Liebe/-r Experte/-in, ich freue mich über jeden Rat, den ich zu folgendem Problem bekommen kann:
„Rauswurf“ aus Gymnasium (11.Kl.) nach 2 Jahren Krankheit !!!
Heute wurde meinem 19-jährigen kranken Sohn von seiner Schule (Gymnasium) angeraten, sich zum Ende dieses Schuljahres selbst von der Schule abzumelden (Originaltext Schule: „Das sieht besser aus, als wenn wir dich rausschmeißen“), weil der Schuldirektor beschlossen hat „bei uns geht es hier für dich nicht weiter!“
Zur Vorgeschichte:
Der Schüler war 17 Jahre alt und in der 11. Klasse eines niedersächsischen Gymnasiums, als er im Herbst 2010 an einer mittelschweren Depression erkrankte. Er befindet sich seitdem in Behandlung bei div. Ärzten, Neurologen und Psychologen. Die Schule besuchte er in dieser Zeit nur sporadisch, je nach Gesundheitszustand. Die Erkrankung besserte sich gegen Ende der (ersten) 11. Klasse. Wir beantragten bei der Schule eine Wiederholung der Jahrgangsstufe aufgrund von Krankheit gem. §3 (1), Satz 4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe ohne Anrechnung auf die Verweildauer, die uns auch genehmigt wurde.
Im Sommer 2011 begann der inzwischen 18jährige Schüler zum 2. Mal die 11. Klasse und zuerst sah ja auch alles noch ganz gut aus. Im Winter bekam er dann allerdings einen starken Rückfall, er brachte noch das erste Halbjahr zu Ende, bevor dann wieder nichts mehr ging. Der Schulbesuch war wieder über Wochen und Monate nicht möglich.
Inzwischen hat sich gesundheitlich vieles verbessert. Er macht wieder Aufbautraining und eine Reha von der Krankenkasse ist auch bewilligt.
Ok, ich gebe zu, dass der Schulbesuch von ihm doch etwas vernachlässigt wurde. Es ist für ihn sehr schwer zu ertragen, dass er als früher guter Schüler schon wieder ein Schuljahr aufgrund seiner Erkrankung verliert und ich als Mutter hatte nach 1,5 Jahren Kampf gegen die Depression und die Antriebsschwäche auch nicht mehr die Kraft ihn jeden Morgen in die Schule zu jagen. Wir haben uns aber immer darum gekümmert, dass der Schule die nötigen ärztlichen Bescheinigungen vorliegen. Er fehlte nicht unentschuldigt. Mein Sohn hat seinen Arzt sogar von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, damit die Schule genau Bescheid weiß und seine schwierige Erkrankung besser verstehen kann.
Und nun wird er, wie oben bereits beschrieben, rausgeschmissen. In dem heutigen Gespräch wurde klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Schule ihn nicht mehr haben will, weil
- mit Ende des Schuljahres 2011/2012 seine 12jährige Schulpflicht endet,
- angeblich die Verweildauer in der Oberstufe sonst überschritten wird,
- er bereits einen Schulabschluss hat (Erw. Sek. I, das wäre dann sein Abgangszeugnis), und
- der Direktor beschlossen hat, dass es an dieser Schule nach den Sommerferien für meinen Sohn nicht mehr weiter geht und, falls er sich nicht abmeldet, eben rausgeschmissen wird.
Nun stehen wir da und wissen nicht, was wir tun sollen. Ich habe mich bereits mit dem niedersächsischen Schulgesetz beschäftigt. Fakt ist:
Es gibt eine maximale Verweildauer in der Oberstufe (Kl. 11 und 12) von 3 Jahren und die Schulpflicht meines Sohnes endet im Sommer. Ein Jahr Wiederholung ohne Anrechnung auf die Verweildauer haben wir bereits erhalten.
Ob mein Sohn unter diesen Umständen überhaupt noch auf diese Schule zurück will, bezweifle ich nun sehr. (Ich habe nur noch Wut und will da eigentlich auch nie wieder hin.)
Er ist sehr geschockt und enttäuscht und ich habe Angst, dass er erneut in eine Depression zurückfällt.
Er hatte sich auf dieser Schule immer wohl gefühlt und sich trotz der schweren Erkrankung sein Abitur als Ziel auf „seiner Schule“ gesetzt. Dieses Ziel wird ihm jetzt genommen. Leider müssen wir nun erkennen, dass diese Schule scheinbar keine soziale Verantwortung hat und erkrankte Schüler dort nicht gern gesehen sind. Das bekommt wohl der Statistik und dem „Guten Ruf“ nicht.
Wir hatten uns aufgrund seiner Erkrankung auch schon überlegt, ob er nicht „1 Jahr Auszeit“ von der Schule nehmen sollte und nach weiteren Behandlungen (vielleicht wäre in dieser Zeit sogar ein Berufspraktikum möglich), gestärkt nochmals einen neuen Anlauf in Richtung Abitur zu nehmen. Nun, jedenfalls nicht mehr an dieser Schule.
Können die das mit einem jungen (erkrankten) Menschen machen?
Welche Rechte hat er als Schüler?
Kann man auch ein 2. Mal einen Antrag auf Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 aufgrund von Krankheit stellen?
(Härtefall, evtl. Ausnahmegenehmigung, sonst wird das zweite 11. Schuljahr als nicht bestanden gewertet, obwohl er ärztlich bescheinigt im 2. Halbjahr erkrankt war und was passiert dann, wenn er sich auf einer anderen Schule „bewirbt“)
Wenn ja, wo?
(Evtl. Landesschulbehörde in Hannover, ich möchte mich nur höchst ungern mit der „ehemaligen“ Schule meines Sohnes über diese Dinge unterhalten)
Langer Text und viele offene Fragen. Wir brauchen dringend Hilfe. Wer weiß Bescheid?