Niedersachsen Richtlinien großes Einmaleins

Hallo liebe Mathelehrer,

ich weiß, eigentlich steht alles im Netz und als Lehrer sollte ich in der Lage sein Richtlinien beim NiBiS auch für andere Schulformen zu finden. Leider ist Hogwards im Vergleich zur Menüstruktur der NiBiS-Homepage so übersichtlich wie eine Gerade, darum würde ich mir das gerne ersparen und hoffe ihr habt euch Direktlinks abgespeichert (wie ich es für die mich betreffenden Dinge gemacht habe) oder wisst es aus dem Kopf und verzeiht mir die Faulheit.

Ich möchte wissen, wer laut den Mathematikrichtlinien dafür zuständig ist, das große Einmaleins zu vermitteln.

Ich erlebe es gerade, dass meiner Tochter auf dem Gymnasium die Beherrschung desselben abverlangt wird, die Grundschule es aber nur „exemplarisch“ durchgenommen hat. Ich habe dort schon vorsichtig angefragt und stellte fest, dass man sich dafür nicht zuständig fühlt und das sporadische Vordringen ins große 1x1 für eine Mehrleistung hält.
Da mein Sohn noch auf diese Grundschule geht, würde ich gegebenenfalls gerne wenigstens für ihn dafür sorgen, dass solche Löcher nicht entstehen - oder umgekehrt beim Gymnasium mal eine Überarbeitung der Stoffpläne anregen wollen.

Gruß
Werner

Vermutlich wie bei vielen Dingen in diesem Schulsystem Papa und Mama :wink:) Denn wenn sich zwei nicht einigen können sollte es der erledigen dem als einzigen wirklich daran liegt das das eigene Kinderl das kann.
Nicht nur theoretisch kann, sondern eben auch praktisch.

Irgendwie habe ich mit meinen Fragen hier pech. Fast nie wird eine gut beantwortet.
Am ende finde ich es dann meistens irgendwie doch noch raus, so auch hier:

Das Große 1X1 steht als solches überhaupt nicht in den Richtlinien.