Nichtbearbeitung durch Ausländerbehörde

Schade, dass Du die Auflösung des Rätsels geheimhältst.

Schöne Grüße

MM

@Aprilfisch, das ist so nicht ganz richtig, allerdings ist schreiben immer schwerer als reden. Der Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel erfolgte 2 Monate vor Ablauf. Einen Termin bekamen wir einen Monat später. Als Ersatz, immer noch einen Monat vor Ablauf erhielt meine Frau eine Fiktionsbescheinigung, weil eine rechtzeitige neue Erteilung nicht garantiert werden konnte. Diese Fiktionsbescheinigung war 6 Monate gültig. Nach 4 Monaten startete ich dann meine erste nachfrage…nur per E-Mail möglich. Antwort… wir arbeiten daran… einen Monat später erneute Anfrage… Mit der Antwort… Ihr Antrag wurde rechtzeitig gestellt wir melden uns. 2 Tage vor Ablauf… Erneute Anfrage… mit dem Hinweis das meine Frau am 18.4 zur Bundespolizei geht und eine Selbstanzeige wegen illegalem Aufenthalt tätigen wird und eine Anzeige wegen Untätigkeit der Ausländerbehörde machen wird. Genau an diesem Tag erhalten wir dann die E-Mail, das ihr Titel verlängert wurde. Sorry… aber das ist für mich ein Beweis, das genau darauf gebaut wird, das die Menschen nichts tun… und das hat jetzt nichts mit Ausländerbehörde oder so zu tun solche Sachen kenne ich auch von anderen Behörden, die sich immer noch auf Corona ausruhen.

was eine

ist, bleibt Dein Geheimnis.

Ebenso, warum Du nicht ganz schlicht eine neue Fiktionsbescheinigung angefordert hast, statt so dicke Backen zu machen.

Das hier:

ist in erster Linie ein Beweis dafür, dass auch bei hoher Arbeitsbelastung der Behörde die Priorisierung und die Fristüberwachung funktioniert.

Der Rest ist Dekoration.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Karl2, ja , genau so sehe ich es auch… es sind Fragen. aber egal wo man hier schreibt, es kommen immer nur Vorurteile. Hat wohl mit dem Punktesystem hier zu tun. Hauptsache man antwortet. Was man schreibt ist völlig egal

Hallo, also erstens sagt mir deine Antwort, das du die Frage überhaupt nicht richtig gelesen hast. Vielleicht fehlt etwas aber es steht klipp und klar in der Frage, dass sie einen Aufenthaltstitel besitzt sie bei Verlängerung aber nur eine Fiktionsbescheinigung bekommen hat weil die Ausländerbehörde es nicht schafft die neue Karte Rechtzeitig herzustellen. Dicke backen habe ich bei der Frage nicht gemacht… ist halt eine Frage… dafür ist dieses Portal da. Und nein, die Periodisierung hat nicht funktioniert da ich tatsächlich am Tag des Ablaufs bei der Bundespolizei war und meine Frau eine Selbstanzeige gemacht hat und ich gleichzeitig eine Anzeige bei der Landespolizei wegen Untätigkeit gemacht habe. Wäre dies nicht geschehen wäre nichts passiert. Der Kram „Ungerechtbehandlung von Ausländern“ entspringt einzig und allein deiner Gesinnung und wurde von mir nie publiziert. Erst nach diesen Handlungen wurde innerhalb eines Tages ein neuer Titel erteilt. Wenn du der Typ bist" ich nehme alles so hin" ist es dein Problem ganz allein…Ich gebe dir sogar ein Like oder besonders hilfreich für deine dumme Antwort… ach nein war ja keine Antwort. Aber dennoch, dann kannst du hier wenigstens Punkte sammeln wenn du sonst nichts im Leben hast.

und Du hast vor lauter vom Leder ziehen gar nicht die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dass der auch ganz ohne Deinen Krakeel pünktlich vor Fristablauf erteilt worden wäre.

Was

sein soll und was die Bahnpolizei mit dem Aufenthaltstitel zu tun haben sollte, bleibt nach wie vor Dein Geheimnis. Statt dessen viele Worte - nun ja.

No, wenns schee machd -

MM

??? Meintest Du die Bundespolizei? :grin:

Woraus ziehst du denn die Gewissheit, dass rechtzeitig reagiert worden wäre? Kein Spielraum in der Angelegenheit vorhanden! Du bist genau Null Experte und blickst nicht mal die Rechtsfolgen. Kein Jurist mit Rechtskenntnis in dem Sachgebiet, würde den Rat geben, dass man es drauf ankommen lässt, dass die Behörde schon rechtzeitig reagiert. Zumal es x Beispiele dafür gibt, wo Behörden das nicht getan haben. Auch aber nicht nur im Ausländerrecht.
Aber Hauptsache du bist hier wieder ganz vorne dabei, Leute runterzuputzen.

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Hier übrigens passend zum Thema ein Artikel aus Berlin, wo es auch Aufgrund der Ukraineflüchtlinge eine sonhohe Arbeitsüberlastung gibt, dass Anträge NICHT rechtzeitig bearbeitet werden.
Hier gilt daher die Regel, dass die Mail an das Amt als vorläufige Verlängerung gilt, was man in einer automatischen Bestätigung mitgeteilt bekommt.

Ich meinte die einzige Form der Bundespolizei, bei der man mal eben „auf die Wache“ gehen kann und möglicherweise (ich zweifle daran) irgendwas „anzeigen“ kann.

Das sind die Polizisten, die zu „meiner Zeit“ in grauslich altmodischen Uniformen incl. Hosen aus irgendeiner Synthetikmischung mit unauslöschlichen Bügelfalten unterwegs waren, in denen sie aussahen wie Kapitäne irgendwelcher Helgoland-Dampfer auf Landurlaub, aber dabei im Vergleich zu den üblichen Dorfbolles von der Landespolizei enorm spurtkräftig waren und ihre Opfer mit ein-zwei Judogriffen zu handlichen Paketen verschnürt zu Boden kriegten: Das war die BaPo…

Stammt aber alles aus einem anderen Jahrhundert.

Glück auf!

MM

Das ist auch heute noch so. Die Bundespolizei ist ja in den großen Bahnhöfen weiterhin vertreten und das mit dem Spurten und den Judogriffen beherrschen sie auch noch (zumindest im glücklichen Bayern). Hatte wg. diverser Probleme mit Vandalismus, etc. schon des Öfteren mit ihnen zu tun.

Gruß T

Bloß die hübschen Uniformen haben sie nicht mehr, die einen Mann ein Leben Lang wie fünfzig aussehen ließen:

https://www.archivportal-d.de/item/XWRYYOGBZYWJY6GNG2QGAM4WHZV6S7FI

(merkwürdig - ich hatte gar Zweireiher in Erinnerung, aber das war wohl eine Übersteigerung.)

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Jetzt hast Du vor lauter Geknattere vergessen zu erläutern, weshalb eine Fiktionsbescheinigung gem. 81 V AufenthG bereits drei Tage vor Ablauf ungültig werden sollte.

Außerdem, weshalb eine Klage gem 75 VerwGO ausgerechnet bei der Polizei zu erheben wäre.

Außerdem, weshalb der Aufenthalt eines Inhabers einer Fiktionsbescheinigung gem 81 V AufenthG in Deutschland gem. 95 I Nr. 2 AufenthG strafbar (und damit Gegenstand einer „Anzeige“ gem. 158 StPO) sein könnte.

Dir als promoviertem Verwaltungsrechtler sollte es ein Leichts sein, dieses zu tun.

Im Gegensatz zu dir, der sich hier ständig als Experte für alles mögliche aufspielt, habe ich mich inhaltlich überhaupt nicht geäußert.
Du, der du Fragesteller hier so wonnig gerne anpöbelst, bist hingegangen und hast ernsthaft rumgepampt, es sei überhaupt nicht nötig gewesen, Druck zu machen, die Behörde hätte schon rechtzeitig reagiert. Und nur darauf habe ich mich bezogen.
Es mag ja wirklich sein, dass du ernsthaft glaubst, hellsehen zu können. Aber, tapfer sein, du kannst das nicht. Ob die Behörde rechtzeitig reagiert hätte, weisst du nicht. Und einen Tag vor Ablauf einer so wichtigen Frist ist sicher nicht rechtzeitig, wenn derart viel dranhängt samt anhängender Bearbeitungs- und Postlaufzeiten, wie bei so etwas.
Es mag sein, dass sich das deiner Vorstellungswelt und deinem Erfassungsvermögen entzieht. Aber es geht nicht um einen Anwohnerparkausweis, wo ich bei nicht rechtzeitiger Verlängerung diverse Alternativen habe, mit denen ich überbrücken kann, angefangen von weiter laufen zum kostenlosen Parkplatz über teure Parktickets ziehen bis hin zu Knollen, bei denen ich auf Kulanz hoffe oder mich vor Gericht mit der Behörde kloppe.
Hier geht es um illegalen Aufenthalt, mögliche Strafbarkeit und darum, einen Job zu verlieren, was komplett außerhalb Behördeneinfluss liegt, wenn es um Schadenswidergutmachung geht.

Und was nun die Sache mit der Polizei angeht, zu der ich mich gar nicht geäußert habe, weshalb deine Nebelkerzen, die du da wiedernal abgeblasen hast und die nur von eigenen Fehlern ablenken soll…

Hier mal ein kleines Update für dich

  1. Die Bahnpolizei gibt es seit 30 Jahren nicht mehr
  2. „ Neben den Polizeien der Länder und den Ausländerbehörden ist jetzt auch die Bundespolizei im Inland zuständig für die Entgegennahme des Asylantrages und die Weiterleitung des Antrag- stellers an die zuständige Aufnahmeeinrichtung (§ 19
    Abs. 1 AsylG). Ferner ist die Bundespolizei verpflichtet, erkennungsdienstliche Maßnahmen beim Betroffenen durchzuführen… Bundespolizei ist eine zu konsultierende Sicherheits- behörde
    Bisher war die Bundespolizei als zu konsultierende Sicher- heitsbehörde im AufenthG nicht namentlich benannt. Dies führte dazu, dass die Erkenntnisse der Bundespolizei gar nicht oder nur vereinzelt durch andere Behörden genutzt wurden. Durch die explizite Aufnahme der Bundespolizei in § 73 AufenthG soll sich dies in Zukunft ändern.“
    https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/05Kompakt/Ab-03-2019/2019/05/7b_aenderungen_im_asyl_und_aufenth.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Deine rührenden Ausführungen über Stoffqualitäten von Hosen irgendwelcher Berufsgruppen sind also allenfalls als historische Anekdoten unterhaltsam für Menschen, die im Gestern schwelgen, haben aber keinerlei Informationswert und mit dem Sachverhalt nüscht zu tun.

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