Hallo,
Wir sind seit 1 Jahr getrennt lebend, es existiert eine notarielle Scheidungsfolgrvereinbarung (Versorgungsausgleich und Unterhaltsanspruch sind da schon geregelt, laut Notar sind wir wirtschaftlich getrennt), die ETW ist im Grundbuch auf mich übertragen, unser gemeinsames Kind ist 9 Jahre alt.
Ich habe in sämtlichen Versicherungen im Todesfall meinen Sohn als Bezugsberechtigten angegeben und für den Fall, dass er noch nicht volljährig ist, meine Schwester.
Was passiert mit der ETW oder dem Sparguthaben in meinem Todesfall vor Volljährigkeit meines Sohnes? Wie kann ich meinen Noch-Ehemann von sämtlichen Erbansprüchen/-Folgen ausschließen (hinsichtlich des Alters unseres Kindes im Erbfall). Muss ich das notariell machen? Oder reicht ein handschriftliches Testament meinerseits, in welchem ich meinen Sohn als Alleinerbe angebe bzw. falls nicht volljährig, eine von mir bestimmte Person zur Vermögenssorge bis zur Volljährigkeit?
Danke und Grüße
Sonja