Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe auf euer Wissen.
Meine Partnerin und Mutter unserer gemeinsamen Tochter besitzt " noch" eine Aufenthaltsgenehmigung auf Basis des Zuzuges zu Ihrer deutschen Tochter. Vor jetzt 6 Monaten hat sie die Verlängerung Ihres Titels beantragt. Zum Zeitpunkt des Antrages wurde, auf Grund der Überlastung der Ausländerbehörde, Ihr eine Fiktionsbescheinigung für 6 Monate ausgestellt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis zum 17. April 2023. Bis heute ist nichts passiert. Es geht auch nicht um eine Entscheidung, da sie durch ihre deutsche Tochter den Aufenthalt bekommen muss. Wir haben natürlich jetzt auch die Niederlassungserlaubnis beantragt. Da die Ausländerbehörde innerhalb von 6 Monaten es nicht geschafft hat eine neue Aufenthaltsgenehmigung " herzustellen" ist meine Frau in 3 Tagen illegal in Deutschland und darf somit auch nicht mehr arbeiten. Damit verliert sie ihren unbefristeten , qualifizierten Arbeitsplatz. Dieser wiederum ist auch Voraussetzung für ihre Niederlassungserlaubnis. Bereits vor einem Monat habe ich die Ausländerbehörde per E-Mail darauf hingewiesen. In der Antwort hieß es, " Ihr Antrag wurde rechtzeitig gestellt, derzeit müssen wir aber auf Grund der vielen Anträge Prioritäten setzen aber wir werden und rechtzeitig bei ihnen melden", dies ist bis heute nicht geschehen.
Da es sich, meiner Meinung nach, hier um absolute Willkür handelt, frage ich euch wie ich jetzt vorgehen kann. Der Schriftverkehr existiert und ist von mir nachweisbar. Ich denke eine reine Dienstaufsichtsbeschwerde wird hier nichts bringen. Ebenso eine Untätigkeitsklage, da der Titel ja bereits in 3 Tagen abläuft.
Ich bedanke mich schon mal und LG.