Hallo,
es gibt im Volksmund die sogenannten Tippelbrüder, also Menschen, die im Lande herumziehen, offiziell Nichtseßhafte.
Nun wurde von einem Bekannten jemand gesehen, der mit Fahrrad und recht großem Anhänger unterwegs war und eher (auch was das Verhalten angeht) an einen Fahrradurlauber erinnerte, als einen Nichtseßhaften. Aber nach eigenem Bekunden lebt er als solcher, holt sich seine täglichen Euros vom Amt und verdient hier und dort mal ein paar Euros dazu um Extras wie Outdoorkleidung, Campingartikel usw. zu kaufen.
Und nun fragen wir uns, welche Bedingungen muß ein Mensch mitbringen, um als Nichtseßhafter seine täglichen Euros vom Amt zu erhalten?
Und wie verträgt sich das damit, daß „normalen“ ALGII-lern alles irgendwie +/- angerechnet wird. Zuverdienst ebenso wie Arbeitsverweigerung?
Wie werden solche Menschen überhaupt erfaßt? Wie festgestellt, ob sie nicht morgens schon im Nachbarstädtchen Geld erhalten haben? Gemeldet sind sie ja offenbar nirgendwo, sonst hätten sie ja einen offiziellen Wohnsitz, wären seßhaft, nur eben grad nicht zu Haus.
Das soll keine Hetze auf diese Menschen sein.
Wir möchten ausschließlich etwas mehr darüber wissen, weil wir festgestellt haben, daß wir im Grunde darüber nichts wissen.
Und nichts wissen, heißt eben auch keine Meinung bilden können.
Gruß Steffi