Nicht gezahlte Arbeitsstunden , was nun

Guten Morgen zusammen,wir arbeiten in einer Gebäudereinigungsfirma und hatten in den Herbstferien 2 Wochen Grundreinigung einschließlich den Samstag, den wir regulär immer frei haben. In der Grundreinigung ist es bei uns mit der Objektleiterin abgesprochen worden,das wir alle Klassenräume von oben bis unten reinigen,Tische , Stühle,hinter abgezogenen Schränken ect. was halt alles anfällt. Den Fußboden sollten wir NUR fegen und wischen (was wir auch gemactht haben) , so das die Objektleitung mit ihren Leuten den Fußboden eventuell abschleifen und neu versiegeln können. Da es aber nicht genügend Mitarbeiter für die Fußböden gab und fünf Schulen in den 2 Wochen fertig werden sollten, sind die Böden natürlich auf der Strecke geblieben,soll heißen, die Objektleitung hat nicht mal annähernt die Böden geschaft,oder die sehen aus wie Sau. Das es dem Kreis nicht gefällt ist klar, können wir auch verstehen. Wir haben fast 60 Stunden Grundreinigung gemacht , ohne Böden für die waren wir ja NICHT zuständig. Nun hat der Auftraggeber ( Kreis) unserer Firma mitgeteilt , das die nicht zu frieden sind mit den Fußböden und WIR haben die Grundreinigungsstunden nicht bezahlt bekomm. Dürfen die das ??? Wir sollten die Böden ja nicht machen und nun keiegen wir unser Geld nicht, weil die anderen den Boden nicht vernünftig gemacht haben. Sehen wir nicht ein, schließlich haben wir unsere Arbeit geleistet, hat jemand von Euch Ahnung, was wir machen können, damit wir die Std. doch noch bezahlt kriegen ??? Sorry für den langen Text,aber ihr solltet ja auch wissen worum es geht. Vielen dank im voraus . Lg Kolle1

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Hallo dafür gibt es spezielle Rechtsanwälte .
viele Grüße noro

Hallo noro , hatte gehofft , dass ich drumherum komm. Trotzdem danke

Hallo,

ob und was der Auftraggeber an den AG zahlt, muß den AN nicht interessieren. Er hat trotzdem Anspruch auf Vergütung für geleistete Arbeit gegenüber seinem AG aufgrund von § 611 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html

Und dieser Anspruch ist einklagbar.

&Tschüß
Wolfgang

Danke Wolfgang

Hallo,

NEIN, die dürfen das definitiv NICHT! Geleistete Arbeit muss bezahlt werden. Bei Dienstleistungen muss die Leistung bezahlt werden, nicht das Ergebnis - viele Kunden vergessen das gerne!

Bevor ihr die ganz großen geschütze auffahrt, würde ich es mal mit einer Abmahnung versuchen ( so wie hier: http://www.abmahnung.org/arbeitgeber-abmahnen/ ). Viele Chefs kriegen davon schon einen mächtigen Schreck und zahlen. Das Arbeitsverhältnis wird dann vielleicht nicht ganz so getrübt wie bei einer Klage…

Lg,
Jeanette