Nießbrauchsrecht

es gibt den Nießbrauch und den großen Nießbrauch.
Wenn nun ein solcher großer Nießbrauch auf ein Haus eingetragen ist, kann dann der Nießbrauchgeber von öffentlichen Stellen (in dem Fall Müllabfuhr/Gemeinde) belastet werden, oder ist alleiniger Ansprechpartner der Nießbrauchnehmer, zumal der Nießbrauch dem rechnungssteller per Grundbuchauszug vorliegt?

-) Andreas

es gibt den Niesbrauch und den großen Niesbrauch.
Wenn nun ein solcher großer Niesbrauch auf ein Haus
eingetragen ist, kann dann der Niesbrauchgeber von
öffentlichen Stellen (in dem Fall Müllabfuhr/Gemeinde)
belastet werden, oder ist alleiniger Ansprechpartner der
Niesbrauchnehmer, zumal der Niesbrach dem rechnungssteller per
Grundbuchauszug vorliegt?

Hi,

was ist ein „großer Nießbrauch“?

In einem Nießbrauch lassen sich die verschiedensten Dinge vertraglich regeln. Was steht denn im Vertrag dazu?

Meine Schwiegermutter hatte in dem von ihr gestaltetem Nießbrauch sämtliche Aufwendungen für Strom / Heizung / Müllabfuhr / Wasser etc. auf uns übertragen. Wir mußten für sie diese und andere Kosten bezahlen.

Normalerweise wendet sich die Gemeinde an den Eigentümer des Grundstückes. Evtl. kann es sein, daß der Nießbrauchgeber und Nießbrauchnehmer sich dann untereinander zum Ausgleich verpflichtet sind. Da müsste man halt mal in den Vertrag gucken.

Gruß
Tina

Es geht nicht um die Nebenkosten, die werden ja vom Nießbraucher getragen