Niessbrauch und Schenkungssteuer

Hallo,

ich habe mich die Tage einmal zum Thema Niessbrauch und Schenkungssteuer informiert, bin aber nicht sicher, ob ich das wirklich richtig verstanden habe und würde mich über Bestätigung oder Korrektur freuen.

Nehmen wir folgendes, hypothetisches Beispiel heran:
Eine Mutter (65, das scheint ja wichtig zu sein) möchte dem Sohn ihr Haus noch zu Lebzeiten übertragen. Um dort weiterhin, wie bisher, garantiert wohnen zu können und Zugriff auf eventuelle zukünftige Mieten zu haben (nach einem Auszug) lässt sie sich im Rahmen der Schenkung ein lebenslanges, unentgeltliches Niessbrauch eintragen. Nehmen wir nun weiter an, das Haus in unserem Beispiel hätte einen Wert von 250 TEUR und könnte für 1000 EUR vermietet werden.

Nach meinem Verständnis kommen auf den Sohn in diesem Szenario keine Steuerforderungen zu, da der Wert mit 250 TEUR deutlich unter der Freigrenze von 400 TEUR liegt. Das scheint soweit relativ einfach.

Nach meiner Recherche kommt nun allerdings auf die Mutter eine Steuerforderung zu, da sie den Niessbrauch erhält und dieser ja einen Wert darstellt (obwohl sie vorher Eigentümerin war). Der Wert des Niessbrauchs bildet sich wohl aus erzielbarer Miete (in diesem Fall 12 TEUR p.a.) und zu erwartender Nutzungszeit (laut Sterbetafel und Bewertungsgesetz ca. Faktor 12). Der Wert des Niessbrauchs wären also grob 144 TEUR (12 TEUR p.a. mal 12 für Alter/voraussichtliche Nutzungsdauer des Niessbrauchs).

Ich habe es so verstanden, das der Wert dieses Niessbrauchs nun als ein Geschenk vom Sohn an die Mutter betrachtet wird, für das lediglich eine Freigrenze von 20 TEUR besteht. Es wären also 124 TEUR (144 - 20) zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 20% wären das ca. 25 TEUR.

Sehe ich das richtig, das die Mutter also 25 TEUR Schenkungssteuer zahlen muss, um weiterhin den Niessbrauch für ein Haus zu haben, das ihr zuvor gehörte? Praktisch betrachtet ändert sich ja durch die Schenkung nur der Eintrag im Grundbuch. Oder ist dies quasi die vorweggenommene Erbschaftssteuer?

Gruß,
Steve

Hallo Steve,

nein - es geht um ein und denselben Vorgang, wenn die Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs stattfindet. Der Wert des Nießbrauchs wird also vom Wert der Zuwendung abgezogen.

Das ist ein hübsches Modell für ‚vorweggenommene Erbfolge‘. Der Charme ist, dass es keine Bewegung gibt, die symmetrisch zu dem abgezogenen Nießbrauch irgendwann später eine höhere Belastung bewirkt, weil der Nießbrauch bei Tod des Begünstigten nicht irgendwie wieder zurück fließt, sondern schlicht erlischt.

Schöne Grüße

MM

Danke für deinen Kommentar.

Wenn ich dich richtig verstehe fallen also in dem von mir beispielhaft gewählten Szenario überhaupt keine Steuern an. Der Sohn würde nur dann eine Schenkungssteuer zahlen, wenn Immobilienwert minus Niessbrauchswert über dem Freibetrag von (in diesem Beispiel) 400 TEUR wäre. Die Mutter bleibt stets steuerfrei. Korrekt?

Gruß,
Steve

Es kann auch bei Nießbrauchsvorbehalt ErbSt anfallen, aber es müssen schon sehr hohe Werte im Spiel sein und der Nießbrauch relativ wenig wert haben. Da das ErbStG unter Lebenden nur die Schenkung kennt, nicht die „vorweggenommene Erbfolge“, schulden in diesem Fall Mutter und Sohn die ErbSt gesamthänderisch.

Schöne Grüße

MM