Hallo zusammen,
nehmen wir an, ein Techniker hat anläßlich der Reperatur eines Elektrogerätes in einer Wohnung festgestellt, dass in den Steckdosen der gesamten Wohnung keine Schutzleiter vorhanden sind, so dass auf den Metallteilen sämtlicher betriebenen Geräte permanent etwa 150V Strom liegen. Laut Aussagen des Technikers hätte er daraufhin eigentlich sofort alle Geräte stilllegen und die Steckdosen versiegeln müssen, denn es bestünde Lebensgefahr. Im Haushalt lebt ein Kind im Grundschulalter, das als besonders gefährdet gelten muß.
Der Vermieter wird über diesen Mißstand umgehend informiert und sagt zu, einen Elektriker mit der Behebung des Mangels zu beauftragen.
Es vergehen 5 Wochen, ohne dass die Steckdosen ordnungsgemäß geerdet werden.
Frage: Wären die Mieter berechtigt, eine Mietminderung vorzunehmen? Rückwirkend für den gesamten Zeitraum? Müßte diese Mietminderung vorher angekündigt oder der Vermieter erst nochmals zur Behebung des Mangels aufgefordert werden? In welcher Höhe würde in solch einem Fall eine Minderung geltend gemacht werden können?
Einen schönen Sonntag noch!
wünscht
Sally