Nichtraucherschutzgesetz Bayern

Hallo allerseits!

Am 1.8.2010 tritt ja nun per Volksentscheid das neue „Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ in Kraft.

Der Gesetzesentwurf:
http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/bek-staa…

Zu Art. 3 Abs. 1 frage ich mich: Wie ist ein „Innenraum“ - in dem das Rauchen verboten ist - definiert? Ist ein Innenraum von Wänden umschlossen? Gilt z.B. eine Überdachung einer Fläche im Freien, z.B. mit einem Pavillon ohne Seitenwände, als Innenraum?

Was wäre bei einem Pavillon mit Wänden? Ich meine hier diese leichten Dinger aus Stoff, nichts gemauertes.

So ganz eindeutig scheint mir die Formulierung des Gesetzentwurfs irgendwie nicht zu sein.

Ich hoffe, diese Frage hier so stellen zu dürfen, denn sie betrifft ja nicht einen konkreten Sachverhalt, sondern nur eine Verständnisfrage zu einem Gesetz.

Vielen Dank.

Hans

(Kein Wirt)

Hallo,

Zu Art. 3 Abs. 1 frage ich mich: Wie ist ein „Innenraum“ - in
dem das Rauchen verboten ist - definiert? Ist ein Innenraum
von Wänden umschlossen? Gilt z.B. eine Überdachung einer
Fläche im Freien, z.B. mit einem Pavillon ohne Seitenwände,
als Innenraum?

als ersten Anhaltspunkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Innenraum
gefunden mit
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=innenr…

So ganz eindeutig scheint mir die Formulierung des
Gesetzentwurfs irgendwie nicht zu sein.

Das liegt in der Natur der Sache. Auch wenn es in den meisten Fällen klar sein dürfte, wird in Grenzfällen immer noch ein Gericht das Gesetz auslegen müssen. Der Schutz vor Witterungseinflüsse wird dabei sicherlich eine Rolle spielen (wg. Wind=Belüftung).

Gruß
Christian

Hallo,

es passt zwar nicht unbedingt zum Rechtsbrett, aber zu der Frage:
Ich lebe in Brasilien. Hier gilt ein sehr strenges Rauchverbot mit einer ganz ähnlich gefassten Bestimmung. Damit ist z.B. das Rauchen unter dem Vordach eines Busbahnhofes (Höhe ca. 8 Meter im konkreten Fall) verboten.
Wird das Verbot in Deutschland genau so ausgelegt, ist das Rauchen nur noch im echten Außenbereich möglich.
Es gibt allerdings eine ganz einfache Lösung: Aufhören zu Rauchen.

Gruß
Ewurscht

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Hallo Ewurscht

Es gibt allerdings eine ganz einfache Lösung: Aufhören zu
Rauchen.

Kommt für mich nicht in Frage. Bin Nichtraucher. Mich interessiert nur die echte Gesetzeslage. Jeder sagt was anderes, aber keiner hat das Gesetz gelesen.

Heute hör ich im Radio, daß es fürs Oktoberfest (München) für heuer eine Ausnahme gibt. Von der Möglichkeit einer Ausnahme hab ich im künftigen Gesetz nichts gelesen. Auf welcher Grundlage diese Ausnahme ruht, versteh ich also auch nicht.

Aber vielen Dank für die Antwort!

Hans

1 Like

Hallo Elektriker,

das Thema „Oktoberfest“ stand in der Zeitung. Auch wenn im zukünftigen Gesetz keine Ausnahmeregelung steht, wurde eine Ausnahme wohl bereits vor dem Volksentscheid sozusagen „vorgreifend“ zugelassen, da die Zeit, die die Wiesnwirte für die Umrüstung der Zelte benötigen offensichtlich zu knapp wäre. Ob das richtig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Die konkrete Auslegung, was „Innenraum“ ist und was nicht, wird im Zweifel erst bei den enstprechenden Verwaltungsgerichtsverfahren erfolgen. Der Gesetzgeber steht hier immer vor dem Dilemma entweder ein Gesetz dermaßen detailliert zu verfassen, dass es niemand mehr lesen, geschweige denn verstehen kann (wie viele EU-Verordnungen) oder bewusst generalisierte Begriffe zu verwenden und deren Auslegung der Praxis zu überlassen.

Der bayerische Gesetzgeber hat im vorliegenden Fall offensichtlich die zweite Alternative gewählt. Die Zeit und die Praxis werden es richten.

Es tut mir leid, dass das Deine Frage nicht wirklich beantwortet.

Gruß

Ewurscht

1 Like

Hallo elektriker,

Heute hör ich im Radio, daß es fürs Oktoberfest (München) für
heuer eine Ausnahme gibt. Von der Möglichkeit einer Ausnahme
hab ich im künftigen Gesetz nichts gelesen. Auf welcher
Grundlage diese Ausnahme ruht, versteh ich also auch nicht.

Diese Ausnahme ist auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes zurückzuführen: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html

Aber vielen Dank für die Antwort!

Das Kreisverwaltungsreferat München hat dieses so befunden, da zum diesjährigen Oktoberfest (angeblich) noch keine Vorkehrungen getroffen werden können, die dafür sorgen, dass Raucher auch wieder an ihren Platz können, wenn das Zelt ansonsten überfüllt ist.

Gruß, Karin

Hallo ewurscht

Es tut mir leid, dass das Deine Frage nicht wirklich
beantwortet.

Doch. Die Frage ist genau so beantwortet, wie ich die Sache vermutet habe. Nämlich, daß das Ganze eben nicht eindeutig formuliert ist und irgendjemand irgendwann richterlich klären lassen wird.

Vielen Dank - auch allen anderen!

Hans

(Kein Wirt, kein Raucher)

Salomonisch aus einem anderen Bundesland…
Hallo @Elekriker,

Ist Gastronomie in Bayern gleichzusetzen mit Kneipe, Disco etc…,pp?
Denken wir uns doch mal gleichermaßen unseren Teil.

Als NRW-ler sage ich ganz einfach " NEIN " zum allgemeinen Rauchverbot in Gaststätten…
DAS sollen die Gastwirte jeder Art doch selber mal für sich bestimmen dürfen. Wer nicht Raucht, braucht aber kein gesetzliches Recht, in " Dorfspelunken " noch auf Rechtsprechung bestehen zu wollen.

Die " Dorfspelunken " sind auch nicht abwertend zu sehen, sondern eher als " NoGo " für militante Nichtraucher. Und dem Geschäftsinhaber darf nicht die Entscheidung genommen werden, ob er rein NICHTRAUCHER bedienen darf…kennt ihr Bayuwaren dieses kleine Schild mit dem Hund ? Lass die alteingesessenen Wirte mal bloss nicht jammern, wenn die Umsätze zurückgehen.
( Und da redet nimma einer vonne Touristik…)

Watt sann denn da Bayern füra Volk ? Eher alte als junge ? Wollens die Olddää imma ern zinn ?

Und ich dachte, Volksabstimmungen wären seit `45 nicht mehr dem Grundgesetz konform …
Aber wenigstens werden die Bayern als " Freistaat " nicht ob irgendwelcher Nachteile nachträglich noch jammern wollen.

Schreibt das aber auch bitte gleich mal in Eure Stellenausschreibungen mit rein…Bayern…Raucher unerwünscht…

Danke !!!

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos

Ist Gastronomie in Bayern gleichzusetzen mit Kneipe, Disco
etc…,pp?

„Gaststätten im Sinn des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998 (BGBl I S. 3418), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 7.9.2007 (BGBl I S. 2246)“

Fällt also alles drunter.

Als NRW-ler sage ich ganz einfach " NEIN " zum allgemeinen
Rauchverbot in Gaststätten…
DAS sollen die Gastwirte jeder Art doch selber mal für sich
bestimmen dürfen. Wer nicht Raucht, braucht aber kein
gesetzliches Recht, in " Dorfspelunken " noch auf
Rechtsprechung bestehen zu wollen.

Wär auch meine Meinung gewesen. So war das Gesetz bisher - seit einem Jahr.

Die " Dorfspelunken " sind auch nicht abwertend zu sehen,
sondern eher als " NoGo " für militante Nichtraucher. Und dem
Geschäftsinhaber darf nicht die Entscheidung genommen werden,
ob er rein NICHTRAUCHER bedienen darf…

Diese Entscheidung IST ihm nun genommen worden! Auch wenn der Wirt keine Angestellten hat, Raucher ist und er nur Raucher bedient. Ich sehe da auch keinen Nichtraucher, der geschützt werden müßte.

kennt ihr Bayuwaren
dieses kleine Schild mit dem Hund ?

Welches Schild?

Lass die alteingesessenen
Wirte mal bloss nicht jammern, wenn die Umsätze zurückgehen.

Sie werden sehr jammern. Was ist mit denen, die in die Kneipe gingen, um ein Bier zu rauchen und eine zu rauchen? Viele Kneipen lebten von diesen Kunden.

( Und da redet nimma einer vonne Touristik…)

Verstehe diesen Satz nicht.

Watt sann denn da Bayern füra Volk ? Eher alte als junge ?

Blödsinn!

Wollens die Olddää imma ern zinn ?

Versteh den Satz nicht.

Und ich dachte, Volksabstimmungen wären seit `45 nicht mehr
dem Grundgesetz konform …

Also der Volksentscheid wurde doch erst vor geschätzten 15 Jahren eingeführt. „Mehr Demokratie“

Aber wenigstens werden die Bayern als " Freistaat " nicht ob
irgendwelcher Nachteile nachträglich noch jammern wollen.

Wenn ein Drittel der Bevölkerung raucht, und nur 14,7% der Bevölkerung das Gesetz abgelehnt hat, dann frag ich mich schon, wo bei der Abstimmung die ganzen Raucher waren. Gehts einem als Raucher so schlecht, daß man es nicht mal mehr ins Wahllokal schafft? Oder führt Rauchen zu totaler Gleichgültigkeit?

Schreibt das aber auch bitte gleich mal in Eure
Stellenausschreibungen mit rein…Bayern…Raucher
unerwünscht…

Das hat aber mit dem neuen Gesetz nichts zu tun. Das wird in den Betrieben sowieso kommen. Wenn ich an die ganzen bezahlten Raucherpausen denke…

Hans

Hallo nutzlos:

Hallo Elektriker,

Ist Gastronomie in Bayern gleichzusetzen mit Kneipe, Disco
etc…,pp?

„Gaststätten im Sinn des Gaststättengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20.11.1998 (BGBl I S. 3418), zuletzt
geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 7.9.2007 (BGBl I S.
2246)“

Rechtsausdrücke, ehrlich nicht mein Ding.

Fällt also alles drunter.

In dem Absatz " Nrw-ler " gibt es auch keine Diskussion.

Die " Dorfspelunken " sind auch nicht abwertend zu sehen,
sondern eher als " NoGo " für militante Nichtraucher. Und dem
Geschäftsinhaber darf nicht die Entscheidung genommen werden,
ob er rein NICHTRAUCHER bedienen darf…

Diese Entscheidung IST ihm nun genommen worden! Auch wenn der
Wirt keine Angestellten hat, Raucher ist und er nur Raucher
bedient. Ich sehe da auch keinen Nichtraucher, der geschützt
werden müßte.

Warum dann ein " Volksentscheid " ? Ich respektiere Orte, wo die " Kippe " nicht erwünscht ist. Bestes Beispiel " Zechen "…hat aber wenig mit Freizeit zu tun…auf einer Raffinerie … etc.pp. gelten auf der Arbeit auch die Sicherheitsvorschriften…UNBESTRITTEN…

kennt ihr Bayuwaren
dieses kleine Schild mit dem Hund ?

Welches Schild?

Dieses Runde mit dem Hundesymbol…rot umkreist und mit einem diagonalen Strich in rot versehen. In NRW steht da meistens drunter: " Ich muss leider draußen bleiben "

Im übertragenen Sinne: Die Privatiers hat es dergleich nie gestört in unserer Kleinstadt…hast aber recht…Supermarkt ist etwas anderes.

Lass die alteingesessenen
Wirte mal bloss nicht jammern, wenn die Umsätze zurückgehen.

Sie werden sehr jammern. Was ist mit denen, die in die Kneipe
gingen, um ein Bier zu rauchen und eine zu rauchen? Viele
Kneipen lebten von diesen Kunden.

So welche hatten wir vorm Niedergang der Zechen wirklich in jedem Ortsteil einer Kleinstadt. Da brauchen wir auch nicht weiter lamentieren.

( Und da redet nimma einer vonne Touristik…)

Verstehe diesen Satz nicht.

Wir sind nicht gerade ein Touristik - Higligt in NRW. Unsere Stadt lockt zwar auch, aber für das Ruhrgebiet mit seinem Strukturwandel doch " völlig daneben "
" Zappelbunker " schießen wie Pilze aus dem Boden, kleine Treffpunkte…" Gemischtsound " etc. sind bei uns mittlerweile mehr oder weniger " Randerscheinungen "

Watt sann denn da Bayern füra Volk ? Eher alte als junge ?

Blödsinn!

Gibt es in Bayern keine Raucher ? Ich wäre der letzte Mensch, wenn ich nicht jeder Generation / einigen ( nicht allen ) Gesinnungsrichtungen ihren " Treffpunkt " wegnehmen wollte…da wurde auch viel getan…leider reicht es nicht für alle.
( ausgeklammert sind radikale Gruppierungen…brauchts auch keiner Erläuterung )

Wollens die Olddää imma ern zinn ?

Versteh den Satz nicht.

Geht es nur rein nach den Ansichten der Alteingesessenen ? Das Bayern nicht gerade wohlgesonnen auf andere Bundesländer reagieren, ist ein offenes Geheimnis.

Und ich dachte, Volksabstimmungen wären seit `45 nicht mehr
dem Grundgesetz konform …

Also der Volksentscheid wurde doch erst vor geschätzten 15
Jahren eingeführt. „Mehr Demokratie“

Das Thema wird mir etwas zu heiss. Nach 1945 wurde die " Volksabstimmung " m.W. durch das Grundgesetz untersagt. Lassen wir diesen Punkt aber auch weiterhin unstrittig.

Aber wenigstens werden die Bayern als " Freistaat " nicht ob
irgendwelcher Nachteile nachträglich noch jammern wollen.

Wenn ein Drittel der Bevölkerung raucht, und nur 14,7% der
Bevölkerung das Gesetz abgelehnt hat, dann frag ich mich
schon, wo bei der Abstimmung die ganzen Raucher waren. Gehts
einem als Raucher so schlecht, daß man es nicht mal mehr ins
Wahllokal schafft? Oder führt Rauchen zu totaler
Gleichgültigkeit?

Bei der generellen Frage gehen wir relativ einstimmig der Meinung: " Machen doch eh was sie wollen " Versprechen Honig und Zitronen kommen raus. Bleiben wir uns da einig, dass ein rationell denkender Bürger dadoch eher an " Zitronen für alle Schichten " denken wird .
Dummerweise läuft datt aber grad jegenteilig.

Schreibt das aber auch bitte gleich mal in Eure
Stellenausschreibungen mit rein…Bayern…Raucher
unerwünscht…

Das hat aber mit dem neuen Gesetz nichts zu tun. Das wird in
den Betrieben sowieso kommen. Wenn ich an die ganzen bezahlten
Raucherpausen denke…

Kenne ich weniger, denn Raucherpausen gibt es nur dort, wo bei geringer Brandgefahr dennoch einige " Kollegen " ihre Kippe achtlos wegwarfen "
Hat aber nichts mit einhaltung von Sicherheitsbestimmungen an " feuergefährlichen " Betriebsstätten zu tun. Auffa Zeche wurde man gleich so drauf gefeilt…da sehe ich andere Gründe…
Ich möchte nun keine Namen nennen, aber es gibt einige Betriebe, die sagen: harte Arbeit geht nicht am Stück ohne Pause…die einen Rauchen, andere trinken Kaffe / Tee…

Hans

mfg

nutzlos