Nicht genommener Urlaub wegen Krankheit

Hallo.
Doch, ich lese eure Antworten schon.
Ich denke auch, das ich das schon verstanden habe.
1: Der halbe Monat verfällt.
2. Für 4 Monate kann ich nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch fordern. ( 5,33 Tage ).
Ich habe die Personalabteilung, die 400 km weit weg ist, jetzt angeschrieben, und um Abrechnung des Urlaubs 2022 gebeten.
Ich habe jedoch nicht explizit auf die 5,33 Tage, sondern auf die 9 Tage hingewiesen.
Und nun warte ich auf Antwort.

So - die Antwort ist da.

Sie haben für den gesamten Zeitraum nur den gesetzlichen Urlaub gezahlt.
2022 = 6,66 Tage
2023 = 13,22 Tage
zusammen dann 20 Tage.

Habe jetzt noch mal die Rechnung von uns geschrieben.
5,33 + 16 Tage = 21,33 Tage.

Wie muss man folgendes Zitat aus dem Arbeitsvertrag auslegen ?

Im Falle des Ausscheidens wird für jeden vollen Kalendermonat 1/12 des Jahresurlaubs, mindestens jedoch des gesetzlichen Urlaubsanspruchs, gewährt.

Stehen mir dann 8 x 2 = 16 oder
8 x 1,33 = 10,64 oder
13,33 Tage wie vom Arbeitgeber ausgerechnet, zu ?

Hallo,

ich habe es Dir zwar schon mal vorgerechnet, aber bitte:

  1. Der übergesetzliche Urlaub darf grundsätzlich frei geregelt werden. Dies gilt auch bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte.

  2. Der gesetzliche Mindesturlaub darf bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte nicht mehr gezwölftelt werden, sondern muß voll (20 Tage bei 5-Tage-Woche) gewährt werden.

Darauf bezieht sich diese übliche und auch in Tarifverträgen verwendete Klausel: Der Urlaub darf zwar voll gezwölftelt werden bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, aber das Mindestniveau des gesetzlichen Anspruchs darf nicht unterschritten werden.

Bei einem durchaus üblichen Anspruch von 30 Tagen Urlaub in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis (auch bei anteiliger Rechnung bei Teilzeitarbeitsverhältnissen) führt dies regelmäßig dazu, daß bei Ausscheiden zum 31.07. nach Zwölftelung aufgerundet werden muß, bei Ausscheiden zum 31.08. die Zwölftelung exakt zum gesetzlichen Anspruch führt und bei späterem Ausscheiden mehr als das gesetzliche Mindestmaß zur Verfügung steht.
Wie das berechnen ist, habe ich schon beschrieben.
Wie der AG auf 13,33 kommt, ist mir schleierhaft, wenn Du uns nicht noch relevante Fakten vorenthalten hast.

&tschüß
Wolfgang