Hallo,
ich habe heute einen anruf von meiner schule erhalten in welcher es hieß das ein bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet wurden wäre. Die Sache ist so, am vorherigen tag hätte ich meine busfahrkarten beim sekreteriat abholen müssen. Es wurden mir aber keine Fahrkarten ausgehändigt da die sekreterin nicht da war. Heute kam ich dann nicht in die schule da der Busfahrer meinte ich darf ohne Fahrkarte nicht mit fahren.
Kann ich da jetzt noch was gegen dieses bußgeldverfahren in höhe von 150€ machen?
Und wie lautet die ganze Geschichte? Wenn man an einem Tag die Fahrkarten nicht abholt und am nächsten um halb 10 hier im Forum schon von einem eingeleiteten Bußgeldverfahren berichten kann, das sicher nicht bei erstmaligem Fehlen innerhalb von zehn Minuten angeleiert wird, hakt das hinten und vorne… Abgesehen davon sind die wenigsten Schulen nur mit einem einzigen Bus erreichbar, beispielsweise schon mal das Wort „Taxi“, „Fahrrad“ oder „laufen“ gehört?
Das war ja die ganze Geschichte, das ist ja das traurige daran. Ich wohne in einem „Kaff“ und ein Bus fährt nur 2x morgens und 2x nachmittags.
Zum Taxi, ich bin 14 Jahre alt und hätte ja die Busfahrt bezahlt aber ich habe kein Geld.
Ein Fahrrad besitze ich nicht und bis zur schule sind es etwa 20km, da fällt das laufen dann schonmal weg.
Es ist mitten im Schuljahr sowie mitten im Monat. Wer soll glauben, dass mitten im Schuljahr, mitten im Monat und nur an einem einzigen Tag in der Schule Busfahrkarten ausgegeben werden? Und selbst wenn - die zwei bis vier Euro, die für eine einfache Fahrkarte aufgebracht werden müssen, dürften selbst in dem ärmsten Haushalt vorhanden sein.
Ich fasse mich kurz, ich bin hier wegen „hilfe“ wovon ich nicht wirklich etwas bemerke. Wöllte ich mir solche […] Kommentare geben könnte ich genauso gut mit meinem Rektor reden.
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Hallo,
das Erscheinen in der Schule ist eine Sache, und zwar Pflicht.
Wie man da hin kommt ist eine andere Sache, kann man waehlen, gut oder schlecht, teuer oder kostenguenstig.
Wenn man den Bus waehlt, ist die Fahrt zu bezahlen. Dem Busfahrer egal ob man eine Monatskarte hat oder bar bezahlt, der will nur die Fahrt bezahlt, egal wohin und egal wer.
Trenne die Vorgaenge mal gedanklich. Die Schule kann nicht schuld sein am Schwarzfahren. Du brauchst nicht die Schulpflicht zu diskutieren. Es ist nicht der vielen anderen Beteiligten Aufgabe, Dir bruehwarm und kostenlos den Weg in die Schule zu ebnen, sondern Deine Anstrengung ist gefragt. Uebrigens spaeter im Leben noch mehr, insofern bezeichen ich auch hier (schon aussen vor dem Gebaeude) die Schule als lehrreich fuers Leben.
Gruss Helmut
Jau,
„abends da bleiben“ (bei einem Bekannten),
„Mitfahrgelegenheit“ bei anderen Eltern,
von „Eltern“ hinfahren lassen, Freunden, Nachbarn.
Aber deine Eltern !
Warum geht man aus dem Haus ohne Fahrkarte und ohne Geld ?
Wolltest Du dem Busfahrer was vorjammern ?
Und was sind das für Fahrkarten, die mitten in der Woche und mitten im Monat ausgegeben werden ?
Schüler haben üblich Monatskarten und die werden rechtzeitig vor dem neuen Monat ausgegeben.
Übrigens, selbst wenn die Sekretärin den ganzen Tag abwesend wäre, so muss jemand anders die Karten ausgeben. Du hättest Dich an Lehrer oder sonst wen wenden müssen. Irgend jemand hätte Bescheid gewusst.
Wenn es überhaupt stimmt.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man immer Widerspruch einlegen, deine Eltern müssen das machen.
Nach 1 unentschuldigten Fehltag kommt nie ein Bußgeldbescheid !
Danke Helmut,
aber das war wieder nur eine andere Meinung auf den von mir oben geschriebenen Text.
Ich brauche nur eine Antwort darauf ob ich dagegen etwas machen kann, und wenn ja was.
Danke für eine Antwort (die erste hilfreiche)
[…]
Die Fahrkarten hätten schon am 01.03 ausgegeben werden müssen, wurden sie aber nicht.
Ich war zwei Tage krank (entschuldigt) und konnte daher am vorhergesehen Tag die Fahrkarten nicht abholen.
Am Tag darauf (gestern) war die Sekretärin nicht da der Rektor schon.
Lass mich unser Gespräch zitieren:
Ich: Herr**** können Sie mir die Busfahrkarten geben?
Herr**** : können ja, wollen nein. Hol die dir wenn Frau**** (Sekretärin) wieder da ist.
Also denke ich mal ist das nicht wirklich mein verschulden.
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Und bevor gleich so etwas wie „Das kann doch gar nicht sein“ oder „Er muss das machen“ o.a. kommt, meine Schule ist der letzte Dreck.
Das könnte aber in dem Fall die beste Idee sein.
Mein Rektor ist zu nichts zu gebrauchen, daher eher eine weniger gute Idee…
Hallo
Im Moment nicht, wenn die das Bußgeldverfahren wirklich eingeleitet haben sollten, was ich aber eigentlich nicht glaube.
Es käme dann irgendwann ein Brief von irgendeiner Bußgeldbehörde, und da hat man noch die Möglichkeit, zu widersprechen. Man muss das Kleingedruckte genau lesen, da steht alles drauf, was man tun kann, um dem zu widersprechen (in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung).
Schreib am besten jetzt, wo du es noch genau weißt, alles auf, was passiert ist, am besten mit Datum und Uhrzeit, damit du es nicht vergisst.
Weiter unten schreibst du, dass du 14 Jahre alt bist. Dann würde aber sowieso der Bußgeldbescheid an deine Eltern kommen, und nicht an dich. - Hast du eigentlich keine Eltern, die dich unterstützen können?
Falls das übrigens alles so stimmt, was du weiter unten schreibst, und nichts Wesentliches weggelassen wurde, solltest du (oder deine Eltern) dich mal an die vorgesetzte Schulbehörde wenden.
Viele Grüße
Vielen Dank Simsy_Mone, werde ich tun.
Nein, meine „Eltern“ ist meine Schwester.
Wir sprechen uns dann in 5 Jahren mal wieder. Vielleicht ist es dann jemand anderes, der im Berufsleben nicht zu gebrauchen ist.
Fakten bleiben:
- Deine Geschichte ist komisch.
- Auf Ebay würdest du einen (gebrauchten) Drahtesel für wenig Geld bekommen
- In den 60/70ern sind die Schüler durchaus derartige Strecken zügig zu Fuß gegangen. Ich bin die Hälfte der Zeit mit Fahrrad zum Gymnasium gefahren (ca. 15km).
Alles kein Grund hier die Leute zu beschimpfen, die ihre korrekte ehrliche Meinung von sich geben.
Gruß
HH
Ist deine Schwester denn volljährig, und hat sie das Sorgerecht für dich? - Dann würde sie den Brief bekommen. 14-jährige bekommen keine Bußgeldbescheide. - Deswegen glaube ich das auch noch nicht so richtig, dass sie wirklich ein Verfahren eingeleitet haben. Vielleicht wollen sie dich auch nur erschrecken.
Schreib vorsichtshalber trotzdem alles auf, man kann ja nie wissen.
Allerdings bräuchtest du dann aber ein Auto, um ihn irgendwo in Deutschland abzuholen.
20 km? Quatsch.
Da wären die doch jeden Tag 8 Stunden auf Wanderschaft gewesen.
Nee, das ist kein Quatsch, sondern es war die einzige Option. Man ist hier zu dem genannten Zeitpunkt auch 10 km zur Kirche marschiert. Mitte der 70er wurden dann Busse zur Verfügung gestellt.
Gruß
HH