Nicht geschlosssene Ortschaften - Geschwindigkeit

Hallo,

leider gelingt es mir nicht, zu folgender Frage Antwort zu finden.
(Google + StVO § 3 Geschwindigkeit, § 42 Richtzeichen Zeichen 385 ->nichts gefunden)

Nach meiner Erinnerung (1981 Fs gemacht) darf man
1.in ‚nicht geschl. Ortschaften‘ (grünes Ortsschild, gelbe Schrift) 70 Kmh fahren und
heben 2. Ortsschilder alle vorherigen ‚Geschwindigkeitsschilder‘ auf.
-> Bitte berichtigen, falls dies nicht korrekt ist.

Was gilt nun in folgendem Fall:

Ca. 50-100 m vor einem grünen Ortsschild ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Kmh. Hebt das grüne Ortsschild nun diese 50 kmh auf und man darf 70? fahren?

Danke vorab Marion

Hallo,

Nach meiner Erinnerung (1981 Fs gemacht) darf man
1.in ‚nicht geschl. Ortschaften‘ (grünes Ortsschild, gelbe
Schrift) 70 Kmh fahren und

Falsch. Wie Du aus dem Hinweis zu Zeichen 385 (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_42.php) entnehmen kannst:
„Ortshinweistafel
Es dient der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310, link s.o.) aufgestellt sind.“
handelt es sich nur um ein Hinweisschild, im Unterschied zu Schild 310 nicht um eine geschlossene Ortschaft. Und wie Du aus §3 StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html) entnehmen kannst, gibt es nur die Unterscheidung zwischen

  • innerhalb geschlossener Ortschaften
  • außerhalb geschlossener Ortschaften
    und den Sonderfall ‚Autobahn‘.

Infolgedessen bedeutet also das grüne Ortsschild gar nichts in Bezug auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung und hebt dementsprechend natürlich auch eine Beschränkung derselben nicht auf.

Gruß
loderunner (ianal)