Hallo Schwarmintelligenz,
folgender Sachverhalt:
Ein Zeitarbeiter wird an ein Unternehmen ausgeliehen und dort in der Nachtschicht eingesetzt.
Nach 9 Monaten tritt das sogenannte Equal Pay ein. Somit stünde dem Zeitarbeiter ja die gleiche Bezahlung zu, wie es bei den Festangestellten des Einsatzunternehmens der Fall ist.
Dort wird die Nachtarbeit mit 50% Zuschlag vergütet.
Die Zeitarbeitsfirma beruft sich jedoch auf den Zeitarbeitstarif bei dem Nachtschichtzuschläge bis maximal 25% erstattet werden.
Kann sich die Zeitarbeitsfirma da wirklich so leicht rauswinden? Schließlich soll das Equal Pay ja dafür sorgen, dass Zeitarbeiter bei langen Ausleihzeiten nicht benachteiligt werden.
Danke schonmal für Euren Input.