Nicht zur Prüfung zugelassen,was nun?

Hallo!

Ich mache an einer Privatschule eine Ausbildung und habe jetzt 1 Jahr vor der Prüfung erfahren, dass ich aufgrund einer 5 im Prüfungsfach nicht zugelassen werde.

Dazu muss ich sagen, ich war mir dieser 5 bewusst,allerdings hat der Dozent im Unterricht angekündigt, dass noch eine weitere Klausur folgen wird.
Somit war ich mir sicher, die Note noch glattbügeln zu können.

Die Schulleitung sagt jetzt, in dem Fach sind alle Stunden abgeleistet, es wird keine weitere Klausur geben.

Alles ist verhandelbar, da es ja eine Privatschule ist aber ich weiß, dass die Leitung mich nicht mag und nur allzugern absägt.
Was kann ich tun?
Schließlich bezahle ich die Schule doch auch aus eigener Tasche.
Schule in freier Trägerschaft hin oder her,bedeutet es denn jetzt, dass ich gar nicht klagen kann?

Wie sollte ich auch beweisen, dass es vor allem auch aus persönlichen Gründen geschieht? :frowning:(

Hallo,

ähm, ehrlich gesagt erstaunt mich Dein Posting ein wenig. Da ist von einer „5“ im Prüfungsfach die Rede - und als nächstes von Klage…

Versuch doch bitte, erstmal ruhig durch zu atmen, denn den Schock zu einer Prüfung nicht zugelassen zu werden muss man erstmal verdauen. Das ist so :smile:

Allerdings ist es (hoffentlich!) an einer Privatschule auch nicht so, dass man sich seinen Abschluss „kaufen“ kann :wink: Will sagen, wenn halt die Leistung nicht passt, dann fliegste - auch das ist so :smile:

Nun würde ich mir prinzipiell - und zwar bevor ich zu nem Anwalt renne und „Klage“ brülle - erstmal folgendes überlegen:

  1. Ist die Ausbildung an dieser Schule noch zu retten? Sei es über Wiederholung von dem Jahr, sei es über ein höfliches(sic!) Gespräch mit dem Lehrer und dem Anbieten einer Zusatzleistung (Referat?). Was auch immer…
    Würdest Du das überhaupt wollen? Ich meine, so wie Du schreibst ist die Situation grad eh reichlich verfahren.

  2. Könntest Du diese Ausbildung woanders fortsetzen? Leider schreibst Du gar nicht, was das für ne Ausbildung ist, darum kann ich da nix konkreteres dazu schreiben. Aber vielleicht gibt’s andere Schulen, die Dich aufnehmen? Oder Du kannst was „ähnliches“ machen?

Und noch was am Rande: eine 5 in nem Prüfungsfach (und wir reden ja von ner Ausbildung - also hast Du Dir das ja fachlich mal prinzipiell rausgesucht *g*) kriegt man nicht ausschliesslich weil man der Schulleitung ein wenig „unsympathisch“ war. Das fällt mir äusserst schwer zu glauben - gerade weil ja Privatschulen ganz gerne Deine Gebühren haben wollen sollten die Dich nicht einfach mal so eben loswerden wollen.

Bitte, ich möchte das wirklich nur als Denkansatz verstanden wissen, ob vielleicht diese Ausbildung an dieser Schule so ganz generell die richtige für Dich ist. Oder ob dieser „Rausschmiss“ vielleicht auch für Dich ein Startschuss für einen Neustart in nem etwas anderen Bereich sein könnte?

Somit war ich mir sicher, die Note noch glattbügeln zu können.

Ganz davon abgesehen, würde ich so niemals argumentieren: es ist für jeden Lehrer ein leichtes, Dir so eine Klausur zu stellen, dass Du die „5“ noch manifestierst anstatt sie auszubügeln (zumindest wenn man Dir böses wollte *g*).

*wink*

Petzi

Hallo!
Vorab schon mal ein Danke für Deine Antwort:smile:
Nein nein,die 5 ist gerechtfertigt,keine Frage und mit dem Dozenten habe ich auch keine Probleme.
Sehr gern würde ich die Chance bekommen, über eine extra Arbeit zu versuchen, die Note auszubügeln.
Allerdings gestattet es die Schulleitung nicht und zwar, weil sie ein Problem mit mir hat.

Da ist jetzt keine Sache von „die anderen sind Schuld“.
Zu anderen Schülern wird Augenzwinkern gesagt,dass alle durch die Prüfung gebracht werden sollen,über extreme Täuschungen in den Klausuren wird großzügig hinweggesehen,überschreitende Fehlzeiten werden ignoriert usw.

Im Vertrag steht, dass wenn die Prüfungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder Teile davon, dann würde der Ausschuss eine Einzelfallentscheidung treffen.
Den Vorsitz des Ausschusses hat die Schulleitung:frowning:

Die Frage die sich mir stellt ist,warum sollte ich nicht zur Prüfung zugelassen werden?
Mit welcher Begründung?
Eine 5 zu haben?
Das bedeutet doch noch lange nicht, dass ich durchfalle.

Habe so gut wie alle Leistungsnachweise mitgeschrieben (wenn in dem Fall auch mehr schlecht als recht),Fehlzeiten sind entschuldigt und nicht überschritten usw.

Ich wurde vorab nicht abgemahnt, es ist niemand auf mich zugekommen usw.

Hallo,

mit Privatschulen ist das manchmal so eine Sache. Da gibt es oft Spielräume, die an staatlichen Schulen nicht existieren, und diese können sich durchaus nicht nur zum Vorteil der Schüler auswirken.

Du wirst nicht umhin kommen, genauestens nachzulesen, was die Schul- und Prüfungsordnung zu den Bedingungen für die Prüfungszulassung sagt. Wenn das Ganze Auslegungssache ist, bedeutet das auch für dich, dass du unter Umständen einen Handlungsspielraum (und eventuell auch einen Klagespielraum) hast.

Möglicherweise hilft es dir weiter, wenn du beim Schulleiter auf einer genauen Begründung für die Nichtzulassung bestehst und ankündigst, klagen zu wollen.

Grundsätzlich halte ich es ohnehin für ein wenig sehr dünn, eine Prüfungszulassung auf einer einzigen Note zu begründen, und auch, wenn das sicherlich möglich ist, könnte es doch auch einen Ansatz für eine Klage bieten.

Wenn die Schule einen staatlich anerkannten Abschluss bietet, könntest du allein aufgrund einer Klagedrohung Erfolg haben, da in diesem Fall eine Prüfung durch die Regierung wahrscheinlich ist, bei der die Schule ihre Leistungserhebungen nachweisen muss. Das finden Schulen in aller Regel wenig erhebend.

Bei einer reinen Privatschule mit einem nicht staatlich anerkannten Abschluss ist es allerdings häufig so, dass die Schule hier sehr große Handlungsspielräume hat und auch durchsetzen kann, wenn du die Regeln im Schulvertrag unterschrieben hast.

Schöne Grüße,
Jule