ein einzelnes Vereinsmitglied dann mit den T-Shirt anstellt, ist dann doch sicherlich nicht mehr eure Sorge, oder? Somit könnt Ihr auch Nicht-Mitgliedern T-Shirt verkaufen, oder?

Agieren dennoch wie ein richtiger Verein: Haben
Monatsbeiträge, Vereinssatzung und Mitgliederversammlungen.

Über die fast vier jahre, in den unser Verein für seine
Interessen kämpft (Erhaltung und Neubau vpn Skateplätzen etc.)
haben wir auch mal das ein oder andere T-Shirt verkauft um
unsere Vereinskasse wieder ein bisschen ins Plus zu drücken.

Nun haben wir den Fall das unser nichteingetragener Verein in
unserer nährern Umgebung ziemlich stark bekannt wird. Freunde
die unsere Interessen teilen wollen uns unterstützen (und das
sind nicht wenige!) und fragen nach den T-Shirts und Pullis.

Nun nach langem googlen und voll frustation über die völlig
erhöhten Preisen für bedruckte Shirts, kam ich auf eine Seite
eines Herstellers mit guten Preisen un dem Hinweis:

„Unser Angebot richtet sich nur an Firmen, Industrie, Vereine
oder Verbände, öffentliche Einrichtungen oder ähnliche
Institutionen. Eine Belieferung an Privatpersonen ist nicht
möglich.“

Voller Optimissmus bestellte ich gleich den Katalog und
musste danach auf deren Seite lesen:

Händler Unterlagen:

Den von uns benötigten Gewerbenachweis senden Sie bitte
an Fax Nr. ******

Alternativ können Sie uns diesen auch als Anhang per
E-Mail zusenden

Nun meine Frage:

Brauchen wir als nichteingetragener Verein ein Gewerbe wenn
wir zur erreichung unseres Zieles Klamotten verkaufen und
dürfen wir das überhaupt als nichteingetragner Verein oder
kommen wir um ein eintrag ins Handelsregister nicht drum
herum?

Das sagt Wikipedia zum nicht eingetragenen Verein:
Nicht eingetragener Verein [Bearbeiten]Ein nicht eingetragener Verein wird gem. § 54 BGB wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Da er, anders als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Personengesellschaft ist, körperschaftlich organisiert ist (Vorstand statt Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aller Mitglieder, Bestand des Vereins unabhängig vom Ein- oder Austritt von Mitgliedern) passen viele Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht auf den nicht eingetragenen Verein.

Der nicht eingetragene Verein ist zwar anders als der eingetragene Verein keine juristische Person, wird aber dennoch dem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt. Die Rechtsprechung wendet auf ihn die Regeln für den rechtsfähigen Verein (§§ 21 – 79 BGB) an.[5] Seit einem Grundsatzurteil des BGH zur BGB-Gesellschaft im Jahr 2001[6] besteht kein Zweifel mehr, dass auch der nicht eingetragene Verein (teil-)rechtsfähig und damit parteifähig ist.[7]

Der nicht eingetragene Verein ist die Urform des Vereins, da er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Er kann für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die Gerichtskosten der Eintragung spart.

Obwohl ein nicht eingetragener Verein leichter zu gründen und traditionell staatsferner ist, weil die Kontrolle wegen der fehlenden Eintragung im Vereinsregister schwieriger ist, spricht meistens die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen gegen diese Variante. Allerdings ist oft von einer – auch stillschweigenden – Begrenzung der vertraglichen Haftung auf den Anteil am Vereinsvermögen auszugehen.[8]

Der Verkauf von T-Shirts ist nicht problematisch, ihr müßt ja ohnehin einen Kassenabschluß erstellen, den ihr dem Finanzamt zuleiten müßt.
Die Einnahmen fallen unter wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und sind, wenn sie eine Obergrenze überschreiten sind sie gemeinnützigkeitssch#ädlich, aber gemeinnützig seid ihr ja nicht

Gruß HH

Hallo, ist ein kompliziertes und weitreichendes Thema. Ich kenne mich da nicht so genau aus. Wenn Ihr die T-Shirts verkaufen wollt braucht Ihr aber sicher eine Gewerbeanmeldung oder einen Vereinseintrag. In beiden Fällen müsste ein Gewinn versteuert werden. Überlegt Euch genau, ob Ihr was „Offizielles“ machen wollt. Dazu braucht man auf jeden Fall qualifiziertes Personal (Vorstand), das auch eventuell den Kopf hinhalten muss.
Beste Grüße
W. E.

Die Problematik liegt im Gewerbe.
Man kann eine OHG gründen, oder ein Einzelunternehmen nicht ein Verein zur gewerbsmässigen Ausübung des Handels.,
Gewerbevereine sind zusammschlüsse von ansässige selbstständige Handelsunternehmen und eine bestimmte Intressenslage verfolgen - Weihnachtsmarkt.

Anmerkung: Kleingewerbetreibe benötigen ein Gewerbesschein (ambulantes Gewerbe), Gewerbesteuer muss festgestellt werden, Vorsteuerabzugfähigkeit, etc

Melde Euch als eingetragener Verein an. Erstellt eine Vereinssatzung, Vorsitz - etc.
Erstellung jährlicher Bilanzierung nach den 4 Grdsätze
und wenn Ihr kulturell und gesundheitsfördernt darstellen könnt, wäre die Möglichkeit der Gemeinützigkeitsanerkennung.?

Gruß HHi

leider kann ich Dir keine rechtssichere Auskunft geben.
mfg aus Etelsen
manfred köster

Hallo,

unter http://www.geld-in-die-vereinskasse.de gibt es einen Leitfaden, wie ihr weitere Einnahmen für euren Club erzielen könnt. Dafür ist auch kein Gewerbe nötig. Und die Möglichkeiten reichen vielleicht sogar noch ein Stück weiter als nur über den Verkauf von bedruckten T-Shirts und Pullis.

Das soll aber nicht heißen, daß ihr die Idee mit den bedruckten Klamotten aufgeben sollt - das ist ja schließlich auch eine schöne Sache für das Image! :smile:

Gruß Peter