Nichtabnahme / Vorfälligkeitsentschädigung

Ich habe ein Forward Darlehen abgeschlossen und möchte es jetzt nicht annehmen. Kann mir jemand sagen wie hoch in etwa die Nichtabnahmeablösung/abfindung sein wird?
Daten:
Vetrag am 15.12.2008 geschlossen
Darlehenssumme: 113000
Darlehenszins: 4,65%
mtl. Rate 720,58
jährl. Sondertilgung von 5% möglich
Darlehensdauer 15 Jahre.

Evtl. kann mir jemand mitteilen, mit welchen Betrag ich rechnen muss.

Forwarddarlehensentschädigung
Hallo Heimbi,
Forwarddarlehensentschädigungen sind durch entsprechende Sachverständige (findet man im Internet unter „Nichtabnahme Forwarddarlehen“ oder „Kündigung Forwarddarlehen“ z.B.) auszurechnen. Ich kann Ihnen aber ein paar Tipps geben, damit Sie wirklich eine Entschädigung und kein Entgelt bezahlen.

Was ist der Unterschied? Ein Entgelt ist ein Preis, den zwei Parteien frei vereinbaren. Eine Entschädigung stellt einen Schadensersatz dar, ersetzt der Bank also gerade einmal den erlittenen Zinsschaden. Eine Nichtabnahmeentschädigung, die den Schaden übersteigt, kann rechtlich beanstandet werden und auf den Ersatz des Schadens reduziert werden. Ein Entgelt, das den Schaden übersteigt, kann dagegen rechtlich erst dann beanstandet werden (Sittenwidrigkeit), wenn es wucherisch ist, den Schaden um mindestens 100% übersteigt.

Daher der Bank gegenüber mit einem Schreiben klarmachen, dass die Abnahme des Darlehens verweigert wird, aber keine von der Bank daraufhin überreichten Ablösevereinbarungen unterschreiben.

Anschließend Nichtabnahmeentschädigung von Sachverständigen überprüfen lassen. Achtung: Die im Internet verfügbaren Vorfälligkeitsentschädigungs- und Nichtabnahmeentschädigungsrechner sind nicht geeignet, weil sie die zinsfreie Zeit, die für ein Forwarddarlehen typisch ist, nicht berücksichtigen können. Derartig berechnete Entschädigungen fallen immer zu hoch aus.

Beste Grüße
Prof. Dr. rer.pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt

Hallo Herr Wehrt,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde Ihre Hinweise berücksichtigen.

Viele Grüße

Heimo Bakalo
alias heimbi

Hallo,
die Bank kann natürlich einen Schaden nachweisen, da die Zinsen für 15-jährige Zinsbindungen gefallen sind - auf derzeit rund 3%.
Die Differenz - also 1,65% - kann die Bank geltend machen, also für das erste Jahr schon 1.864,50 , ab dem 2. Jahr bis zum 15. rechnet sich der jährliche Zinsschaden abzüglich der laufenden Tilgung.
Es wird also nicht billig…
Wobei ein Zinssatz von 4,65% über 15 Jahre sehr gut ist - im Vergleich zum Durchschnittszinssatz der letzten 60 jahre ( 7,40%) - siehe auch hier
http://www.hs-baufinanzierung.de
VG
Heinz