Noch eine Mietfrage

Hallo,

meine Tochter hat eine Zimmerzusage in einer WG und wir habe das alles gestern besichtigt.
Mietvertrag wird noch nachgereicht- den werde ich hier noch veröffentlichen.
Doch jetzt beschäftigt mich eine andere Frage:
Es gibt ein Kellerraum, der mit Zurückgelassenem „Müll“ (Kartons, was man so im Keller rumstehen hat als Abfall) fast vollständig zugestellt ist.

Vieles davon ist von Vormietern und diejenige, die die jetzt auszieht, wird auch noch ein wenig davon mitnehmen, aber letztlich wird wohl ein großer Teil liegen bleiben.

Was kann meine Tochter jetzt machen, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt dazu verpflichtet zu werden, den Dreck der Vorgänger zu entsorgen?
Kann man eine Klausel in den jetzigen Mietvertrag einfügen?

lg kitty…ps- das erste Kind, was so auszieht- alles total neu für mich.

Den Vermieter darauf hinweisen, dass da noch Sachen von Vormietern drin stehen, um die er sich bitte kümmern möge, da der Raum sonst nur eingeschränkt nutzbar sei.

Mietminderung ist dann auch direkt möglich, wäre aber recht niedrig, besser erstmal nicht anwenden, so direkt beim Anfang eines Mietverhältnisses wirkt das nicht so gut.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, nochmal anschreiben, dann Frist setzen und Selbstvornahme ankündigen. Die Entsorgungskosten oder Einlagerungskosten wären dann wieder vom Vermieter zu übernehmen.

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Hallo X_STrom,

der Vermieter hat gestern eindeutig gesagt, dass die Wohnung an die andere Frau vermietet ist- sie ist sozusagen Hauptmieter und meine Tochter mietet sich bei ihr dann untervermietet ein.

Also ich möchte weder mit Mietminderung noch Fristsetzung ankommen…das solle eine nette WG werden und nicht schon Stress am Anfang.
Der Raum wird von meiner Tochter auch nicht groß genutzt werden- falls überhaupt.
Sie soll nur nicht später für das Aufräumen verantwortlich werden.

Könnte man einen Passus dazuschreiben, bei dem der bestehende Zustand des Keller mit Foto protokolliert wird und unterschrieben wird, dass sie nur für zusätzlichen Abfall zuständig wäre?

lg kitty

Eine Antwort, die du vermutlich nicht so gerne hörst: Deine Tochter ist erwachsen! Für ihre Entwicklung ist es wichtig, dass sie jetzt ihr Leben selbst in die Hand nehmen darf/ kann/ muss. Dazu gehören auch Fehler wie eventuell nicht perfekte Mietverträge. Sie wird es überleben!

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Hallo Karl,

würde es dir nun helfen, wenn meine Tochter hier selbst gepostet hätte?

Und- ist es tatsächlich schwer, einfach nur eine Antwort zu geben- so man sie weiß?

Ja, da habe ich mal wieder etwas übersehen, das Wörtchen „WG“.
Sie hat einen Mietvertrag über ein Zimmer und darf die Gemeinschaftsräume mitbenutzen, die auch aufgeführt sein sollten.
Kommt da der Kellerraum vor?
Wenn nicht, entstehen per se schon keine Ansprüche.
Wenn doch, würden zwei Fotos vor dem Einzug reichen, um zu belegen, dass der Unrat da schon vorher stand.

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Hallo,

halte ich für eine gute Idee.

Gruß,
Paran

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Kommt halt drauf an, wie wichtig ihr der Einzug eigentlich ist.

Ich persönlich würde den Dreck einfach beseitigen. Man kann sich aber auch Pipi ins Förmchen machen.

wenn die WG einigermaßen nett ist, wird sich keiner wegen solcher Absicherung aufregen. Andernfalls will man ev. auch lieber nicht einziehen.

Ungruß,
Paran

Wir reden hier nicht von zwei Kartons sondern von einem Kellerraum, der mit sämtlichem Zeug zugestellt ist und auch nicht klar, was wo drin ist.

Jetzt muss ich mal dumm fragen: von wem ist denn das Zeug? Du schreibst, ein bisschen was ist von einer, die jetzt auszieht? Und der Rest? Von der Hauptmieterin? Von weiteren WG-Mitbewohnern (so vorhanden)? Von irgendwelchen Vormietern, die das halt „vergessen“ haben?

Und die wichtigste Frage von allen: braucht Deine Tochter diesen Kellerraum überhaupt? Sprich: kann sie sich aus dieser Sauerei nicht einfach dadurch ausklinken, dass sie sagt „ich stelle nix rein, habe aber dafür mit den gelagerten Sachen und ggf. deren Entsorgung nix zu tun“?

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Ja, einfach nur den Vertrag über den Wohnraum machen und keine Abstellraum mitnehmen.

Ist mir schon klar. Ich habe auch nicht nur eine WG von innen gesehen.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. ignorieren und hoffen, dass es beim Auszug - wie bei allen Vorgängern auch - nicht bemängelt wird.
  2. selber beseitigen.
  3. Streit anfangen.

Ich bin, wie gesagt, für Version 2. Weil ich das Selber-machen gewohnt bin und keine Angst vor Dreck habe und ein Fahrzeug besitze und weiß, wo der Sperrmüll hin muss. Eure Interessen können ganz anders gelagert sein, das gebe ich zu.

Dir ist schon klar, dass du da Eigentum dritter einfach entsorgst und du dich damit strafbar und Schadensersatzpflichtig machst?

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…das offensichtlich aufgegeben wurde.

sagt wer?
Das Problem kennt jeder Vermieter, Mieter Weg Räume voll. Einfach wegschmeißen geht da nicht.

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ok- und was kann meine Tochter jetzt machen?
Der Kellerraum ist voll- im Mietvertrag steht, dass bei Ende die Räume freigeräumt sein sollen.
Kann sie im Mietvertrag diesen Raum ausklammern und sozusagen von dem Kellerraum „zurücktreten“?
Oder alles fotografieren und somit protokollieren, dass es schon vorher war und sie nichts damit zu tun hat?

Hallo,

mit der WG darüber reden und mit denen eine Lösung (Keller ganz aus dem Vertrag lassen oder Zustand dokumentieren und zum Vertrag dazunehmen, was auch immer) finden.

Gruß,
Paran

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