Hallo zusammen!
Laut Gesetz, Mensch, der hat befristete Aufenthaltserlaubnis 5 Jahre, darf Niederlassung Erlaubnis beantragen. Ein Fall: ein Mann hat schon über 10 Jahre Rentenversicherung bezahlt, spricht super deutsch, arbeitet und kriegt überhaupt keine Leistungen. Hat schon 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis. Wie? Das kommt hier nicht in Frage. Also, 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, das noch 3 Jahre gültig ist. Darf er jetzt ein Niederlassung Erlaubnis beantragen, oder soll warten, bis gültige Aufenthaltserlaubnis endet sich? Andere Frage: Wie, wieso, warum…stehen hier nicht. Nur eine Frage: Darf er jetzt beantragen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen