Noch einmal - Griechenland

Christian !!!

Ich habe nicht behauptet, dass Verbindlichkeiten der Zentralbank Verbindlichkeiten des Staates sind.

Aber der Bargeldumlauf ist eine Verbindlichkeit der Zentralbank, sonst würde er ja nicht auf der Passivseite bilanziert werden.

Meine Aussage, keine Geldschulden ohne Geldvermögen ist allgemeingültig und war nicht speziell auf den Staat gemünzt, aber es ist ja offensichtlich, dass wenn ein Staat Schulden hat, dem auch ein Vermögen gegenübersteht, und ein „Verschwinden“ der Staatsschulden entweder auch das Vermögen verschwinden muss oder die Schulden von anderer Stelle getragen werden müssen.

Die Tatsache, dass ein Staat keine Schulden hat ( gab’s hier vor langer Zeit einen Thread, weiß nicht mehr welcher, sind ja nur zwei oder drei ) heißt das noch lange nicht, dass meine Regel nicht gilt.
Jeder Geldforderung der Bürger dieses Staates steht auch eine Geldschuld gegenüber, entweder eines inländischen Wirtschaftssubjektes ungleich Staat, oder des Auslandes.

Punkt. Ende und Schnauze voll.

Eric

Hallo Werner,

wenn Du nicht glaubst, dass dein Bargeld eine Verbindlichkeit der Zentralbank ist, schau in deren Bilanz. Bargeldumlauf steht rechts auf der Passiva. Die Zentralbank schuldet dir 50 Euro, klar die Frage ist, wie sie dir das zurückbezahlt. Hat aber nichts mit Golddeckung zu tun, der ich auch nicht im Entferntesten anhänge.

Aber Du glaubst ja sogar, Bilanzen müssten nicht ausgeglichen sein. Leider hast Du den Link zu irgendeiner Bilanz vergessen, die nicht ausgeglichen ist. Dadurch dass Du sowetwas für möglich hälst, disqualifiziertst Du dich selber für jede weitere Diskussion.

Mein „Naturgesetz“ erklärt zwar nicht per se die Zwangsläufigkeit von Staatsschulden. Auf der Basis Schulden= Vermögen lässt sich aber Schlußfolgern, dass, wenn Unternehmen, Private und Ausland dem Geldvermögen entsprechend zu wenig Schulden machen, irgendjemnad anders die Schulden haben muss. Man nennt das auch Restgröße.

Over und out

Eric

Hallo,

du konntest mir aber immer noch nicht sagen, was mir die Zentralbank nun für meine 50 € schuldet.
Ich habe doch die 50 €, was sollte ich statt dessen von der Zentralbank bekommen sollen?

Ich bin wirklich kein Bilanzfachmann, von daher ist mir völlig unklar, was die Frage danach, ob es kein Vermögen geben kann, dass nicht auch jemandes anderen Schulden sind, damit zu tun hat, dass die Zentralbank, dass ausgegebene Bargeld auf der Passivseite verbucht.
Dort stehen ja nicht nur Verbindlichkeiten, sondern auch das Eigenkapital.

Dass du nicht mehr diskutieren willst kann ich irgendwo verstehen. Das liegt aber wohl kaum an mir, sondern an dir.

Außerdem, nochmal:
Ich habe die Annahme, Schulden = Vermögen nicht in Zweifel gezogen.
Du hattest aber die Gleichung aufgemacht Vermögen = Schulden und anders als bei mathematischen Formeln lässt sich das nicht einfach umdrehen.

Gruß
Werner

Nur mal so am Rande:
Wozu wäre ein "Experten"forum wohl gut, wenn jemand der es angeblich besser weiß, die unwissenderen seiner weiteren zuwendung für unwürdig hält?

Forderungen, Verbindlichkeiten und Vermögen

Ich habe nicht behauptet, dass Verbindlichkeiten der
Zentralbank Verbindlichkeiten des Staates sind.

Das stimmt. Du hast aber behauptet, daß es Staaten ohne Verschuldung und trotzdem nicht bettelarmen Bürgern nicht geben kann. Da es diese Staaten sehr wohl gibt, war meine einzige Erklärung für Deine Behauptung, daß Du bei der Verschuldung des Staates auch die Verschuldung der Zentralbank mit einbeziehst. Ist wohl nicht so aber dann paßt Deine erste Behauptung halt nicht.

Aber der Bargeldumlauf ist eine Verbindlichkeit der
Zentralbank, sonst würde er ja nicht auf der Passivseite
bilanziert werden.

Auf der Passivseite steht so einiges, u.a. auch Eigenkapital. Kriterien für Verbindlichkeiten sind u.a.:
Rückzahlungspflicht
fester Fälligkeitstermin
keine Partizipation an Verlusten oder Gewinnen

Das dritte Kriterium ist wohl erfüllt aber bei den esten beiden habe ich meine Zweifel.

Meine Aussage, keine Geldschulden ohne Geldvermögen ist
allgemeingültig und war nicht speziell auf den Staat gemünzt,

Zitat:
„Es gibt doch ziemlich viele Leute, die von Schuldenfreiheit des Staates phantasieren und glauben, gleichzeitig könne jeder mehrere Tausend Euro auf dem Konto ( oder sonst wo ) haben …“

Die Tatsache, dass ein Staat keine Schulden hat ( gab’s hier
vor langer Zeit einen Thread, weiß nicht mehr welcher, sind ja
nur zwei oder drei ) heißt das noch lange nicht, dass meine
Regel nicht gilt.

So ist das eigentlich: eine These ist dann widerlegt, wenn es mindestens ein Gegenbeispiel gibt.

Jeder Geldforderung der Bürger dieses Staates steht auch eine
Geldschuld gegenüber, entweder eines inländischen
Wirtschaftssubjektes ungleich Staat, oder des Auslandes.

Richtig: jeder Forderung - aber eben nicht jedem Vermögen.