Nicht zugelassene Teile am Fahrrad

Moin @all!

Ich habe eine Frage in Bezug auf „nicht zugelassene Teile“ am Fahrrad. Also das wären z.B. batteriebetriebene Lichter oder eine „Hupe“ anstelle einer „hellklingenden Klingel“. Was sind die Konsequenzen, wenn ein Radfahrer mit solchen Anbauten erwischt wird, also z.B. bei einer Verkehrskontrolle.

Beim PKW führt das ja zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - aber beim Fahrrad? Klar, ein Bußgeld wird wohl fällig, für z.B. Fahren ohne Beleuchtung (wenn kein Dynamo etc. vorhanden ist). Aber passiert noch Weiteres? Nehmen wir mal Unfälle und die daraus resultierenden Schuld-/Versicherungsfragen aus der Diskussion!

Hallo Jens,

laut StVZO hat ein Fahrrad ein Mindestmaß an Ausstattung zu haben. Eben dazu gehört die Klingel.
Bei den Leuchten ist es etwas komplizierter, lässt sich aber der „§67 StVZO - Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ aus.

Im Groben sagt dieser hier aus, dass lediglich Rennräder von der Vorschrift insoweit ausgenommen sind, wie im Absatz (11) beschrieben (11 kg -> Ausnahme).
Theoretisch gesehen stellt die StVZO keine Ausnahme zur Verfügung, nach der man zusätzliche Scheinwerfer oder ähnliches am Fahrrad betreiben darf.

Naja - die Rechtsprechung hat sich schoneinmal mit diesem Fall auseinandergesetzt und die StVZO, wenn auch ein wenig antiquiert, bekräftigt. Zudem wurde dann der Absatz 9 wegen der Batterien ergänzt.

Ich weiß dass ein Fahrrad ohne Klingel im Straßenverkehr mit 10 € zu Buche schlägt.
Bei Zusatzleuchtmitteln, solange sie ein kleines e oder ein E mit Zahl im Kreis haben, hat bei mit (sofern zusätzlich) noch keiner was gesagt. Beachte: ZUSATZ!#

Allerdings kann auch ein Fahrrad ohne funktionsfähige oder ohne Beleuchtung mit 10-15€ zu Buche schlagen.

Hoffe, dir geholfen zu haben.

Allerdings kann auch ein Fahrrad ohne funktionsfähige oder
ohne Beleuchtung mit 10-15€ zu Buche schlagen.

(Auch wenn die Zusatzbeleuchtung mit Batterien noch funktioniert!)

Ich habe allerdings auch das Gefühl, dass es keinen Polizeibeamten mehr gibt, gerade in Münster, der sich mit diesen Situationen auseinandersetzt und das kontrolliert. Verkehr und Kontrollen sind weit ab, und werden meistens nur noch Schwerpunktmäßig, gar nicht, oder mit irgendwelchen anderen Kontrollen verknüpft durchgeführt. Gerade dann ist es ratsam, wenn alles in Ordnung ist. Fängt der Beamte an zu suchen…

Schönen Gruß

Allerdings kann auch ein Fahrrad ohne funktionsfähige oder
ohne Beleuchtung mit 10-15€ zu Buche schlagen.

Gut, das wäre ja dann das angesprochene Bußgeld. Weiter gibt es nichts?

Also verstehe ich das richtig, dass wenn man dann die vorgeschrieben Ausstattung dran hat, einem keiner was kann? Also bei Dynamo inkl. zugehöriger Beleuchtung interessiert sich niemand mehr für die Batterieleuchte? Ok, solange die Batterieleuchte kein Flakscheinwerfer ist, natürlich…

Aber danke für die Antwort schon mal…