Nicht EUBürger recht auf Geld nach Aufenthalt

Guten Tag,

mein freund hat 4 Jahre hier in Deutschland gelebt mit einem Visum. Er ist auf Afrika und hatte bis vor kurzem auch eine Greencard, welche gerade in Bearbeitung zu einer Verlängerung ist. Er hat hier in Deutschland 2 Jahrelang gearbeitet, Steuern gezahlt und und. Nun ist sein Visum ausgelaufen gewesen. Hat er denn Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen vom Deutschen Staat? oder nochmal eine automatische Aufenthaltsgenehmigung durch das vorherige Arbeitsverhältnis? Er hat ja im endefekt die 2 Jahre alle seine Verpflichtenden Gelder einbezahlt und nichts bezogen gehabt.

Danke für eure Hilfe

Hi Psycho

Er ist auf Afrika

Ich bin ja manchmal auch auf Afrika. Meistens reicht mir abends aber ein gutes Glas französischen Rotweines.

Nun ist sein Visum ausgelaufen
gewesen.

Ist das jetzt Plusquamperfekt? „ist ausgelaufen gewesen“ hört sich zumindest nach was Speziellem an.

Hat er denn Anspruch auf irgendwelche
Sozialleistungen vom Deutschen Staat?

Sollte man zumindest nicht meinen.

oder nochmal eine
automatische Aufenthaltsgenehmigung durch das vorherige
Arbeitsverhältnis?

Wär ja noch schöner.

Er hat ja im endefekt die 2 Jahre alle
seine Verpflichtenden Gelder einbezahlt und nichts bezogen
gehabt.

Wie der Name „verpflichtend“ schon sagt, blieb ihm nicht viel anderes übrig, jedenfalls nicht legal.
Gruß,
Branden

…nochmal eine
automatische Aufenthaltsgenehmigung durch das vorherige
Arbeitsverhältnis?

automatisch nicht, aber wenn er arbeit hat, ist, glaube ich, die chance höher…

Er hat ja im endefekt die 2 Jahre alle
seine Verpflichtenden Gelder einbezahlt und nichts bezogen
gehabt.

denkst du, 2 jahre einzahlen und dann erstmal ausruhen??? das ist nicht der sinn der sache.

Hallo Psychoparanoia,

mein freund hat 4 Jahre hier in Deutschland gelebt mit einem
Visum. Er ist auf Afrika und hatte bis vor kurzem auch eine
Greencard, welche gerade in Bearbeitung zu einer Verlängerung
ist. Er hat hier in Deutschland 2 Jahrelang gearbeitet,
Steuern gezahlt und und. Nun ist sein Visum ausgelaufen
gewesen. Hat er denn Anspruch auf irgendwelche
Sozialleistungen vom Deutschen Staat?

Ich glaube, daß hier eher das Problem ist, ob seine Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird. Ich verstehe die Frage nach Sozialleistungen, aber das wäre zumindest taktisch unklug, weil z.B. eine Daueraufenthaltsgenehmigung bzw. auch eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung mindestens davon abhängt, daß er seinen Lebensunterhalt durch feste und regelmäßige Einkünfte sichern kann (§9a Aufenthaltsgesetz). Insofern wäre ein solches Ansinnen, so verständlich es auch sein mag, im Moment eher hinderlich.

oder nochmal eine
automatische Aufenthaltsgenehmigung durch das vorherige
Arbeitsverhältnis?

automatisch geht das leider nicht. Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung unterliegt im Prinzip den gleichen Kriterien wie die erstmalige Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung, mit anderen Worten, es wird nochmals all das geprüft, was schon am Anfang geprüft wurde. Und wenn er da jetzt nicht mal eine Arbeit in greifbarer Aussicht hat, oder gar nach Sozialhilfe verlangt, hat er ziemlich schlechte Karten.

Er hat ja im endefekt die 2 Jahre alle
seine Verpflichtenden Gelder einbezahlt und nichts bezogen
gehabt.

Ich glaube dir das und kann es auch nachvollziehen. Aber die Gesetze sind nun mal so, daß diese zwei Jahre wohl zu kurz sind. Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung (sprich Arbeit) ist z.B. eine der vielen Bedingungen, daß er „als Fachkraft seit drei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt hat“
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/18a.html
Aber, ich bin kein Jurist und deshalb auch nicht in der Lage, alle Ecken des Zuwanderergesetzes auszuleuchten. Außerdem sind deine Angaben etwas zu knapp. Deshalb rate ich dir dringend, habe keine Scheu, suche für deinen Freund qualifizierte Hilfe (Beratungsstellen für Ausländer, spezialisierte Rechtsanwälte u.ä.). Ohne solche qualifizierte Beratung steht dein Freund mit grosser Wahrscheinlichkeit ziemlich schnell im Regen. Und was die Ausländerämter betrifft, die ja eigentlich auch für solche Beratung zuständig sind, die haben für hilfreiche Ratschläge meist keine Zeit, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken. Also besucht vor dem Ausländeramt erstmal solch eine nicht-staatliche Beratungsstelle.
Leider habe ich keine Ahnung, in welcher Gegend von Deutschland ihr wohnt, deshalb hier nur eine lange Liste mit Links zu verschiedenen Beratungsstellen und Hilfsorganisationen:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php
Und lasst euch nicht abschrecken. Wenn eine Beratungsstelle sich z.B. „Büro für Flüchtlingshilfe“ nennt und die einzige in der Nähe ist, so ist sie zwar wahrscheinlich nicht gerade für deinen Freund zuständig, wird euch aber nach aller Erfahrung doch zumindest sagen können, wo ihr am besten beraten lassen könnt.

Viele Grüße
Marvin

Er hat zwei jahre lang nichts von seinen Versicherungsbeiträgen gehabt?

  • Durch die Arbeitslosenversicherung baute er sich eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld auf.

  • Durch die Krankenversicherung erhielt er die Zusicherung kostenloser medizinische Versorgungsleistungen.

  • Durch die Pflegeversicherung erhielt der den Schutz gegen das Risiko, als plötzlicher Pflegefall unversorgt dazustehen.

  • Durch die Rentenversicherung erhielt er eine Anwartschaft auf eine später auszuzahlende Rente sowie den Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit.