Nicht erkennbares Foto bei Geschwindigkeitsmessung: Implikationen?

Liebes Forum,

folgender fiktiver Fall:

Nehmen wir an, ein Fahrzeughalter wird auf einem Autobahnabschnitt mit 172 km/h gemessen. Auf dem Abschnitt galt laut Zeugenfragebogen die „zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften“, also 100 km/h, was eine Überschreitung von über 70 km/h, und damit eine Strafe von 600 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten zur Folge hätte.

(Nur der Vollständigkeit halber sei diesem fiktiven Fall hinzugefügt, dass die Strecke zu dem Zeitpunkt sehr locker befahren war und der Fahrer sich seines Fehlers, daß er anscheinend das entsprechende Schild übersehen hat, natürlich voll bewußt ist.)

Nehmen wir für den o.g. fiktiven Fall an, daß auf dem Beweisfoto das Gesicht des Fahrers nicht vollständig zeigt, sondern es ab Wangenknochen aufwärts vom Rückspiegel verdeckt wird, also z.B. keine Augen zu sehen sind.

Welche Möglichkeiten hätte der Fahrzeughalter in diesem Fall, die Strafe und das Fahrverbot abzuwenden? Nehmen wir an, das Ereignis liegt ca. 2-3 Wochen zurück.

Ich danke Euch sehr im voraus für Eure Einschätzungen!

Da fallen mir nur zwei Sachen ein, die wirklich und IMMER funktionieren. Entweder innerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung bleibend fahren oder (falls das der fall gewesen sein sollte) niemand anderen das Auto leihen.

Nimm es wie ein Mann und zahle und gehe ein paar Tage zu Fuß.
Selbst wenn sich ein findiger Anwalt finden sollte, der dir vielleicht sogar die Punkte und das Fahrverbot erspart. Der Anwalt kostet Knete. Und, das ist noch viel wichtiger, viele Straßenverkehrsämter legen dir das Führen eines Fahrtenbuches für die Dauer von mindestens einem Jahr auf, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Die dürfen das und die machen das.

Soon

Hallo,

ich habe zwar absolut keine Ahnung, was die „zul. Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschl. Ortschaften“ hier mit dem Fall zu tun hat, denn auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt diese ja nicht. Der Tatvorwurf hätte lauten müssen, dass die zul. Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen XXX auf 100km/h begrenzt war.

Aber egal.
Bei der enormen Überschreitung entwickeln Bußgeldbehörden einen gewissen Ehrgeiz, den Fahrer zu ermitteln.
Dies geht soweit, dass man Gutachter beauftragen kann, die Gesichstformen zu vergleichen.

Kleiner Hinweis:
Es wurden schon Fahrer an Hand eines Ohres überführt.

Weiterer Hinweis:
Das Foto was du siehst hat nur einen Bruchteil der Qualität des Originalfotos.

Letzter Hinweis:
Dein Accountname hat einen Bezug zu einem Realnamen. Das ist nicht sehr pfiffig.

Hallo,
danke für Eure Antworten!

Der Halter wäre in diesem Fall der Fahrer, und die Tat wäre schon passiert.

Ok, danke. Vielleicht ist der Halter auch kein Mann. Fahrtenbuch wäre immer noch günstiger als Fahrverbot und die Strafgebühr.

In dem Fall wäre das ein Zitat aus dem Zeugenfragebogen, und nicht selbst ausgedacht. Dort steht nichts von einem Schild, aber da auf einer Autobahn für eine solche Beschränkung ja eines stehen müßte, habe ich mir das mal selbst so geschlußfolgert.

Nein, hat es nicht. Zufällig kenne ich mich damit ganz gut aus. Der Ausschnitt mit dem Fahrer-Foto ist die maximale Auflösung des Sensors, mehr geht da nicht.

Nee, hat er nicht. Pfiffig, oder? :wink:

Danke,
Chris

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Dann mach halt, wie du meinst. Ist deine Knete und dein Ding. Du wolltest Antworten und die hast du bekommen.

Soon

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Hi
der Halter kann natürlich angeben, dass er nicht gefahren ist. Dann ist die Bwehörde am Zug - und bei der Höhe zieht sie kräftig, inkl. Befragung der Nachbarn oder am Arbeitsplatz etc.
Nach einem Bußgeldbescheid kann derjenige dann in Einspruch gehen - und wenn er Pech hat, beauftragt das Gericht einen Gutachter - billig ist der nicht.