Das hat so was von „Meine Mana ist schuld daß ich an den Händen friere, warum kauft sie mir keine Handschuhe?“ Ein Schüler kann morgens zu irgend einer Zeit nicht mit dem Bus reinfahren. Um halb 10 schreibt er hier und jammert, er bekäme ein Bußgeldverfahren, klagt gegen 10 weiter anstatt zuizusehen daß er wenigstens zur Pause da ist. Rein zeitlich: sein Fehlen wurde gegen halb 8 bemerkt, wurde der Schulleitung allerfrühestens um viertel nach 8 bekannt (zur zweiten Stunde), und um halb 10 ist dann schon über ein einzuleitendes Bußgeldverfahren entschieden? Wenn ein Schüler, der bisher nicht weiter negativ aufgefallen ist, vermißt wird, frägt man in der Regel erst zuhause an ob er krank ist, einen Unfall hatte, etwas passiert ist, kommt nicht gleich mit der Keule. Das kommt hinten und vorne nicht hin, klingt nach einem Dauerschwänzer der es überrissen hat…
Nachtrag: Es gibt derzeit 43000 Angebote zum Thema Fahrrad auf Ebay. Da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass da auch ein paar Angebote in der Nähe des TE dabei sind
Gruß
HH
Du glaubst, dass da genau jetzt in dem Dorf, in dem der TE wohnt, oder in fußläufiger Nähe ein Fahrrad angeboten wird? -
Abgesehen davon kann er vermutlich nicht besonders gut Fahrrad fahren, denn sonst hätte er eins. (Oder umgekehrt: Er könnte vielleicht gut Fahrrad fahren, wenn er eins hätte).
Und selbst wenn man gut Fahrrad fahren kann: Ich persönlich fahre nie auf Landstraßen ohne Fahrradweg mit dem Fahrrad, ich finde das absolut gefährlich, schon gar nicht im Dunkeln oder bei Regen. Und dieses extrem preiswerte Fahrrad, das da gerade auf diesem Dorf verkauft wird, hat vielleicht auch nicht so eine gute Beleuchtung.
Außerdem hätte er sich dieses preiswerte Fahrrad bestimmt nicht heute morgen noch schnell ersteigern können.
Hallo,
Wegen was denn genau? Wegen untenschuldigem Nichterscheinen in der Schule? Das würde erstmal nur einen verweis geben. Wenn Du das aber schon mehrmals getan haben solltest (was ich nicht hoffe) DANN könnte das so sein. Aber wie schon erwähnt nehme ich eher an, das man Dir Angst machen wollte, das Du halt die Sachen geregelt bekommst.
Hmm, wann ist denn das Sekretariat auf? Es sind schon mehrere tage in den März hinein. Gibt es da nur 2 Tage Öffnungszeiten?
Richtig. In diesem Falle gilt sich VORHER darum zu kümmern. Das ist doch denke ich mal nicht das erste Mal, das Du die Karte abholen musstest, oder?! Wie ist denn eben das Verfahren bei Nichterhalten? DAS ist sicher irgendwo geregelt. DAS gilt es zu erfragen (hierzu gibts von der Schule sicher irgendwelche Arten von Schreiben zu zum Anfang des Schuljahres oder sonstwie ausgehändigt wurden). Dann kann ja auch immer die Möglichkeut bestehen, das der Bus liegen bleibt, im Winter wegen Eis nicht fahren kann, ec. Auch in solchen Fällen ist ja in der Schule Bescheid zu geben. Somit wärst Du entschuldigt.
Da der noch garnicht da ist und Du noch garnicht weisst ob und was der beinhaltet kannst Du dagegen auch garnicht Einspruch erheben. Erst wenn der an Deinen Erziehungsberechtigten (Deine Schwester?) geschickt wurde kann Sie hier Einspruch erheben.
Bis dahin solltest Du natürlich schnellstmöglich an Deine Karte gekommen sein und Dich von Deiner Erziehungsberechtigten auf der Schule entschuldigen lassen. Das abholen der Karte kann man sicher auch durch das mitbringen vom Klassenkammeraden gegen Mitgabe einer entschprechenden erlaubnis "Der Paul XYZ darf in meinem Namen die Fahrkarte holen… Unterschrift … " erledigen lassen. Andere Klassenkammeraden haben doch sicher auch das „problem“ mal gehabt. Was ist denn da passiert (wenn überhaupt) ?!
Gruß
h.
jou, PLZ bei Ebay eingeben, ± 20km und schon wird man fündig. Für 'nen „Heiermann“ oder zwei gibt es da dann schon Angebote, mal ganz davon abgesehen, dass einige Gemeinden auch Sammelstellen für Fahrräder haben und dort regelmäßig Versteigerungen stattfinden (Fahrradpreis dann 10- 20 Euro).
schon klar.
Mein Kommentar bezog sich auch nur auf die Einstellung „zu Fuß oder mit Fahrrad geht per se nicht“. Wir haben noch gelernt „Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg“ … und ich glaub auch zu wissen, was mit dem Schüler damals passiert wäre, wäre er nicht freiwillig die Strecke zu Fuß gegangen, wenn die anderen Wege nicht zur Verfügung standen.
Gruß
HH
Hi,
Lehrerin hier. Ich hab mir jetzt deinen ganzen Tonfall zu Gemüte geführt, sprich, Deine Antworten hier gelesen. und auch die von den anderen.
Wenn ein Schüler fragt „Was kann ich dagegen machen?“ meint er in der Regel nicht „Wie ist das korrekte Verfahren, um mich über die Strafe zu beschweren?“, sondern „Wie werde ich die Strafer wieder los?“
Natürlich kannst Du Widerspruch einlegen, wenn du einen Bussgeldbescheid bekommen hast. Der führt aber nicht automatisch dazu, dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen wird. Das gilt nicht nur für 14jährige Schüler, sondern auch für alle ERwachsenen. Daher können wir Deine Frage strenggenommen nicht beantworten.
Ich glaube Dir genauso wenig die die anderen. Wobei ich da wohl auch noch träume. Warum ich Dir nicht glaube, dass es das erste Mal ist? Weil ein Schüler, der sich regelgerecht verhält und einmal was falsch macht, 1. von den Lehrern nur streng angeguckt wird und nciht gleich eine Maßnahme kriegt, und 2. sich nicht dermaßen über die Außenwelt aufregt wie du es grade tust. Wenn es das erste Mal ist, dann ist man viel zu sehr damit beschäftigt, sich in die Hosen zu machen, und nicht noch mehr Leute gegen sich aufzubringen. Außerdem scheinst du schon bei den Leuten um dich herum auf Granit gebissen zu haben, sonst kämest Du nicht ins Internet, um Dich zu „bewaffnen“.
Dass man aus irgendeinem Grund nciht rechtzeitig an seine neue Monatskarte kommt, kann schon mal passieren. Wenn man das weiß, nimmt man Geld mit, damit man eine einzelfahrkarte kaufen kann. Das heißt dann „Lehrgeld zashlen.“ So ist das Leben - niemand auf dieser Welt ist dafür da, Dir alle hindernisse und unbequemlichkeiten aus dem Weg zu räumen. Entscheidungen, die man trifft, haben ihre 'Konsequenzen. Und 5 Euro für den Bus sind so ziemlich das harmloseste, was Dir in deinem Leben für ein Versäumnis geschehen kann. Und darüber hinaus ist dsa Leben auch manchmal einfach unfair. Heut ist Freitag, das ist mein längster Arbeitstag der Woche. Ich finde das unfair. Aber ich möchte mein Gehalt haben, und ich möchte meinen Beruf richtig machen - also bin ich da.
die Franzi
Sehe ich auch so: Da fehlt wohl noch was. Wenn am Monatsanfang in unseren Zügen ein Schüler keine Fahrkarte hat, weil er es verschusselte oder so, wird ihm i. d. R. kein Strick daraus gedreht, d. h. er muß nicht mal eine Fahrkarte kaufen.
Gruß T
OT
Nur kurz dazu: ich kenne etliche Schulen in Hessen (Grundschulen allerdings) in denen das Sekretariat tatsächlich nur an einem oder zwei Vormittagen in der Woche besetzt ist. Eine Sekretärin, die mehrere Grundschulen abdeckt, ist auch nicht ungehört/unerhört.
So abwegig ist das also nicht.
Grüße
Siboniwe
Ja, wir sind im Winter bei meterhohem Schnee 20 km zur Schule gelaufen, ein Weg, und nachmittags auf dem Rückweg war es doppelt so weit!
naja - 20 km zu fuß sind 4-5 Stunden - für eine Richtung…
Auf den Bußgeldbescheid warten (den dürften die Eltern bekommen) - und dann Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen. Danach entscheidet das Gericht.
Ach vergessen:
vor dem Bußgeldbescheid erfolgt eine Anhörung - da kann man sich auch schon äußern über die Gründe.
Hallo
Wo hat er denn geschrieben, dass irgendwas das erste Mal sei, dass er nicht zur Schule kommt? Soweit ich das sehe, hat er nur über den aktuellen Fall berichtet, und wie es dazu kommt, dass er keine Fahrkarte hat.
Ansonsten kann man aus einigen Bemerkungen schließen, dass es bereits Konfrontationen mit dem Schuldirektor gegeben hat. Eine Vorgeschichte hätte ich auch schon deswegen angenommen, weil die direkt bei ihm zu Hause anrufen. Eigentlich würde ich hier sogar fast vermuten, dass die schon vorher damit gerechnet haben, dass er aufgrund des fehlenden Tickets nicht kommen würde.
Wo ist denn der Unterschied zwischen beiden? - Außerdem hat er sich doch nach einem korrekten Verfahren erkundigt, einen Bußgeldbescheid zu verhindern.
Dass Schuldirektoren einen Schüler nicht leiden kann und ihm deswegen das Leben schwer macht, hältst du für ausgeschlossen? - Ich nicht. Und zwar schon deswegen nicht, weil ich öfters mal höre, wie manche Lehrer über ihre Schüler reden. Wohlgemerkt: Manche Lehrer.
Ich finde auch, dass der Fragesteller ziemlich abgebrüht klingt, aber er scheint ja auch eine schwierige Familiengeschichte zu haben, sonst wäre nicht seine Schwester seine ‚Eltern‘. Da wird man u. U. gezwungenermaßen vorzeitig erwachsen.
Dass ein 14-jähriger vielleicht mal einfach kein Geld hat, ist für dich unvorstellbar?
Außerdem hat er nicht den Preis für die Busfahrkarte, sondern die Aussicht auf 150 Euro Bußgeld problematisiert.
Das kann aber keine Ausrede für einen Schuldirektor sein.
Viele Grüße
Rein neugierdehalber: Wie ist bei euch das Monatskartensystem? Allhier ist es nämlich so, dass die Schüler die Monatskarten nicht etwa monatlich bei der Sekretärin abholen (die sich sicherlich bedanken würde, wenn Hunderte von Schülern im Monatstakt das Sekretariat stürmen würden). Stattdessen wird jeweils am Schuljahresende ein Bogen mit Berechtigungsscheinen für das gesamte kommende Schuljahr ausgegeben. Die Schüler sind dann selbst verantwortlich dafür, sich beizeiten die jeweils gültigen Monatskarten in einer Verkaufsstelle des ÖPNV zu besorgen.
Hallo,
nein, das läuft (zumindest in dem Landkreis, in dem ich mich auskenne) über den örtlichen Verkehrsverbund und über die Post. Die Schule muss nur einmal im Jahr abstempeln, dass einem die Karte zusteht. Dann bekommt man mit der Post die Jahreskarte, bei der es ein Fenster gibt, in die man die Monatsmärkchen einschiebt und die kommen auch einmal im Jahr. Vergisst man, zum 1. des Monats das Märkchen zu wechseln und wird kontrolliert, dann kostet es „nur“ 7 Euro, wenn man innerhalb einer Woche, das richtige Märkchen vorlegt, also nicht voller Schwarzfahrer-Beitrag.
Einmal im Monat abholen ist schon ein ziemlich krauses System.
Grüße
Siboniwe
Hi,
ich denke, er wird, wie jeder Schüler, mehr oder weniger davon ausgehen, dass er mit dem Widerspruch das Bussgeld loswird. Ein Erwachsener wird in der Lage seni, ein Scheitern für möglich zu halten.
Ob es das erste Mal ist oder nicht… ein Bußgeldverfahren gibt es nicht so ohne weiteres, das ist nicht die erste Maßnahme auf der Liste. Erst wird geschijmpft, dann gibt es eine Mitteilung an die Eltern - oder was auch immer an dieser Schule der Ablauf ist, aber der Bußgeldbescheid ist nicht der erste Schritt. Wieso ist der Schüler dann nicht in irgendeiner Form vorbereitet(er)? Es kann manl passieren, dass man die Monatskarte nicht rechtzeitig hat. Dann habe ich das Bsargeld dabei. Wenn ich so arm bin, dass ich das nicht habe (sowas gibt es auch), dann habe ich höhere chancen, dass mich der Busfahrer trotzdem mitnimmt. Der kennt seine Schäfchen und weiß, wer theoretisch eine Fahrkarte hat und wer nicht.
Meine Erfahrung sagt mir auch, dass Schüler, die schwindeln, einfachere Geschichten liefern, sich alles aus der Nase ziehen lassen und mit großem Selbstbewusstsein auftreten. Die anderen haben Angst und reden teilweise recht viel.
die Franzi
Hallo
Wirklich?
Ich hätte ja gedacht, dass die meisten Schüler mit Bußgeldern gar nichts zu tun haben.
Na, du scheinst ja in einer sehr idyllischen Gegend zu wohnen …
Wenn jemand wortkarg ist, kann es aber noch viele andere Möglichkeiten haben als dass er lügt. - Wie kommst du jetzt eigentlich auf Schwindeln? Eine Schwindelei steht hier doch gar nicht zur Debatte?
Viele Grüße
.
„Wer etwas will - der findet Wege, wer etwas nicht will - der findet Gründe“ (Goetz Werner)
In Niedersachsen kostet das erste Verfahren 50 Euro, und das wird auch ganz sicher nicht schon nach einem unentschuldigten Fehltag eingeleitet. Ich halte die ganze Geschichte für ein Ammenmärchen, zumindest fehlt da mindestens die Hälfte an Infos.
Wie du aber weiter oben schon schriebst, kann man auch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, wenn er denn tatsächlich kommt.
Aber zum Thema
habe ich gerade etwas anderes gefunden (hab’s aber noch nicht weiter überprüft):
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/705/schule-schwaenzen-welche-strafen-drohen/
Schulverweigerer über 14 Jahre müssen auch mit Bußgelder von bis zu
1.000 Euro rechnen. „Wenn die Jugendlichen diese Geldbuße nicht selbst
zahlen können, kann der Jugendrichter festsetzen, dass sie statt der
Geldbuße eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen müssen“, erklärt Dr.
Schulze.
(sicher nicht beim ersten Mal, interessant ist aber die Altersgrenze).
Gruß
Christa
Heißt das nicht „Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch“?