Hallo,
leider gelingt es mir nicht, zu folgender Frage Antwort zu finden.
(Google + StVO § 3 Geschwindigkeit, § 42 Richtzeichen Zeichen 385 ->nichts gefunden)
Nach meiner Erinnerung (1981 Fs gemacht) darf man
1.in ‚nicht geschl. Ortschaften‘ (grünes Ortsschild, gelbe Schrift) 70 Kmh fahren und
heben 2. Ortsschilder alle vorherigen ‚Geschwindigkeitsschilder‘ auf.
-> Bitte berichtigen, falls dies nicht korrekt ist.
Was gilt nun in folgendem Fall:
Ca. 50-100 m vor einem grünen Ortsschild ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Kmh. Hebt das grüne Ortsschild nun diese 50 kmh auf und man darf 70? fahren?
Danke vorab Marion