Bei einem nicht verursachten Unfall den man schon einem Anwalt in Auftrag gegeben hat und mit diesem Anwalt total unzufrieden ist (mit seiner Arbeit oder Tun) kann man diesen wechseln und einen neuen Anwalt damit beauftragen, und muß man die angefallenen Kosten für den bisherigen Anwalt selbst zahlen oder übernimmt das dann auch die Versicherung des Gegner`s?
Hallo,
grundsätzlich kann jedem Anwalt das Mandat entzogen werden, allerdings übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers nur einmal die Anwaltskosten.
lG
Hallo,
selbstverständlich kannst Du den Anwalt jederzeit wechseln und einen neuen beauftragen.
Die gegnerische Versicherung wird den zweiten Anwalt aber vermutlich im Ganzen nicht bezahlen wollen, obwohl sie nur die „doppelt geleistete Arbeit“ nur einmal zahlen muss, was darüber hinaus im Verfahren anfällt schon.
Hier sind die Grenzen allerdings natürlich fließend…
Du kannst das also machen, es wird aber vermutlich so einige Diskussionen um die Bezahlung geben. Die Rechnung des ersten Anwaltes wird wohl bei Dir landen.
Gruß