Moin @all!
Ich habe eine Frage in Bezug auf „nicht zugelassene Teile“ am Fahrrad. Also das wären z.B. batteriebetriebene Lichter oder eine „Hupe“ anstelle einer „hellklingenden Klingel“. Was sind die Konsequenzen, wenn ein Radfahrer mit solchen Anbauten erwischt wird, also z.B. bei einer Verkehrskontrolle.
Beim PKW führt das ja zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - aber beim Fahrrad? Klar, ein Bußgeld wird wohl fällig, für z.B. Fahren ohne Beleuchtung (wenn kein Dynamo etc. vorhanden ist). Aber passiert noch Weiteres? Nehmen wir mal Unfälle und die daraus resultierenden Schuld-/Versicherungsfragen aus der Diskussion!