Nicht verjährtes Hosting berechnen

Hallo,

ein früherer Freund von mir spielt mir gegenwärtig ziemlich übel mit. Da ich für ihn etwa 10 Jahre lang kostenlos 3 Homepages gehostet habe, für die ich nie eine Rechnung geschrieben habe, möchte ich ihm jetzt wenigstens für die noch nicht verjährten Zeiten eine Rechnung schicken. Im Mai 2017 haben wir uns verstritten, worauf ich das Hosting beendet habe. Trotz Streit war ich damals so doof und habe ihm noch geholfen, seine drei Homepages nach Strato umzuziehen. Wir hatten für das Hosting nie etwas vereinbart und mündlich hat er mir immer versprochen, er würde sich erkenntlich zeigen, was er aber nie gemacht hat. Die Internetseiten hatte ich auch komplett kostenlos erstellt und zwar ziemlich aufwendig (mit Shop und Kontaktformular usw). Was meint Ihr, könnte ich dafür noch verlangen? Ich möchte ihm eine saftige Rechnung schicken, die aber nicht unverschämt ist.

Wenn ich das mit der Verjährung richtig verstanden habe, könnte ich wohl noch das Jahr 2016 und die 5 Monate von 2017 berechnen. Meine anderen Kunden zahlen für das Hosting einer Internetseite etwa 90,- € pro Jahr. Was wäre saftig, aber nicht Wucher? Es handelte sich um hochwertiges Hosting mit sehr schneller Anbindung.

Für Vorschläge und Kommentare wäre ich sehr dankbar.

Gruß Andromedes

Hallo Andromedes,

buche das unter Gutmütigkeit deinerseits ab.
Meinst du wirklich, du kriegst wirklich eine müde Eurone zurück?

Ansonsten bleibt dir nur der aufwändige Weg mittels Mahnverfahren etc übrig.

Oder du erwischst deinen ehemaligen Kumpel in einer guten Minute und kannst von ihm ein paar Euros zurückkriegen.

Gruss, Gabi

Hallo Gabi,

vielen Dank für Deine Meinung. Ich möchte das jetzt nicht mehr unter Gutmütigkeit abbuchen, weil mein ehemaliger Kumpel bei mir Geld unterschlagen hat und dann noch so frech ist, seinerseits wegen einer anderen Sache ein Mahnverfahren gegen mich einzuleiten. Ob ich da jetzt noch ein paar Euros erhalte oder nicht, ist mir eigentlich ziemlich egal, aber das artet inzwischen in Doofheit aus. Dass ich ihm jetzt noch was zahlen soll, ist einfach der Gipfel.

Gruß Andromedes

Hallo Andromedas,

hat dein ehemaliger Kumpel irgendwas rechtskräftiges in der Hand, auf das er sein Mahnverfahren begründen kann? Wenn ja, dann bist du der Gelackmeierte.

Kannst du nachweisen, dass er Geld unterschlagen hat? Wenn nicht - lass es einfach sein und buche das unter „Lebenserfahrung“ ab.
Beschimpfe ihn, gib ihm hässliche Tiernamen und versuche, die ganze chose zu vergessen.
Es lohnt sich einfach nicht.

Gruss, Gabi

Hallo Andromedes,

Premium Web Hosting mit SSL-Zertifikat, Domain, DoS-Protection, 24h Support würde ich persönlich für 20-30 EUR/Monat fair finden. Design des Webauftritts ist in meinen Augen eine einmalige Sache bzw. würde ich da einen zweiten Dienstleister in Anspruch nehmen.

Kannst Du denn das Premium-Produkt irgendwie begründen? Ich meine, wenn alle anderen „nur“ 7.50 EUR zahlen, müßte ja wesentlich mehr Leistung für den dreifachen Preis dabei sein. Nett wäre ein ähnlicher Kunde, der tatsächlich das hochwertige Produkt bezahlt, dann ist es nicht nur ein Gedankenkonstrukt.

Hallo hroptatyr,

vielen Dank für Deine Einschätzung.

Als regionaler Anbieter, der hauptsächlich Kleinbetriebe und Handwerker bedient, habe ich mich eher an den finanziellen Möglichkeiten meiner Kunden orientiert. Außerdem ist das Domainhosting nur ein Nebenprodukt, hauptsächlich verdiene ich mein Geld mit Computerservice und Netzwerkbetreuung. Aber meine Preise sind nirgends veröffentlicht, und kein Kunde weiß, was ein anderer bezahlt.

Ich habe meine Frage hauptsächlich deswegen im Rechtsbereich gestellt, weil ich mir über die Verjährungsfristen unsicher bin. Kannst Du dazu auch etwas sagen?

Hallo,

nach zehnjährigem kostenlosen „Freundschaftsdienst“ dürfte es schwer fallen, ohne jeglichen Beleg noch eine entgeltliche Tätigkeit zu begründen.
Dabei spielen die anderen von Dir erwähnten Sachverhalte grundsätzlich keine Rolle.

Das finanzielle Risiko ist derart hoch und der zu erlangende Betrag derart lächerlich gering, daß Du das schleunigst abschreiben solltest. Vielleicht läßt es sich ja noch bei Verhandlungen als „Druckmittel“ verwenden, aber spätestens wenn Du es mit einem Mahnbescheid versuchst, riskierst du eine krachende Niederlage und bleibst auf den Kosten sitzen.

&Tschüß
Wolfgang

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Diese Forderungen unterliegen der dreijährigen Verjährung. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.
-> in 2015 entstanden, 31.12.15 Fristbeginn, letzer Tag, eine Forderung durchzusetzen: 31.12.18.
-> in 2016 entstanden, bis zum 31.12.19 durchsetzbar.

Zur Bezahlung:
§612 BGB
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Finde Angebote deiner Konkurrenten über möglichst ähnliche Dienstleistungen, eventuell ähnliche, minimal minderwertigere Leistungen. Setze etwas weniger davon als die Vergütung an, die du berechnest. Lieber etwas tiefstapeln, dann kannst du in einem Prozess eher ein 100% erfolgreiches Urteil bekommen (100% Kostenübernahme durch den Gegner). Wer zu hoch pokert und im Prozess nur 80% der zu hohen Forderung durchsetzen kann, bekommt eine entsprechende anteilige Kostenübernahme aufgebrummt. Das wäre doof.

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danke, das wollte ich wissen.