Forwarddarlehensentschädigung
Hallo Heimbi,
Forwarddarlehensentschädigungen sind durch entsprechende Sachverständige (findet man im Internet unter „Nichtabnahme Forwarddarlehen“ oder „Kündigung Forwarddarlehen“ z.B.) auszurechnen. Ich kann Ihnen aber ein paar Tipps geben, damit Sie wirklich eine Entschädigung und kein Entgelt bezahlen.
Was ist der Unterschied? Ein Entgelt ist ein Preis, den zwei Parteien frei vereinbaren. Eine Entschädigung stellt einen Schadensersatz dar, ersetzt der Bank also gerade einmal den erlittenen Zinsschaden. Eine Nichtabnahmeentschädigung, die den Schaden übersteigt, kann rechtlich beanstandet werden und auf den Ersatz des Schadens reduziert werden. Ein Entgelt, das den Schaden übersteigt, kann dagegen rechtlich erst dann beanstandet werden (Sittenwidrigkeit), wenn es wucherisch ist, den Schaden um mindestens 100% übersteigt.
Daher der Bank gegenüber mit einem Schreiben klarmachen, dass die Abnahme des Darlehens verweigert wird, aber keine von der Bank daraufhin überreichten Ablösevereinbarungen unterschreiben.
Anschließend Nichtabnahmeentschädigung von Sachverständigen überprüfen lassen. Achtung: Die im Internet verfügbaren Vorfälligkeitsentschädigungs- und Nichtabnahmeentschädigungsrechner sind nicht geeignet, weil sie die zinsfreie Zeit, die für ein Forwarddarlehen typisch ist, nicht berücksichtigen können. Derartig berechnete Entschädigungen fallen immer zu hoch aus.
Beste Grüße
Prof. Dr. rer.pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt