Nicht matchende Geschwindkeitsbegrenzungsschilder

Hallo Wissende,

auf einer Strasse (Bundesstrasse, ausserorts) wird jahrelang die Geschwindigkeit per StVO-Zeichen 274 auf 80 km/h limitiert. Ca. 2 km weiter wird diese per StVO-Zeichen 278 mit aufgedruckter 80 aufgehoben. Soweit so gut.

Nun würde dann 100m nach dem 80er Schild ein StVO-Zeichen 274 mit 60 km/h aufgestellt werden, zu dem es kein matchendes Ende Zeichen gibt (das hat wohl ein „kluger Kopf“ vergessen anzupassen), also


80 km/h (274)
60 km/h (274)

80 km/h Ende (278)

Hebt das 278er Schild die 60 km/h auf oder nicht?
 
Mit freundlichem Gruss
E.

Vermutlich wurde ja das „60“-Schild aus einem besonderen Grund zusätzlich installiert. Z.B. eine Baustelle, oder Baustellenausfahrt, etc.
Das „80-augehoben“-Schild besagt ja, dass dann automatisch die max-Geschwindigkeit außerhalb geschl Ortschaft, also Tempo 100 gilt.
Wenn der Bereich nach dem „80-aufgehoben“-Schild nicht eindeutig noch in dem Bereich der Baustelle o.ä. liegt, so gilt dann wieder Tempo 100.
Normalerweise werden solche Schilder dann mit Tüten abgeklebt, wenn der Bereich weiterhin mit reduziertem Tempo befahren werden muss.
Also: wenn kein Gefahrenbereich erkennbar - Limit aufgehoben.
Grüße, Maureen

Hi,

Vermutlich wurde ja das „60“-Schild aus einem besonderen Grund
zusätzlich installiert. Z.B. eine Baustelle, oder
Baustellenausfahrt, etc.

Nein, das wäre permanent …

Wo kann man nun nachlesen, dass nach dem „80-augehoben“ wieder 100 gefahren werden darf??

Gruss
E.

auf einer Strasse (Bundesstrasse, ausserorts) wird jahrelang
die Geschwindigkeit per StVO-Zeichen 274 auf 80 km/h
limitiert. Ca. 2 km weiter wird diese per StVO-Zeichen 278 mit
aufgedruckter 80 aufgehoben. Soweit so gut.

Nun würde dann 100m nach dem 80er Schild ein StVO-Zeichen 274
mit 60 km/h aufgestellt werden, zu dem es kein matchendes Ende
Zeichen gibt (das hat wohl ein „kluger Kopf“ vergessen
anzupassen), also


80 km/h (274)
60 km/h (274)

80 km/h Ende (278)

Hebt das 278er Schild die 60 km/h auf oder nicht?

Auf dem Papier steht geschrieben:
278 (80km/h) hebt das Zeichen 274 (60km/h) NICHT auf, weil es eben ausdrücklich und ausschließlich das Zeichen 274 (80km/h) aufheben kann.

Man könnte hoffen, das entgegen deiner Beschreibung das Zeichen 274 (60km/h) nicht alleine, sondern zusammen mit einem Gefahrenzeichen, etwa 103 (Kurve) aufgestellt wurde. Dann entfallen die 60km/h dort, wo die Gefahr eindeutig zu Ende ist (Ende der Kurve).
Wobei hier dann eine Aufhebung der 80km/h auch sinnlos wäre.
Denn:
80 (neu) hebt 100 (allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen) auf.
60 (neu) hebt 80 auf.
Kurvenende hebt 60 auf, es würden nun wieder 100 gelten.

Der Straßenbaulastträger freut sich sicher schon auf deinen Brief, in welchem du ihm fragst, wie die Zeichen zu deuten sind!