Nicht einhaltbare "AGB" eines Privatverkäufers

Hallo,

kann ein privater Verkäufer eine „AGB“, die er AAB (allegemeine Auktionsbedingungen nennt) nach Lust und Laune zusammenstellen, auch wenn die Bedingungen teils nicht erfüllbar sind?

„Spassbieter werden rechtlich belangt und müssen mindestens 50 % des Auktionswertes zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen, mindestens jedoch € 20,00. Gerichtsstand ist Bregenz. Die Zahlung muss binnen 3 Tagen nach Auktionsende erfolgen (auf meinem Konto oder bei Ebay einlangend) widrigenfalls mir einseitig das Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht und ich den Artikel neuerlich zum Verkauf anbiete. Satz, Foto und Druckfehler vorbehalten. Ich behalte mir das Recht vor, den Artikel jederzeit aus der Auktion zu nehmen.“

Der VK meint mit „3 Tagen“ Kalendertage, bietet aber auch Überweisung an - übers Wochenende oder bei Feiertagen ist eine pünktliche Zahlung ergo unmöglich.
Er verweigert trotz Zahlungseingang nach 3 Werktagen die Lieferung (hat die Ware in seinem Laden schon weiterverkauft, verm. zu einem besseren Preis) und will den Kaufpreis nicht erstatten (berechnet seine willkürliche Spaßbietergebühr).

Hat das in irgendeiner Weise eine rechtliche Basis?
Ich halte es für Unfug, aber wissen wäre mir lieber.

Danke für fundierte Hinweise, Paran

Nein die Bedingingen sind m.E. rechtlich nicht haltbar.
Da nicht per paypal bezahlt wurde wird es schwer.
Hoffenlich war es nicht viel Geld, wenn doch musst Du einen Anwalt einschalten.
Was sagen den andere Bewertungen?
Wenn er die Ware  nicht mehr hat muss er den Kaufpreis zurück erstatten.
Schau mal Recht Ebay nach
Gruß
Karlgold

Hallo!

Das der Verkäufer bei eBay nicht schon längst gesperrt wurde ist eh ein Wunder - und mit 97,6% sollte er sich auch nicht allzuweit aus dem Fenster jagen. Zudem verstoßen seine Vorstellungen von eBay gegen die Einstellregeln. So ist z.B. das jederzeitige Beenden der Auktion nur in extrem wenigen Ausnahmen gestattet.

Und eine „Garantie“ auf seine Beschreibung gibt es auch nicht (die er selbst macht!!!). Er bietet weltweiten Versand an, schreibt dann aber „Bei Lieferorten außerhalb von Österreich und Deutschland behalte ich mir das Recht vor, diese Lieferungen abzulehnen.“ Er gibt Vesandkosten an, schreibt dann aber, dass diesen nur unter bestimmten Bedingungen verbindlich sind.

Der Verkäufer ist in Österreich. Eine internationale Überweisung dauert zumeist länger. Einfach eBay melden und auf Lieferung bestehen.

Gruß
Falke

Hallo,

naja, Ebay melden ist a: nicht so einfach, meist landet man auf den typischen Auswahlseiten und b: tut Ebay meist nichts.

Einen Fall kann ich jetzt eröffnen - der VK hat nach dem anderweitigen Verkauf einen Fall wegen unbezahltem Artikel eröffnet, hatte lt. seiner Angaben am nächsten Tag die Kaufsumme, den Fall aber weiterhin offen gelassen.
Aber so ein „Fall“ bringt auch nichts.

Das Beste was mir einfällt, ist ein paar Freunden bei dem VK Billigkäufe bezahlen und den VK rot werden lassen. Kostet nat. ein bißchen, aber ich habe schon für unsinnigeres Geld ausgegeben.

Andere Frage: woher weißt Du, um welchen VK es geht?

Gruß, Paran

selbst ich wusste es nach 25 Sek…

selbst ich wusste es nach 25 Sek…

Sooo lange hast du benötigt!!! Tztztztzt :wink:

Hallo,

Einen Fall kann ich jetzt eröffnen - der VK hat nach dem
anderweitigen Verkauf einen Fall wegen unbezahltem Artikel
eröffnet, hatte lt. seiner Angaben am nächsten Tag die
Kaufsumme, den Fall aber weiterhin offen gelassen.
Aber so ein „Fall“ bringt auch nichts.

Hast du die Kaufsumme zwischenzeitlich bezahlt? eBay geht hier strikt nach den eigenen Regeln vor. Wenn der Käufer einen Fall bzgl. Nichtbezahlung eröffnet hat, wird dieser erst wieder geschlossen, wenn du bestätigst, dass du auch bezahlt hast. Damit hat sich der Verkäufer eigentlich ins eigene Bein geschossen.

Bezahlen und Lieferzeit abwarten. Wenn dann der Artikel nicht da ist, kannst du selbst einen Fall wegen Nicht-Lieferung eröffnen. Dann muss er nachweisen, dass der Artikel geliefert wurde. Sonst wird dies auf seinem Konto vermerkt und nach einem weiterem Spielchen dieser Art wird der Verkäufer gesprerrt.

Gruß
Falke

Hallo,

klar habe ich bezahlt, der Kaufer dies auch in einer Mail bestätigt.
Nur lt. Verkäufer-AAB drei oder vier Kalendertage zu spät (war ein Wochendende dazwischen und Auslandsüberweisung). Der VK ist nur zufrieden, wenn das Geld 3 Kalendertage nach der Auktion auf seinem Konto ist, sonst ist man Spaßbieter und es fallen 20 Euro Gebühr an).

Aber versuche mal, das bei Ebay irgend jemandem klar zu machen!
Kontakt geht nur über Fall anmelden, und das nur einmal. Dann bekommt man eine Standartantwort, die mit der konkreten Problembeschreibung absolut gar nichts zu tun hat.
Auf selbige kann man nicht antworten. Ohne neue Falleröffnung kommt auch nicht mehr direkt an den abngeblichen „Kundenservice“.

Ebay bemüht sich nicht im Geringsten, Probleme zu beheben. Schon garnicht bei Überweisungen. Kenne das schon. Nach 10 Tagen kommt die Anfrage, wie man gezahlt hat, wars Überweisung, gibt es keine weiteren Möglichkeiten, der konkrete Ablauf des Problems überfordert die Ebayservicezentrale (zu wenig Manpower für soviele Probleme).

Ich möchte kein Paypal - bin zu alt für solche Neuerungen ohne ausreichend Info, mißtraue dem, brauche ich nicht. Alles zusammen.

Ich kome ohne aus und wenn ich mal 20 Euro in den Wind schreiben muss, kann ich auch damit leben.

Aber dieser Verkäufer, der z.B. auch einen Artikel anbietet, der am Gündonnerstag endet, den also kaum jemand lt. seiner selbsterfundenen AAb oder AGB rechtzeitig bezahlen kann, der braucht entschieden mal einen oder mehrere Denkzettel.

Gruß, Paran

Hallo,

offenbar sind hier zwei Experten am Werke, die das Ebaysystem durchschauen - ja zum Teufel, könnt Ihr da nicht wenigstens mal für mich einen direkten Link zu einem Ebaykundenservice mit ernst zu nehmendem echt menschlichem Kontakt freischaufeln?
Das kann doch für Euch nicht so schwer sein.
Da könnte ich Kopien der VK-Mails hinschicken etc. Wäre zumindest einen Versuch wert. Wenn ein denkender Mensch sich das durchliest und die Anlagen bekommt - vielleicht würde das mal ein bißchen bringen.
So geht garnichts.

Oder ist das nicht machbar?

Gruß, Paran

anrufen?

geh unten links auf Kundenservice, Ebay kontaktieren, Kaufen > Bezahlen eines Artikels > telefonkontakt auswählen > code bekommen > 0800-723 57 06 anrufen

Danke für Eure Antworten.

Kontakt ist hergestellt. Mal sehen, was daraus wird.

Gruß, Paran

Grds. kann der VK zwar ein kürzeres Zahlungsziel vereinbaren, um den Käufer bereits vor Ablauf von 30 Tagen gem. § 286 Abs. 3 BGB in Zahlungsverzug zu setzen.

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass eine Frist von gerade mal drei (selbst Bankarbeits-)Tagen einer Inhaltskontrolle n. § 307 Abs. 2 BGB standhält und gehe vielmehr davon aus, dass ein Rücktrittsrecht ohne ausdrücklich gesetzte angemessene Nacherfüllung sfrist gem. § 323 Abs. 1 unwirksam ist :open_mouth:

G imager