Ohne mich jetzt an konkrete Stoffbezeichnungen erinnern zu können/öffentlich zu wollen, gab es das Thema mal in einer Vorlesung Rechtsmedizin mit folgenden Aspekten:
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Stoffe die sich rechtzeitig vor dem Auftreten akuter Symptome so abbauen/wieder ausgeschieden werden, dass sie bzw. ihre Abbauprodukte nicht mehr nachweisbar/auffällig sind (ein Abbau zu auch sonst im Körper vorhandenen Substanzen). Da gibt es AFAIR Vertreter im Bereich der Alkaloide.
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Stoffe, die als „ungewöhnliche Gifte“ gelten, und nach denen mit Standardverfahren nicht gesucht wird. Ein Beispiel wäre hier z.B. Thallium, das ich nenne, weil es inzwischen (wie Polonium) nicht mehr ganz so ungewöhnlich ist, und durch einige spektakuläre Fälle bekannt wurde. Zudem hat Thallium den Nachteil einer sehr langfristigen Nachweisbarkeit. Eine weiteres Beispiel wären einige hochtoxische Polyacrylamide (nicht das „harmlose“ Zeug, in zu heiß zubereiteten Fritten). Da gab es mal einen interessanten Fall in Berlin: https://www.welt.de/print-welt/article330469/Giftattacke-im-Labor.html
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Stoffe die ein auch problemlos anderweitig begründbares Krankheitsbild erzeugen (besonders hässliche Fälle, die üblicherweise einen langen Leidensweg der Opfer beinhalten). Gerade dann, wenn diese „individuell“ zu einem bestehenden Krankheitsbild/einer bestehenden Medikation ausgewählt werden, kann man damit gut durchkommen. Klassiker wären hier überdosierte Herz-/Kreislauf-Medikamente/Stoffe, die auch in entsprechenden Medikamenten vorkommen. Aber es gibt da auch „interessantere“ Varianten.
Was das Beibringen eines Giftes angeht, ist die Sache mit den Injektionen so eine 50/50 Geschichte. Schafft man es den Giftmord „natürlich“ aussehen zu lassen, gibt es genug Stellen am Körper, an denen eine Injektion bei einer durchschnittlich schlampigen "normalen "Leichenschau eines Hausarztes nicht auffallen wird. Mordet man so, dass sofort der Verdacht eines Giftmordes aufkommt, wird natürlich ganz anders gesucht. Aber auch da gibt es Möglichkeiten mit recht hoher Wahrscheinlichkeit, dass diese nicht auffallen. Das Problem mit all diesen Stellen ist aber, dass man die kaum so nutzen kann, dass dies nicht ein „williges“/willenloses Opfer voraussetzen würde. Im „Vorbeigehen“ kommt man da nicht dran.