sollte in dem Bescheid kriegen, den Du irgendwann bekommen hast. Da steht, auf welcher Grundlage deine Gemeinde die Berechnung anstellt.
Den Wikipedia-Link hast du angeschaut?
„Die Gebühren für Privathaushalte werden meist anhand der bebauten Grundstücksfläche, der Größe des Daches und der wasserundurchlässigen Beläge berechnet“
Mit Verweis auf ein Beispiel, wie es in Stuttgart gehandhabt wird. Oder im Jahr 2009 gehandhabt wurde. http://www.webcitation.org/5xBYfHPoO
Da werden halt einige Grundannahmen gemacht. Wenn etwas bei dir anders ist (Dach entwässert in Zisterne, Auffahrt zur Garage ist nur teilversiegelt etc.), dann musst du das mitteilen und eine Anpassung des Berechnung beantragen.
Wie es im Einzelnen berechnet wird, weiß deine Gemeinde.