NK Abrechnung

Fall : wir sind im sep aus einem Mietshaus ausgezogen und im Oktober würde eine heizungs Wartung gemacht ! Jetzt haben wir die NK Abrechnung bekommen und sollen ein Grossteil ( anteilige 9 Monate ) der Wartung inkl Einbau Ersatzteile bezahlen ist das rechtlich ok ? Kann mir da einer weiter helfen ?

Hallo,

wenn ich Deine wenigen Sätze richtig deute, gab es eine Wartung der Heizungsanlage mit anschließender Reparatur. Jetzt sollen Wartung, Reparatur und Material auf die Mieter umgelegt werden.

Nach meinem privaten Rechtsverständnis wird hier eine unzulässige Vermengung der Kosten vorgenommen. Die regelmäßige, planmäßige Wartung der Heizungsanlage wäre umlagefähig. Die einmalige Reparatur, der Austausch von gealterten oder verschlissenen Teilen inkl. der anfallenden Lohnkosten aber nicht.

Ich persönlich würd in einem ersten Schritt dieser Nebenkostenabrechnung widersprechen und verlangen, dass die Kosten der Reparatur heraus genommen werden.

Sollte das nicht fruchten, würde ich mir einen professionellen Beistand wie einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt zu Seite nehmen.

Achtung. Ich kann und will keine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Das geschriebene stellt nur mein beschränkten Wissen vom Recht und mein Rechtsempfinden dar. Verbindliche Ratschläge können und dürfen nur Profis wie Anwälte oder Mietervereine geben.

Grüße
Pierre


Einsicht in die Rechnung der Firma nehmen und herausfinden was Wartung und was Reparatur ist. Wartung, die ist umlagefähig, bezahlen, Reparaturkosten verweigern. ramses90

Zunächst werden die gesamten Heizkosten der Abrechnungsperiode ermittelt (egal, wann im einzelnen die Kosten in dieser Periode angefallen sind). Du hast nicht beschrieben, wie bei Euch die Abrechnungsperiode festgelegt wurde, also z. B. Kalenderjahr oder anders. Du hast auch nicht beschrieben, nach welchem Schlüssel die Heizkosten verteilt werden, z. B. Gradzahltagen, Verbrauchsmessung plus flächenabhängige Anteile. Aber egal: Keinesfalls dürften die Heizkosten einfach 9/12 betragen.

Heizkosten dürfen nicht beinhalten Reparaturkosten, z. B. Austausch der Umwälzpumpe, des Brenners, des Kessels. Die Wartungskosten umfassen aber neben der Reinigung, Einstellung auch bei der Wartung wiederholt einzusetzende Kleinteile, wie z. B. Ölbrennerdüse, Ölfilter, Reinigungsspray. Siehe hierzu auch http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/heizungswartung/

Du musst also nicht nur den Mietvertrag für die Abrechnungsmodalitäten im Auszugsjahr lesen, sondern Dir auch die Wartungsrechnung genau ansehen. Die korrekte Wartungsrechnung vom Oktober 2017 ist für den ganzen Abrechnungszeitraum „Kalenderjahr 2017“ gültig, egal ob im Septemer, Februar oder Dezember ausgezogen wird.

Es geht nicht um die Heizkosten die haben wie jeden Monat selber bezahlt sondern um eine Wartung die nach unserm Auszug gemacht worden ist

Dies fehlte in Deiner Fragestellung. Aber egal, denn die Wartungskosten gehören zu den Heizungskosten und für die gibt es eine Abrechnungsperiode.

Die Frage der Wartungskosten wurde daher bereits vollumfänglich beantwortet.

Danke

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Frage: Handelt es sich um eine Etagenheizung?

Hallo,

bei einer Wartung wird zum Beispiel der Wärmetauscher gereinigt.
Es wird Dreck entfernt, der durch die Nutzung entstanden ist, auch während ihr noch da wohntet.
Es werden Verschleißteile ersetzt, die auch während eurer Nutzung verschlissen sind.

Daher halte ich eine Umlage für die Wartung für absolut gerecht.
Man könnte allenfalls darüber nachdenken, ob man die Nutzungs"intensität" mit einfließen lässt, in etwa durch Wichtung der Nutzungszeiträume über Gradzahltage.
Aber das wäre doch - ich bitte um Verzeihung - das Ausscheiden getrockneter Weinbeeren.
(Korinthen ka***n)

Nein wurde nicht gesagt, das Material könnte auch ganz normales Wartungsmaterial wei Filter oder Düsen gewesen sein.

Zu viel Arbeit, erst mal Belegeinsicht und schauen ob dort Wirklich Reparaturkosten aufgeführt sind.

Von wann bis wann ist den die Nebenkostenperiode?