Nicht schlecht, Herr Präsident

Ein meiner Meinung nach sehr treffender Kommentar zur Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes vom Bundespräsidenten.

Natürlich wäre es illusorisch zu glauben, auch nur einer der Beteiligten würde über das, was Rau gesagt hat, ernsthaft nachdenken.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,201…

Kein Verfassungsbruch nach exacter Pruefung…
…und darum geht es auschliesslich, sonst nichts.

MfG
zapriano

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Hallo Lars,

täusche Dich nicht. Diese Rüge an die Politiker ist einmalig und einmalig deutlich. Rau hat klar und unmissverständlich allen Beteiligten vor Augen geführt, welches unwürdige Spiel lief.

Rau hat die Vorgehensweise von zwei Vorgängern genommen, Carstens und Herzog. Er hat eine Erklärung abgegeben, die soviel bedeutet als, dass aus seiner Sicht erhebliche Unstimmigkeiten vorhanden sind, die jedoch nicht rechtfertigen, das Gesetz nicht zu unterschreiben.

Rau hat deutlich hingewiesen, dass Rechtsfehler das Bundesverfassungsgericht prüfen muss. Dass dies nicht Aufgabe des Bundespräsidenten ist. Und mit seiner Aufforderung, hier sollte das Verfassungsorgan tatsächlich prüfen, dürfte wohl Rau eher - denn da käme noch was nach - den Politikern einen Riegel stecken bei ihren politischen Spielchen.

Wir sind leider weit am Rand des Rechtsstaates seit Schröder und Müntefering angelangt, Es ist Zeit für den Wechsel zur Rettung der Demnokratie.

Gruss Günter

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Wir sind leider weit am Rand des Rechtsstaates seit Schröder
und Müntefering angelangt, Es ist Zeit für den Wechsel zur
Rettung der Demnokratie.

…vielleicht wäre die Wiedereinführung der Monarchie doch nicht das schlechteste…

Das sage ich ja die ganze Zeit!

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falsch
Hallo zapriano,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Rau sagt eindeutig:
'Ich stelle also fest - und nur darauf kommt es an: Bei der Beurteilung der Abstimmung im Bundesrat am 22. März 2002 kann man in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht jeweils mit guten Gründen zu dem einen oder anderen Ergebnis kommen.

Ich wäre aber nur dann berechtigt und verpflichtet, das Gesetz
nicht auszufertigen, wenn ich davon überzeugt wäre, dass zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß vorliegt. Mit Blick auf die kontroversen Auffassungen in dieser verfassungsrechtlichen Frage habe ich diese Überzeugung nicht gewinnen können.

Er weist also in aller Klarheit darauf hin, dass die Auslegung umstritten ist und folgt dem Vorgehen seiner Vorgänger (s. Bezugnahme auf Carstens und Herzog), bei konkurrierenden Auslegungen (d.h. unklaren rechtl. Situatiuon) die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen.

Tschuess Marco.

He Zap

Erinnerst du dich noch? Vor langer Zeit hatten wir mal ein Gespräch über Erfurt und eine Studie aus Bochum. In der aktuellen Ausgabe des SPD-Magazins „Vorwärts“ (6/2002,S.14) ist ein interessantes Interview mit einem der beteiligten Psychologen. Dieser sagt unter anderem auch dass gewisse andere Freizeittätigkeiten laut Studie ebenfalls Aggressionen fördern, als Beispiel nennt er Fussball.

Nun frage ich dich: Warum hast du damals nicht genauso lautstark für ein Fussballverbot plädiert?

SAN

@mod: Ich glaube ins Brett passt es ganz gut, wenn auch vielleicht nicht zu diesem Thread, wenns also zu offtopic ist, darf Zap mir die Antwort auch gerne zumailen.